Pro & Contra: Patente auf Leben

Pro: Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e.V., (VFA)

Contra: Professor Dr. Regine Kollek, Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt, Universität Hamburg


Pro: Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e.V., (VFA)

Die Gentechnik ist für die forschende Arzneimittelindustrie eine Schlüsseltechnologie bei der Suche nach neuen Wirkstoffen. Die Herausforderungen sind gewaltig. Zwei Drittel aller bekannten Krankheiten sind bisher nicht adäquat therapierbar. Dank der Gentechnik können Arzneimittel schon heute schneller erforscht und entwickelt werden.

Innovative Arzneimittel brauchen vor allem Patentschutz. Das gilt auch für bio-technologische Erfindungen ­ denn sie sind die Basis für die Mehrzahl der Arzneimittel der Zukunft. Die Forschung und Entwicklung in der Gentechnik ist kostspieliger als in vielen traditionellen Sparten der Wissenschaft und Industrie. Und es gibt keine Garantie dafür, daß, wenn ein Produkt entwickelt wird, es auch die Zulassung erhält und vermarktet werden kann.

Ich begrüße es daher nachdrücklich, daß die Bundesregierung die weitgehend wortgetreue Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht beschlossen hat. Ein harmonisiertes Patentrecht in Europa ist für die forschungsintensive Branche Biotechnologie erforderlich, um gegenüber den Vereinigten Staaten und Japan wettbewerbsfähig zu sein. Nur auf dieser Basis bietet sich für forschungsorientierte Unternehmen ein Anreiz, einen größeren Teil ihrer Investitionen in Europa zu tätigen.

Seit Mitte der 80-er Jahre hat eine mehr als zehnjährige Diskussion auf EU-Ebene den Patentschutz für diese neue Technologie auf den Prüfstand gestellt. Mit dem eindeutigen Ergebnis, daß das Patentrecht nicht neu geschrieben, sondern modernisiert werden muß.

Über zehn Jahre haben das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Ministerrat einschließlich aller nachgeordneten Gremien und Ausschüsse die auch heute noch relevanten Fragen der Patentierung biotechno-logischer Erfindungen - sei es den Stoffschutz, die ethischen Belange und forschungsrelevante Fragen - erörtert. Dabei sind tragfähige Kompromisse gefunden worden.

Die EU-Biopatentrichtlinie hat damals auch in Deutschland die parlamentarischen Gremien mit großer parteiübergreifender Zustimmung durchlaufen. Alle Fragen, die diese Technologie aufwirft ­ auch die ethischen ­ wurden berücksichtigt. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, einer Revision das Wort zu reden, bevor überhaupt erste Erfahrungen mit der Umsetzung gemacht wurden. Die Unternehmen brauchen Rechts- und Planungssicherheit, und die Menschen brauchen ein Gefühl der Sicherheit im Umgang mit der Biotechnologie.

Wer beim Patentschutz Interessenkonflikte zwischen etablierten Arzneimittelherstellern und jungen Biotech-Unternehmen konstruiert, bedient Vorurteile, die mit der Realität nichts zu tun haben. Auch die jungen Biotech-Firmen sind essentiell auf einen effektiven Patentschutz angewiesen. Dies gilt auch für öffentliche Forschungseinrichtungen und Institute, die ihre Erfindungen vermarkten wollen, um damit zukünftige Forschungsaufwen-dungen finanzieren zu können. So entfielen 1998 beim Deutschen Patentamt im Bereich Biotechnologie rund 60 Prozent der Patentanmeldungen auf die Industrie (große und kleine Unternehmen), rund 20 Prozent auf die Wissenschaft sowie knapp 20 Prozent auf freie Erfinder.

“Patente auf Leben³ gibt es nicht. Das Leben an sich ist nicht patentierbar. Patente können allerdings unter den generellen Voraussetzungen für eine Patentierbarkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit) auch für Erfindungen erteilt werden, deren Gegenstand Mikroorganismen, Zell-Linien sowie gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere sind. Dabei gewährt ein Patent keine Eigentumsrechte an einem auf der Erfindung beruhenden Produkt und auch keine Eigentumsrechte an biologischem Material.

Mit der Biopatentrichtlinie geht es im Kern vielmehr um “Patente für das Leben³. Anstatt Mythen zu bilden oder Horrorszenarien in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen, gilt es, die Chancen der Biotechnologie verantwortungsvoll auszugestalten.


Contra: Professor Dr. Regine Kollek, Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt, Universität Hamburg

Nichts gegen Patente. Patente sind sinnvoll. Sie schützen die erfinderische Aktivität kreativer Tüftler, Ingenieure oder Wissenschaftler. Bis vor nicht allzu langer Zeit galten jedoch nur Verfahren und Stoffe als Erfindungen und damit als patentierbar, die vom Menschen entwickelt wurden und in der Natur nicht vorfindbar waren. Seit der Verabschiedung der Biopatentrichtlinie hat sich dies jedoch geändert. Jetzt sind auch “biologische Materialien³ patentierbar. Gemeint sind damit Gene, Zellen und Organismen. Ihre Zeit als Hervorbringungen der Evolution ist vorbei. Nunmehr können sie zu Erfindungen werden, die durch exklusive Nutzungsrechte der allgemeinen Verfügbarkeit entzogen werden können.

Der Bruch mit dem traditionellen Verständnis von Erfindungen als Materialisierungen menschlicher Kreativität und Kunstfertigkeit läßt sich allerdings nicht ohne argumentative Kunstgriffe und ethische Grenzüberschreitungen vollziehen. Beispielsweise setzt die Patentierung eine umfassende Beschreibung des erfundenen Stoffes oder Verfahrens voraus. Während jedoch die Struktur eines Gens ­ die Reihenfolge seiner Bausteine ­ vergleichsweise einfach und eindeutig darzustellen ist, trifft dies für seine Funktion nicht mehr zu. Denn um wirksam werden zu können, muß die genetische Information in einer Zelle in ein Protein übersetzt werden. Welche Funktion dieses Protein dann hat, ergibt sich daraus, in welchem Organismus sich das Gen befindet, in welchem Entwicklungsstadium es aktiviert wird und in welcher Zelle bzw. welchem Organ das betreffende Protein wirksam wird. Gene sind also nicht nur materiell-chemische Einheiten, sondern auch Träger von Information, deren “Bedeutung³ kontextabhängig ist. Die Biopatentrichtlinie ignoriert diese doppelte Natur der Gene und die Abhängigkeit ihrer Funktion von vorfindlichen Zellen und Organismen. Damit wird sie schon in der begrifflichen Bestimmung als “biologisches Material³ den spezifischen Charakteristika ihres Regelungsgegenstands nicht gerecht.

Laut Biopatentrichtlinie soll der menschliche Körper sowie die bloße Entdeckung seiner Bestandteile keine schützenswerte Erfindung darstellen. Diese Formulierung war als Zugeständnis an das europäische Parlament unumgänglich. Dennoch erlaubt die Biopatentrichtlinie ­ und das ist der zweite Kunstgriff ­ Patente auf tierische, pflanzliche und menschliche Gene und Zellen in isoliertem Zustand, auch wenn ihr Aufbau mit dem der natürlicherweise vorkommenden identisch ist. In Ausweitung der konventionellen Patentierungspraxis gilt also bereits die Isolierung von Naturgegenständen und die Beschreibung ihrer in natürlichen Systemen zu beobachtenden Funktion ebenso als patentierbar wie die Zellen und Organismen, die unter Verwendung dieser Gene oder Zellen erzeugt wurden. Gene und ihre jeweiligen Funktionen, Zellen und Organismen sind jedoch keine menschlichen Erfindungen, sondern das Ergebnis der Evolution, auch wenn sie vom Menschen entdeckt und beschrieben werden können.

Diese Entwicklung verstößt zutiefst gegen die verbreitete Vorstellung, daß grundlegende Bestandteile lebender Organismen und ganze Lebewesen ideelles Allgemeingut sind, das privaten Aneignungsbemühungen entzogen sein sollte. Eine Exklusivlizenz auf die Entwicklungs- und Selbstvermehrungskräfte des Lebendigen widerspricht nicht nur dem Schöpfungsgedanken vieler Religionen, sondern auch einem säkularen Verständnis von Menschenwürde und Gerechtigkeit, demzufolge der menschliche Körper und seine Bestandteile niemandes Besitz sein sollten ­ in welchem Zustand und Entwicklungsstadium auch immer.

Darüber hinaus scheint das Europäische Patentamt nicht gewillt zu sein, die wenigen Grenzziehungen der Biopatentrichtlinie zu akzeptieren. Danach sind Erfindungen, die auf der Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken beruhen, nicht patentierbar. In mindestens zwei Fällen wurden jedoch bereits Patente auf Verfahren erteilt, die embryonale Mischwesen aus tierischen und menschlichen Zellen bzw. Zellkernen einschließen. Zwar wurde eines dieser Patente zurückgezogen. Dennoch werden durch eine solche Praxis der Respekt, der auch den Anfangsstadien menschlichen Lebens geschuldet ist, zutiefst verletzt und gesellschaftliche Wertvorstellungen beeinflußt. Hier ist eindeutig eine Grenze überschritten.

Durch die Patentierung von Zellen und Genen werden nicht nur die Menschen, die ihre Körpersubstanzen abgeben, zu Rohstofflieferanten herabgewürdigt, sondern es wird auch der Warencharakter von Lebewesen verstärkt. Das schließt die Erteilung von Patenten für neue Verfahren zur Nutzung der Leistungen lebender Organismen und Zellen und deren Bestandteile nicht aus, wohl aber deren Patentierung selber. Stellen Sie sich vor, jemand hätte die chemische Struktur des Rübenzuckers und seine Funktion, nämlich einen angenehmen Geschmack auf der Zunge zu erzeugen, zum Patent angemeldet. Dann hätten wir zwanzig Jahre lang für jede Tasse gesüßten Kaffees und für jedes Stück Kuchen Lizenzgebühren bezahlen müssen. Wem dieser Gedanke absurd erscheint, kann nicht für die Patentierung von Genen und Zellen votieren.


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