Universitätsbarometer 2001
Die Zahl der Studierenden an den deutschen Universitäten ist nach
langjährigem Abwärtstrend erstmalig wieder leicht gestiegen. Gleichzeitig
ist die Zahl der Universitätsprofessoren unter die 24.000-Marke gesunken.
Damit hat sich auch das Betreuungsverhältnis - Anzahl der Studierenden auf
einen Professor wieder verschlechtert: Mußten 1999 noch 55 Studierende mit
einem Professor vorlieb nehmen, so war es 2000 ein Studierender mehr. Bei
den Promotions- und Habilitationsarbeiten setzt sich der Langzeittrend nach
oben fort. Die Zahl der Abschlußprüfungen dagegen ist deutlich
zurückgegangen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
ZVS Relikt der Planwirtschaft
Minister Frankenberg droht mit Verfassungsklage
Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) hat seine
Forderung nach Abschaffung der zentralen Studienplatzvergabe ZVS massiv
bekräftigt. Das System der ZVS sei vom Grundgesetz nicht mehr gedeckt, sagte
Frankenberg unter Berufung auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Kay
Hailbronner. Sollte die entsprechende politische Initiative des Landes an
den Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat scheitern, werde der 2005
auslaufende Staatsvertrag gekündigt und zur Absicherung eine
Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Als Grund für
das Ende der ZVS nannte Frankenberg die veränderte Situation der Hochschulen
bei den Studienangeboten und der Nachfrage. Die Weiterentwicklung des
Hochschulsystems zu mehr Wettbewerb und Profilbildung werde von der
Zentralstelle unzulässig behindert. Das Studienplatzvergaberecht des Bundes
habe sich als verfassungswidriges Relikt aus der alten
Hochschul-Planwirtschaft herausgestellt.
Nach Einschätzung des Gutachters, Kay Hailbronner, greift das geltende
Regelwerk tief in die hochschulpolitische Gestaltungsfreiheit der Länder
ein, ohne daß dafür das vom Grundgesetz geforderte unabweisbare Bedürfnis
nachgewiesen werde. Zudem sei das System der zentralen Studienplatzvergabe
ungeeignet, weil in einem differenzierten und auf Wettbewerb ausgerichteten
Ausbildungssystem keine zentral festgelegten einheitlichen Auswahlkriterien
zu Grunde gelegt werden könnten. Vielmehr müsse sich die Auswahl an den
spezifischen Anforderungen und Inhalten der jeweiligen Studiengänge
orientieren.
Quelle: dpa-Kulturpolitik, 3. Dezember 2001
Thüringen klagt gegen Juniorprofessur
Einigung im Vermittlungsausschuß
Der Bundesrat hat am 30. November 2001 Einspruch gegen das
Professorenbesoldungsgesetz erhoben und den Vermittlungsausschuß von
Bundesrat und Bundestag angerufen, nachdem der Deutsche Bundestag das
Gesetz am 9. November 2001 verabschiedet hatte (s. F&L 12/01, S. 627;
646ff.). Für das Hochschulrahmengesetz hatte der Bundesrat die
Zustimmungspflicht festgestellt, aber keinen Einspruch formuliert. Dieser
Teil der Dienstrechtsreform wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur
Unterschrift vorgelegt.
Der Vermittlungsausschuß ist am 6. Dezember 2001 beim Gesetz zur Reform der
Professorenbesoldung zu einer Einigung gekommen. Der vom Bundesrat
bemängelte Vergaberahmen in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Fassung soll nun so geändert werden, daß eine von den Ländern befürchtete
Kostenexplosion vermieden wird. Der Vergaberahmen regelt den Gesamtbetrag
der pro Land für Leistungsbezüge ausgegeben werden muß.
Der Neufassung des Vergaberahmens müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat
noch zustimmen. Dies soll in der Woche vor Weihnachten vollzogen werden.
Dann könnte die Dienstrechtsreform zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Sie
muß allerdings noch in Landesrecht umgesetzt werden.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Besoldung an den Hochschulen
umfassend zu modernisieren. Insbesondere soll die Besoldungsstruktur
leistungsgerecht ausgestaltet werden: Die bisherigen altersabhängigen
Besoldungsstufen werden zu Gunsten eines neuen Besoldungssystems aus festem
Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen abgeschafft. Die neue
Bundesbesoldungsordnung W soll zukünftig die neuen Professorenämter W 2 und
W 3 sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen ausweisen. Die
Entscheidung, welche Professorenstellen an welcher Hochschulart tatsächlich
eingerichtet werden, soll dann im Verantwortungsbereich des
Landesgesetzgebers liegen.
Thüringen klagt
Mittlerweile hat der thüringische Justizminister Birkmann (CDU) nach Maßgabe
von Ministerpräsident Vogel angekündigt, ein Normenkontrollverfahren gegen
das Hochschulrahmengesetz vorzubereiten, da es im Gesetzestext keine
Normenklarheit gebe. Auch greife das Gesetz so sehr in die
Entscheidungsbefugnisse der Länder ein, daß ihre Gestaltungsmöglichkeiten
erheblich behindert würden. Damit überschreite der Bund seine
Rahmenkompetenz. Die faktische Abschaffung der wissenschaftlichen
Assistenten, an deren Stelle die Juniorprofessoren treten sollen, und die
faktische Abschaffung der Habilitation gingen an die Wurzeln des Systems und
veränderten nicht nur das bereits bestehende Hochschulwesen. Vielmehr sei
die faktische Abschaffung der Habilitation ein Eingriff in die
Selbstverwaltungsbefugnis der Hochschulen. Das Land habe große Bedenken
gegen die Rechtsstellung der Juniorprofessoren, gegen das Fehlen der
Ausschreibungspflicht und gegen die geforderte Homogenität des
Hochschullehrkörpers, der künftig aus Professoren und Juniorprofessoren
bestünde. Die Juniorprofessur und die Habilitation müßten als
gleichberechtigte Zugänge zum Hochschullehramt in das Gesetz aufgenommen
werden. Der thüringische Ministerpräsident Vogel hat Bundespräsident Rau in
einem Brief darum gebeten, die Gesetzesnovelle nicht zu unterzeichnen, so
daß sie nicht in Kraft treten kann.
Der Deutsche Hochschulverband und der Allgemeine Fakultätentag hatten
begrüßt, daß der Bundesrat dem Professorenbesoldungsreformgesetz die
Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuß angerufen hatte. Der
Deutsche Hochschulverband sowie zahlreiche Vertreter von Wissenschaft und
Wirtschaft hatten in der Vergangenheit trotz grundsätzlicher Übereinstimmung
mit den Zielen der Hochschullehrerdienstrechtsreform die konkrete Umsetzung
hart kritisiert.
Quellen: Allgemeiner Deutscher Fakultätentag 3. Dezember 2001, Deutscher
Hochschulverband, 30. November 2001, Bundesrat 6. Dezember 2001, Frankfurter
Allgemeine Zeitung 12. Dezember 2001
Nicht attraktiv
ABC-Hochschulen: Kein Geld für Juniorprofessuren
E.B. Die drei sogenannten ABC-Hochschulen die RWTH Aachen sowie die
Universitäten in Bonn und Köln (Cologne) werden keine Fördermittel des
Bundes für die Einrichtung von Juniorprofessuren beantragen. Darauf hätten
sich die Rektorate der drei Hochschulen, die sich in hochschulpolitischen
Angelegenheiten traditionell eng miteinander abstimmen, im November 2001 in
einem gemeinsamen Gespräch geeinigt, sagt der Leiter der Pressestelle der
Universität Bonn, Dr. Andreas Archut. "Das materielle Angebot der Politik
ist für uns unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht attraktiv genug³,
begründet der Leiter der Pressestelle der Universität zu Köln, Dr. Wolfgang
Mathias, den Entschluß. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) hat den Universitäten zur Anschubfinanzierung der neuen
Personalkategorie "Juniorprofessur² 360 Millionen DM an Fördermitteln für
die ersten drei Jahre in Aussicht gestellt. Die Rektorate der drei
Hochschulen wollen am 10. Januar 2002 erneut über das Thema beraten, sofern
zu diesem Zeitpunkt eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von
Juniorprofessuren bestehen sollte.
Empfehlungen
Wissenschaftsrat bevorzugt Bachelor und Master
Der Wissenschaftsrat hat Empfehlungen zur künftigen Struktur der
Lehrerbildung verabschiedet. Er empfiehlt eine Ausbildungsreform, die eine
Veränderung der Studiengangsstruktur und institutionellen Verortung ebenso
wie eine bessere Abstimmung der einzelnen Ausbildungsphasen ermöglichen
soll. Mit den Abschlüssen Bachelor (BA) und Masters (MA) verspricht sich der
Wissenschaftsrat zum Beispiel eine Verkürzung der realen Studienzeiten,
internationale Anschlußfähigkeit und mehr Nähe zu den Anforderungen von
Unterricht und Erziehung. Für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen
präferiert der Wissenschaftsrat die Entwicklung integrativ und modular
ausgerichteter Studiengänge, die zum BA führen, um der pädagogischen
Fachlichkeit Rechnung zu tragen. Für Lehramtsstudiengänge sollte eine eigene
institutionelle Zuständigkeit etabliert werden. Der Wissenschaftsrat
empfiehlt, die Fachhochschulen aufgrund ihrer spezifischen Erfahrungen mit
praxisorientierten wissenschaftlichen Ausbildungsangeboten an den
Lehramtsstudiengängen zu beteiligen.
Quelle: Wissenschaftsrat, 16. November 2001
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