Universitätsbarometer 2001

Die Zahl der Studierenden an den deutschen Universitäten ist nach langjährigem Abwärtstrend erstmalig wieder leicht gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Universitätsprofessoren unter die 24.000-Marke gesunken. Damit hat sich auch das Betreuungsverhältnis - Anzahl der Studierenden auf einen Professor wieder verschlechtert: Mußten 1999 noch 55 Studierende mit einem Professor vorlieb nehmen, so war es 2000 ein Studierender mehr. Bei den Promotions- und Habilitationsarbeiten setzt sich der Langzeittrend nach oben fort. Die Zahl der Abschlußprüfungen dagegen ist deutlich zurückgegangen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

ZVS Relikt der Planwirtschaft

Minister Frankenberg droht mit Verfassungsklage

Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) hat seine Forderung nach Abschaffung der zentralen Studienplatzvergabe ZVS massiv bekräftigt. Das System der ZVS sei vom Grundgesetz nicht mehr gedeckt, sagte Frankenberg unter Berufung auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Kay Hailbronner. Sollte die entsprechende politische Initiative des Landes an den Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat scheitern, werde der 2005 auslaufende Staatsvertrag gekündigt und zur Absicherung eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Als Grund für das Ende der ZVS nannte Frankenberg die veränderte Situation der Hochschulen bei den Studienangeboten und der Nachfrage. Die Weiterentwicklung des Hochschulsystems zu mehr Wettbewerb und Profilbildung werde von der Zentralstelle unzulässig behindert. Das Studienplatzvergaberecht des Bundes habe sich als verfassungswidriges Relikt aus der alten Hochschul-Planwirtschaft herausgestellt.

Nach Einschätzung des Gutachters, Kay Hailbronner, greift das geltende Regelwerk tief in die hochschulpolitische Gestaltungsfreiheit der Länder ein, ohne daß dafür das vom Grundgesetz geforderte unabweisbare Bedürfnis nachgewiesen werde. Zudem sei das System der zentralen Studienplatzvergabe ungeeignet, weil in einem differenzierten und auf Wettbewerb ausgerichteten Ausbildungssystem keine zentral festgelegten einheitlichen Auswahlkriterien zu Grunde gelegt werden könnten. Vielmehr müsse sich die Auswahl an den spezifischen Anforderungen und Inhalten der jeweiligen Studiengänge orientieren.

Quelle: dpa-Kulturpolitik, 3. Dezember 2001

Thüringen klagt gegen Juniorprofessur

Einigung im Vermittlungsausschuß

Der Bundesrat hat am 30. November 2001 Einspruch gegen das Professorenbesoldungsgesetz erhoben und den Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag angerufen, nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz am 9. November 2001 verabschiedet hatte (s. F&L 12/01, S. 627; 646ff.). Für das Hochschulrahmengesetz hatte der Bundesrat die Zustimmungspflicht festgestellt, aber keinen Einspruch formuliert. Dieser Teil der Dienstrechtsreform wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Der Vermittlungsausschuß ist am 6. Dezember 2001 beim Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung zu einer Einigung gekommen. Der vom Bundesrat bemängelte Vergaberahmen in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung soll nun so geändert werden, daß eine von den Ländern befürchtete Kostenexplosion vermieden wird. Der Vergaberahmen regelt den Gesamtbetrag der pro Land für Leistungsbezüge ausgegeben werden muß.

Der Neufassung des Vergaberahmens müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat noch zustimmen. Dies soll in der Woche vor Weihnachten vollzogen werden. Dann könnte die Dienstrechtsreform zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Sie muß allerdings noch in Landesrecht umgesetzt werden.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Besoldung an den Hochschulen umfassend zu modernisieren. Insbesondere soll die Besoldungsstruktur leistungsgerecht ausgestaltet werden: Die bisherigen altersabhängigen Besoldungsstufen werden zu Gunsten eines neuen Besoldungssystems aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen abgeschafft. Die neue Bundesbesoldungsordnung W soll zukünftig die neuen Professorenämter W 2 und W 3 sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen ausweisen. Die Entscheidung, welche Professorenstellen an welcher Hochschulart tatsächlich eingerichtet werden, soll dann im Verantwortungsbereich des Landesgesetzgebers liegen.

Thüringen klagt

Mittlerweile hat der thüringische Justizminister Birkmann (CDU) nach Maßgabe von Ministerpräsident Vogel angekündigt, ein Normenkontrollverfahren gegen das Hochschulrahmengesetz vorzubereiten, da es im Gesetzestext keine Normenklarheit gebe. Auch greife das Gesetz so sehr in die Entscheidungsbefugnisse der Länder ein, daß ihre Gestaltungsmöglichkeiten erheblich behindert würden. Damit überschreite der Bund seine Rahmenkompetenz. Die faktische Abschaffung der wissenschaftlichen Assistenten, an deren Stelle die Juniorprofessoren treten sollen, und die faktische Abschaffung der Habilitation gingen an die Wurzeln des Systems und veränderten nicht nur das bereits bestehende Hochschulwesen. Vielmehr sei die faktische Abschaffung der Habilitation ein Eingriff in die Selbstverwaltungsbefugnis der Hochschulen. Das Land habe große Bedenken gegen die Rechtsstellung der Juniorprofessoren, gegen das Fehlen der Ausschreibungspflicht und gegen die geforderte Homogenität des Hochschullehrkörpers, der künftig aus Professoren und Juniorprofessoren bestünde. Die Juniorprofessur und die Habilitation müßten als gleichberechtigte Zugänge zum Hochschullehramt in das Gesetz aufgenommen werden. Der thüringische Ministerpräsident Vogel hat Bundespräsident Rau in einem Brief darum gebeten, die Gesetzesnovelle nicht zu unterzeichnen, so daß sie nicht in Kraft treten kann.

Der Deutsche Hochschulverband und der Allgemeine Fakultätentag hatten begrüßt, daß der Bundesrat dem Professorenbesoldungsreformgesetz die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuß angerufen hatte. Der Deutsche Hochschulverband sowie zahlreiche Vertreter von Wissenschaft und Wirtschaft hatten in der Vergangenheit trotz grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Zielen der Hochschullehrerdienstrechtsreform die konkrete Umsetzung hart kritisiert.

Quellen: Allgemeiner Deutscher Fakultätentag 3. Dezember 2001, Deutscher Hochschulverband, 30. November 2001, Bundesrat 6. Dezember 2001, Frankfurter Allgemeine Zeitung 12. Dezember 2001

Nicht attraktiv

ABC-Hochschulen: Kein Geld für Juniorprofessuren

E.B. Die drei sogenannten ABC-Hochschulen ­ die RWTH Aachen sowie die Universitäten in Bonn und Köln (Cologne) ­ werden keine Fördermittel des Bundes für die Einrichtung von Juniorprofessuren beantragen. Darauf hätten sich die Rektorate der drei Hochschulen, die sich in hochschulpolitischen Angelegenheiten traditionell eng miteinander abstimmen, im November 2001 in einem gemeinsamen Gespräch geeinigt, sagt der Leiter der Pressestelle der Universität Bonn, Dr. Andreas Archut. "Das materielle Angebot der Politik ist für uns unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht attraktiv genug³, begründet der Leiter der Pressestelle der Universität zu Köln, Dr. Wolfgang Mathias, den Entschluß. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat den Universitäten zur Anschubfinanzierung der neuen Personalkategorie "Juniorprofessur² 360 Millionen DM an Fördermitteln für die ersten drei Jahre in Aussicht gestellt. Die Rektorate der drei Hochschulen wollen am 10. Januar 2002 erneut über das Thema beraten, sofern zu diesem Zeitpunkt eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Juniorprofessuren bestehen sollte.

Empfehlungen

Wissenschaftsrat bevorzugt Bachelor und Master

Der Wissenschaftsrat hat Empfehlungen zur künftigen Struktur der Lehrerbildung verabschiedet. Er empfiehlt eine Ausbildungsreform, die eine Veränderung der Studiengangsstruktur und institutionellen Verortung ebenso wie eine bessere Abstimmung der einzelnen Ausbildungsphasen ermöglichen soll. Mit den Abschlüssen Bachelor (BA) und Masters (MA) verspricht sich der Wissenschaftsrat zum Beispiel eine Verkürzung der realen Studienzeiten, internationale Anschlußfähigkeit und mehr Nähe zu den Anforderungen von Unterricht und Erziehung. Für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen präferiert der Wissenschaftsrat die Entwicklung integrativ und modular ausgerichteter Studiengänge, die zum BA führen, um der pädagogischen Fachlichkeit Rechnung zu tragen. Für Lehramtsstudiengänge sollte eine eigene institutionelle Zuständigkeit etabliert werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Fachhochschulen aufgrund ihrer spezifischen Erfahrungen mit praxisorientierten wissenschaftlichen Ausbildungsangeboten an den Lehramtsstudiengängen zu beteiligen.

Quelle: Wissenschaftsrat, 16. November 2001

© Forschung & Lehre 2002