Die Assistenzprofessur un den USAEin Modell für die deutsche Universität
Hubert Zapf, Dr. phil., Univ.-Professor, Amerikanistik, Universität Augsburg
Um die möglichen Implikationen und Konsequenzen der Übernahme des amerikanischen Modells richtig einschätzen zu können, ist es notwendig, sich zunächst einmal Klarheit über das Profil eines amerikanischen Assistant Professor zu verschaffen, das wiederum erst vor dem Hintergrund des ganz anders gearteten Hochschulsystems der USA verstehbar und angemessen einzuordnen ist. Dabei ist sogleich hinzuzufügen, dass es ein einheitliches Hochschulsystem in den USA gar nicht gibt, sondern dass verschiedene Arten von Institutionen der Higher Education mit deutlich unterschiedenen Aufgaben und Qualifikationsniveaus klar voneinander abzugrenzen sind. Direkt vergleichbar sind letztlich nur die Research und Doctoral Universities, die voll ausgestattete Graduierten- und Promotionsstudien anbieten.Wie sieht nun dieser Ausbildungsgang und die Stellung eines Assistant Professor aus? Zunächst lässt sich feststellen, dass es einige Gemeinsamkeiten mit der Position der Hochschulassistentur (C 1) im deutschen Universitätssystem gibt. Hier wie dort stellt die Übernahme dieser Position und die auf ihr zu erbringende Qualifikationsleistung eine zentrale Phase in der typischen Professorenlaufbahn dar. In beiden Systemen ist die erfolgreiche Promotion die Voraussetzung für die Einstellung. In beiden beträgt die Amtsdauer zwei mal drei, also insgesamt sechs Jahre, wobei nach den ersten drei Jahren eine Zwischenbegutachtung stattfindet, von der die - allerdings fast immer gewährte - Vertragsverlängerung abhängt. Dennoch sind die Unterschiede beträchtlich, und die wichtigsten seien aufgeführt.
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Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen System ist der, dass in den USA bereits die Einstellung als Assistant Professor die entscheidende Stufe markiert, von der aus die angestrebte volle Hochschulprofessur mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich erreicht wird. Dagegen ist im deutschen System auch bei erfolgreichem Abschluss der Hochschulassistentenzeit durch die Habilitation in keiner Weise der Übergang in eine Hochschullehrerlaufbahn gewährleistet. Die Einstellung als Assistant Professor an einer amerikanischen Universität ist daher ein entsprechend aufwendigeres Verfahren als hierzulande. Von Interesse sind in unserem Zusammenhang nur die sog. tenure track positions, d.h. solche Stellen, die ausdrücklich als Qualifikationsstellen für eine spätere Dauerprofessur an der entsprechenden Hochschule eingerichtet sind. Eine solche Stelle wird auf ein bestimmtes, fachlich relativ genau definiertes Gebiet hin öffentlich ausgeschrieben. Über die eingehenden Bewerbungen wird von einer Kommission auf der Grundlage der Dissertation und von Interviews bzw. Vorträgen entschieden, die oft auf Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachverbände, teilweise aber auch an der ausschreibenden Universität abgehalten werden. Wichtigste Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung sind neben dem Eindruck des Interviews die Qualität der Doktorarbeit und vor allem das Renomee der Universität, an der der Doktorgrad erworben wurde, sowie des Hochschullehrers oder der Hochschullehrerin, die die Arbeit betreuten. Anders als in Deutschland kommen die Bewerbungen auf solche Assistenzprofessuren in der Regel von anderen Universitäten und in weit geringerem Ausmaß von der eigenen Hochschule. Der Sprung auf eine solche Stelle als Assistant Professor ist der entscheidende Schritt in der amerikanischen Hochschullehrerlaufbahn.
Entscheidende Laufbahnstufe
Hieraus ergibt sich, dass in den USA die Dissertation sowie, aufgrund der enormen Qualitätsunterschiede amerikanischer Hochschulen, die akademische Reputation der Universität, an der der Ph.D. erworben wurde, ein weit höheres Gewicht innerhalb der Gesamtqualifikation zum Professor hat als in Deutschland. Die Qualität der Dissertation ist zwar auch in Deutschland wesentliche Einstellungsvoraussetzung für eine Hochschulassistentur. Doch spielt sie nicht, wie in den USA, eine so ausschlaggebende Rolle für die Professorenlaufbahn, für die hierzulande vielmehr die Habilitationsschrift als zentraler wissenschaftlicher Leistungsnachweis gilt. Ebenso ergibt sich hieraus, dass der Zeitpunkt, an dem eine wissenschaftliche Karriere mit einigermaßen berechenbaren Erfolgsaussichten planbar wird, viel früher anzusetzen ist als bei uns. Der Weg zur Dissertation in den USA ist zwar relativ langwierig und zeitaufwendig. Die amerikanischen Doktorkandidaten durchlaufen stark durchstrukturierte, meist vierjährige Studienprogramme, die ihnen in den ersten beiden Jahren, ähnlich dem Hauptstudium an deutschen Universitäten, eine substanzielle Fachausbildung vermitteln. Dabei werden sie zugleich als Graduate Assistants stark in die Lehre eingebunden (und auch für diese ausgenützt), so dass die Zeit für die Forschungsarbeit an der Dissertation in den Anfangsjahren eher knapp ist. Für die eigentliche Periode der research in ihrem Spezialgebiet benötigen sie daher in der Regel mehrere weitere Jahre, so dass sie im Durchschnitt etwa 30 bis 34 Jahre alt sind, wenn sie die Promotion abschließen. Obwohl viele Studierende gleich nach dem Bachelor-Abschluss in ein solches Ph.D.-Programm einsteigen - entgegen einem verbreiteten Missverständnis machen jedenfalls an den Research Universities den Master-Grad oft nur diejenigen, die keinen Doktortitel erwerben -, sind amerikanische Promovenden nicht jünger als deutsche, wenn sie das Doktorat abschließen.
Wenn amerikanische Ph.D.-Absolventen allerdings auf eine Assistenzprofessur gelangen, können sie ab diesem Zeitpunkt, also mit etwa Anfang 30, bereits relativ fest mit ihrer wissenschaftlichen Zukunft planen. Sie werden voll in den akademischen Betrieb integriert und in die typischen Tätigkeitsfelder einer Hochschulprofessur einbezogen. Zwar müssen deutsche Hochschulassistenten ebenfalls vergleichbare Tätigkeiten übernehmen, aber doch in geringerem Umfang. Dafür steht ihnen nun erst die höchst arbeitsaufwendige und forschungsintensive Hauptphase ihrer wissenschaftlichen Qualifikation bevor, nämlich die Habilitation.
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Der Assistant Professor ist in den USA keinem Lehrstuhl, sondern dem Department zugeordnet. Sein Status ist der eines - wenn auch noch vorläufigen - Mitglieds der Professorenschaft, das seine Forschung selbständig betreiben kann. Erwartet werden entsprechende Leistungen in Forschung und Lehre sowie ein Engagement in der akademischen Selbstverwaltung. Gerade an den renommierten Universitäten steht demgegenüber die vom Assistant Professor erbrachte Forschungsleistung eindeutig im Vordergrund. Diese wird in der Regel durch die Publikation der für den Druck überarbeiteten Dissertation, möglichst in einer renommierten University Press, sowie durch eine Reihe von Aufsätzen erbracht. An den guten Universitäten wird zwar zunehmend ein zweites Buch, wie es im deutschen System durch die Habilitation erforderlich ist, gefordert. Die für die erfolgreiche Absolvierung der Assistenzprofessur notwendige Forschungsleistung bewegt sich aber typischerweise innerhalb desselben Themenkreises, in dem auch die Dissertation angesiedelt ist. Die Hochschullehrerlaufbahn in den USA läuft also auf eine relativ starke Spezialisierung in einem Teilgebiet eines Fachs hinaus, in dem eine möglichst hohe Kompetenz angestrebt wird.
Status, Profil und Qualifikation
Hingegen ist es das besondere Merkmal der Hochschullehrerausbildung in Deutschland, dass sie der Notwendigkeit der wissenschaftlichen Spezialisierung das Kriterium der fachlichen Breite an die Seite stellt. Diese Breite wird vor allem dadurch gewährleistet, dass das Thema der Habilitationsschrift aus einem anderen Forschungsgebiet kommen muss als das Thema der Dissertation. Hinzu kommt, dass auch der Habilitationsvortrag und das Kolloquium vor der Fakultät, das das Habilitationsverfahren abschließt, noch einmal einem anderen Gebiet als dem der Habilitationsschrift entstammen muss.
Im Unterschied zu ihren amerikanischen Kollegen sind deutsche Hochschulassistenten aber nicht dem Gesamtfach, sondern einem Lehrstuhl zugeordnet und müssen Dienstleistungen in dessen Rahmen erbringen, wobei sie der Weisungsbefugnis des Lehrstuhlinhabers unterworfen sind. Ihr Status ist nicht der eines Professors, sondern eines Mitglieds des Mittelbaus. Die Abhängigkeit, die hier teilweise vom Lehrstuhlinhaber entsteht, ist ein oft gebrauchtes Argument für eine Änderung der jetzigen Assistentenregelung zugunsten einer Assistenzprofessur. Dazu ist jedoch zum einen zu sagen, dass auch der amerikanische Assistant Professor, solange er keine tenure hat, abhängig ist, nämlich von der Fakultät, von der er entfristet werden will, und vom Dekan, der ihm gegenüber weisungsbefugt ist. Zum andern ist zu sagen, dass die Abhängigkeit des deutschen Hochschulassistenten früher einmal groß gewesen sein mag, als Assistenten noch in langfristigen, z.T. über zehn Jahre langen Verträgen beschäftigt werden konnten. Heute ist durch die Festschreibung der Frist von 2 x 3 Jahren, innerhalb derer die Habilitation erfolgreich durchgezogen werden muss, der zeitliche Rahmen so eng gefasst, dass eine Heranziehung von Assistenten für andere als für absolut notwendige Dienstaufgaben innerhalb des Fachs kaum mehr möglich und auch nicht mehr üblich ist.
Hinzu kommt, dass die Habilitationsschrift, die im Lauf dieser Assistentenzeit abzufassen ist, eine eigenständige Forschungsleistung darstellen muss, die am Ende unter Einbeziehung der gesamten Fakultät und auswärtiger Experten begutachtet wird. Eine zu enge oder gar derivative Ausrichtung an den Forschungsinteressen des Lehrstuhlinhabers wäre daher eher kontraproduktiv. Durch die vom Stellenprofil her vorgesehene Konzentration auf die Habilitation als entscheidende Qualifikationsstufe rückt gegenüber dem amerikanischen Assistant Professor noch deutlicher die Forschung in den Mittelpunkt, der sich ein Hochschulassistent aufgrund der weniger starken Einbindung in den akademischen Betrieb um so intensiver widmen kann.
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Die Übernahme des amerikanischen Assistant Professor auf eine Dauerstelle entscheidet sich, wenn er oder sie am Ende seiner sechsjährigen Amtszeit - manchmal auch schon vorher - zur Entfristung und zur Überleitung in die Position eines Associate Professor ansteht. Dieser kann etwa mit einem deutschen C 2- oder C 3- Professor verglichen werden. Er übernimmt alle Pflichten und Rechte eines Professors, steht aber in der Hierarchie unter dem Full Professor, für den er sich durch weitere, überdurchschnittliche Leistungen, wiederum vor allem in der Forschung, qualifizieren kann. Das coming up for tenure ist ein Entscheidungsprozess, der von der betreffenden Fakultät nach den o.g. Kriterien erfolgreicher Forschung, Lehre und Selbstverwaltung durchgeführt wird. Die Erfolgsaussichten eines Kandidaten sind dabei sehr hoch, denn mit Abstand die meisten der auf tenure track befindlichen Assistenzprofessoren erhalten anschließend auch eine Entfristung und werden Associate Professor. Die meisten von ihnen wiederum bleiben auch weiterhin an derselben Universität. Ein Wechsel an eine andere Hochschule ist, auch beim Aufstieg zum Full Professor, weit seltener als hierzulande.
Die Übernahme auf eine Dauerstelle
In Deutschland kann hingegen eine Dauerstelle in aller Regel nur erreichen, wer sich erfolgreich auf eine Professur an einer anderen Universität bewirbt. Die Habilitation ist also nur die freilich notwendige Voraussetzung dafür. Es gibt mancherorts mehrjährige Oberassistenten- oder Hochschuldozentenstellen, die eine zusätzliche Frist für diese schwierige und unsichere Phase der Bewerbung gewähren; doch ist dies eher die Ausnahme als die Regel. Der entscheidende Sprung auf eine Lebenszeitprofessur, der in den USA bereits zu Beginn, spätestens aber am Ende der Assistenzprofessur liegt, erfolgt also in Deutschland erst mit dem ersten Ruf an eine andere Universität, den man in Konkurrenz mit allen anderen, ebenfalls habilitierten Fachkollegen erreichen muss. Ziel des Verfahrens ist die Auslese der Besten des Fachs, und gerade die Tradition, dass diese Auslese von einem Expertengremium außerhalb der eigenen Hochschule getroffen wird, dürfte eine zentrale Stärke des deutschen Hochschulsystems ausmachen.
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Das amerikanische System der Assistenzprofessur hat unbestrittene Vorteile, die im früheren Beginn der Laufbahn, in der größeren Selbständigkeit, in der größeren Planbarkeit der Karriere und in der daraus sich ergebenden besseren Vereinbarkeit von Hochschullaufbahn und Familie bestehen. Letzterer Aspekt dürfte neben explizit frauenfördernden Maßnahmen zum signifikant höheren Frauenanteil an der amerikanischen Professorenschaft beigetragen haben. Die Übernahme dieses Systems als Ganzes in deutsche Verhältnisse hätte allerdings gravierende Konsequenzen, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:
Keine flächendeckende Übernahme
- Sie würde eine Entscheidung zugunsten von Spezialisierung anstelle der fachlichen Breite implizieren, wie sie heute von einer Universitätsprofessur in Deutschland verlangt und wie sie auch in praktisch allen entsprechenden Stellenausschreibungen gefordert wird. Diese Betonung fachlicher Breite bei gleichzeitiger Entwicklung bestimmter Spezialgebiete ist nicht nur ein traditionelles Spezifikum der deutschen Professorenlaufbahn. Sie ist auch durch den Umstand geboten, dass es hierzulande im Verhältnis weit weniger Professorenstellen gibt als etwa in den USA.
- Bei der jetzigen Ausstattung der Universitäten hätte die Einführung der Assistenzprofessur eine Blockierung der vorhandenen Stellen zur Folge, die die ohnehin geringen Chancen des wissenschaftlichen Nachwuchses, auf Qualifikationsstellen zu gelangen, noch weiter absinken ließe. Denn die Übernahme der Assistenzprofessuren auf eine Dauerstelle innerhalb der eigenen Universität liefe auf nichts anderes hinaus als auf das, was früher einmal unter dem Stichwort der Hausberufungen praktiziert und später wieder verworfen wurde, weil es zu einer personellen Erstarrung und wissenschaftlichen Lähmung der Institute führte. Der akademische Nachwuchs braucht aber dringend mehr, nicht weniger Qualifikationsstellen, wenn Deutschland im internationalen Vergleich mithalten will.
- Die flächendeckende Einführung der Assistenzprofessur hätte schließlich zur Folge, dass das bisher gültige, oben beschriebene Berufungssystem ausgehebelt würde. Denn wenn Professorenpositionen im Anschluss an die Assistentur an der eigenen Universität erreichbar sind, so fällt die Motivation weg, sich an eine andere Hochschule zu bewerben. Abgesehen davon wären bei konsequenter Durchführung dieses Prinzips am Ende kaum mehr Professorenstellen übrig, die außerhalb der eigenen Universität ausgeschrieben werden könnten, da die vorhandenen Stellen zunehmend durch hauseigene Kandidaten besetzt wären.
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Dennoch können nützliche Anregungen vom amerikanischen Modell gewonnen werden. Dazu gehört zuallererst die Erhöhung der Zahl von Qualifikationsstellen, die es dem wissenschaftlichen Nachwuchs ermöglichen, in Deutschland eine akademische Karriere einzuschlagen und nicht ins Ausland gehen zu müssen. Dazu gehört ferner die Sicherung einer möglichst hohen Eigenständigkeit der Hochschulassistenten in Forschung und Lehre. Dazu gehört schließlich vor allem auch, dass die Planbarkeit einer Hochschullehrerlaufbahn, bei aller notwendigen Leistungsorientierung, mit dem Eintritt in die Qualifikationsphase der Habilitation deutlich erhöht werden muss. Dies erfordert zum einen, zusätzliche Professorenstellen in Zeiten zu schaffen, in denen in bestimmten Fächern zu wenig Stellen ausgeschrieben werden, wie dies etwa bei den Fiebiger-Professuren der Fall war. Es muss eine angemessene Relation zwischen Qualifikationsstellen und Professuren geben. Zum anderen ist es erforderlich, dass Nachwuchswissenschaftler, die ihre Habilitation erfolgreich abschließen, anschließend eine Perspektive der Weiterbeschäftigung an der Universität offensteht, auch wenn sie zunächst keinen Ruf an eine andere Hochschule erhalten. Dies ist nicht nur eine Frage der persönlichen Lebensplanung, die vor allem auch Frauen betrifft, sofern sie aus Familiengründen die akademische Laufbahn unterbrechen. Es ist auch eine Frage der Nutzung des enormen intellektuellen und kreativen Potentials, das die habilitierten Wissenschaftler in die Hochschulen und in die Gesellschaft einbringen. Dieses zu verschleudern, wäre nicht nur unklug, sondern auch, angesichts der in diese Karrieren investierten öffentlichen Mittel, unverantwortlich.
Mögliche Anregungen
Allerdings müssten solche Auffangstellen so konzipiert sein, dass sie zu keiner Blockierung von Nachwuchsstellen oder von etatisierten Professorenstellen führen und auch nicht die Motivation zur Bewerbung an andere Universitäten absenken. Es muss klar sein, dass es sich um Zwischenlösungen, nicht um den Regelfall handelt. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass solche Stellen deutlich unterhalb einer vollen Professorenstelle angesiedelt wären - etwa auf C 1-Ebene. Diese Stellen müssten aus einem eigenen, von den etatisierten Stellen unabhängigen Pool stammen, der allein für diese Art von wissenschaftlicher Nachwuchssicherung vorgesehen wäre. Dies wäre naturgemäß nur durch eine zusätzliche Investition öffentlicher Mittel möglich. Doch das damit erreichte Ziel wäre eine solche Investition allemal wert.
Forschung & Lehre 2000