Stiftungen - Partner der Hochschulen Vor dem Hintergrund drängender aber stagnierender Reformen, steigender
Ansprüche aber abnehmender Budgets, öffentlicher Armut aber privaten
Reichtums wird der Ruf nach gesellschaftlicher Selbstorganisation lauter und
der Appell an bürgerschaftlichen Gemeinsinn stärker. Welche Rolle können
dabei die Stiftungen spielen?
Die Bürgergesellschaft als Vision
An die Vision einer Bürgergesellschaft heften sich die Erwartungen derer,
die sich Entlastung oder Unterstützung versprechen. Demgegenüber wollen
Mäzene und Stifter lieber dort fördern, wo der Staat nicht oder noch nicht
tätig ist oder sein kann. Sie wollen nicht bloß Haushaltslücken schließen
oder Sparbeschlüsse mildern, sondern neue Ideen verwirklichen, strukturelle
Reformen anstoßen, Initiative ergreifen, Breschen schlagen in das Dickicht
staatlicher Überreglementierung und neue Wege erproben.
Daß im Bereich privaten Mäzenatentums Kraftquellen brachliegen, ist
offenkundig: Das private Geldvermögen in Deutschland beläuft sich auf etwa
fünf Billionen DM. Es faulenzt nicht, sondern wirft jährlich Erträge von
über 250 Mrd. DM ab. Deshalb gilt es, bürgerschaftliche Mitverantwortung aus
ihrem Dornröschenschlaf wiederzuerwecken, in den sie ein überbordender Staat
versetzt hat.
Freilich: Ein Staat, der die Spendenfreude mit Steuern und Abgaben erdrückt,
die den vom Bundesverfassungsgericht markierten Rubikon von 50 Prozent
längst überschritten haben, braucht sich über fehlenden Gemeinsinn nicht zu
wundern. Am Beispiel der USA läßt sich demonstrieren, wie groß der
gesellschaftliche und moralische Druck wird, ein good citizen zu sein, wenn
die Steuerlast halbiert und die steuerliche Spendenabzugsfähigkeit
verfünffacht werden.
Die Stiftungswirklichkeit
In Deutschland gibt es etwa 10.000 Stiftungen, von denen 95 Prozent als
gemeinnützig anerkannt sind. Die Mehrzahl dieser Stiftungen hat ein
Ausgabenvolumen von weniger oder bis zu 100 TDM, 25 Prozent zwischen 100 TDM
und 1 Mio., 19 Prozent zwischen 1 Mio. und 100 Mio. und nur 1 Prozent
verfügt über mehr als 100 Mio. DM jährlich.
16 Prozent aller Stiftungen haben ihren Schwerpunkt in der
Wissenschaftsförderung. Damit liegt die Wissenschaftsförderung an zweiter
Stelle der Stiftungszwecke, hinter den sozialen Zwecken (31 Prozent) und
knapp vor Erziehung und Bildung mit 14 Prozent sowie Kunst und Kultur mit
13,8 Prozent.
Die Hälfte der wissenschaftsfördernden Stiftungen haben keine Fokussierung
auf bestimmte Fachgebiete. Bei den anderen rangiert die Medizin vor
Naturwissenschaft und Technik, knapp gefolgt von den Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften.
Im vergangenen Jahrzehnt wurden jährlich zwischen 100 und 150
Wissenschaftsstiftungen neu errichtet. Dies ist eine zwar durchaus
beachtliche Größenordnung; von einem "Stiftungsboom" kann aber noch nicht
die Rede sein.
Die beiden klassischen Tätigkeitsfelder für Wissen-schaftsstiftungen sind
die Einzelförderung durch Stipendien und die Projektförderung von
Forschungsvorhaben. Daneben werden Wissenschaftspreise verliehen,
Stiftungsprofessuren finanziert oder Strukturreformen unterstützt.
Rund 10.000 Promotions-, Habilitations-, Auslands- oder Forschungsstipendien
pro Jahr sind stiftungsfinanziert. Allein der Stifterverband hat seit 1985
100 Stiftungsprofessuren eingerichtet. Etwa 100 Stiftungen widmen sich der
Förderung einzelner Hochschulen.
Dagegen ist die institutionelle Grundfinanzierung von Hochschulen durch die
Erträgnisse eines milliardenschweren Stiftungskapitals wie dies für die
Ivy League in USA gilt in Deutschland noch immer nur ein Wunschtraum.
Die gegenwärtige Hochschulfinanzierung
Die Gesamtausgaben der Hochschulen betrugen 1998 rund 52 Mrd. DM. Daran
beteiligten sich die Länder mit 89 Prozent, der Bund mit 9 Prozent und der
private Sektor (Wirtschaft, Stiftungen, Mäzene) mit 2 Prozent.
Die von den Hochschulen eingeworbenen Drittmittel (4,8 Mrd. DM) entstammen
zu zwei Dritteln öffentlichen Haushalten (3,2 Mrd. DM); 1,4 Mrd. DM kommen
aus der Wirtschaft und 0,2 Mrd. DM von Stiftungen.
Die Gesamteinnahmen der Hochschulfördergesellschaften betrugen 1998 67,4
Mio. DM; hinzukamen 13,3 Mio. DM als Zustiftungen oder für
Kapitalerhöhungen. Zu über 80 Prozent flossen diese Zuwendungen aus der
Wirtschaft.
Diese Finanzierungsanteile machen deutlich: Es ist der Staat, der als
Hauptfinanzier die Verantwortung für die Hochschulen und ihre zukünftige
Entwicklung trägt. Noch immer kommt dem Stiftungs- und Spendenwesen im
Hochschulbereich quantitativ eine eher untergeordnete,
qualitativ-strukturell dafür eine um so größere Bedeutung zu.
Die jüngst verabschiedete Novelle zum Stiftungssteuerrecht und die
angekündigte Novellierung des Stiftungsrechts lassen hoffen, daß auch in
Deutschland die Kultur bürgerschaftlichen Engagements nachhaltig wächst.
Novellierung von Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht
Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Erhöhung der
Spendenabzugsfähigkeit (10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte; plus
40.000 DM; plus 600.000 DM für einen 10-Jahreszeitraum bei
Stiftungsneugründungen) sowie die rückwirkende Erbschaftssteuerbefreiung bei
Weiterschenkung an gemeinnützige Körperschaften waren beachtliche, wenn auch
noch nicht ganz ausreichende Schritte.
Hinzukommen müssen nun Erleichterungen bei der Stiftungsgründung und ein
Rückzug des Staates bei der Stiftungsaufsicht, um die Bürger zu mehr
Engagement für das Gemeinwohl anzuregen. Für die anstehende Reform des
Stiftungsrechts hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft zwei
wichtige Forderungen erhoben:
1. Für die Stiftungserrichtung soll das Normativsystem gelten. Damit sich
künftig die Errichtung einer Stiftung so rasch und einfach wie möglich
gestaltet, sollte für jedermann ein Recht auf Stiftung bundeseinheitlich im
Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden. Voraussetzung für die
Stiftungserrichtung ist dann nur noch das Stiftungsgeschäft, die
Stiftungssatzung und die Eintragung in das Stiftungsregister, nicht aber die
staatliche Genehmigung.
2. Art und Umfang der Stiftungsaufsicht soll der Stifter bestimmen.
Rechtsfähige Stiftungen müssen nicht zwingend von einer staatlichen Behörde
beaufsichtigt werden. Der Stifter sollte vielmehr wählen können, wem er
welche Kontrollbefugnisse überträgt. Es sollte ihm insbesondere ermöglicht
werden, ein eigenes internes Kontrollorgan zu schaffen oder die Aufsicht
ruhen zu lassen, solange er selbst oder Personen seines Vertrauens in den
Stiftungsgremien wirken. Die Belange des Staates werden durch die
Finanzbehörden gewahrt, die weiterhin die Einhaltung der
stiftungsrechtlichen Vorschriften überwachen.
Für die Reform im Hochschul- und im Stiftungsbereich gilt gleichermaßen: Nur
wenn der Staat lernt loszulassen, setzt er Energien frei, die die
Selbstverantwortung fördern, den Gemeinsinn stärken und so privates Vermögen
für gemeinnützige Aufgaben mobilisieren. |
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