Mit den Augen der anderen sehen lernen Deutschland soll - nach offizieller Lesart - ein attraktives Land für
Wissenschaftler aus anderen Ländern werden. Die Erfahrungen von
Gastwissenschaftler mit Ausländerämtern sprechen mitunter eine andere
Sprache. Die Grenzen berechtigter Prüfung und bürokratischer Schikane sind
fließend. Ein Perspektivenwechsel ist dringend erforderlich.
Mit großem Elan und beträchtlicher finanzieller Unterstützung des Bundes und
der Länder bemühen sich die deutschen Hochschulen darum, ihre Lehrangebote
und For-schungsaktivitäten für Studierende sowie Wissenschaftler anderer
Länder attraktiver zu gestalten. Es ist das Ziel der jüngsten "Konzertierten
Aktion zur Internationalisierung des Bil-dungs- und Forschungsstandorts
Deutschland", die Präsenz dieser Gruppen an deutschen Hochschulen deutlich
zu erhöhen. Diese Öffnung einer deutschen gesellschaftlichen
Eliteinstitution und der politisch gewollte Klimawechsel im Verhältnis zu
den Wissenseliten anderer Länder wird im Alltag konterkariert durch die
Verwaltungspraxis des Ausländerrechts. Die Alexander von Humboldt-Stiftung,
die in Deutschland wichtigste Organisation zur Förderung ausländischer
Spitzenwissenschaftler in Deutschland, wird von ihren
For-schungsstipendiaten und preisträgern regelmäßig auf Mißstände
aufmerksam gemacht.
Spätestens um fünf Uhr in der Schlange stehen
Die Probleme beginnen für ausländische Studierende bzw. Wissenschaftler
bisweilen bereits in ihren Heimatländern. In einigen Ländern Osteuropas bzw.
Asiens kontrollieren einheimische "Ordner" den Publikumsverkehr vor den
Türen der deutschen diplomatischen Vertretungen. Für die Visumsbeschaffung
in einer osteuropäischen Großstadt, so heißt es, müsse man spätestens um
fünf Uhr in der Schlange stehen. Als Preis für das Durchkommen soll offenbar
ein Bestechungsgeld in Höhe von zwei durchschnittlichen Monatsgehältern
gezahlt werden. In China sollen es rund 8.000 DM sein. Es versteht sich von
selbst, daß eine derartige Situation vom deutschen Botschaftspersonal nicht
gewollt ist. Die Konsular-abteilungen der Botschaften sind vielmehr
angewiesen, Alexander von Humboldt-Forschungsstipendiaten ihrem Status
entsprechend zu behandeln. Das Problem bleibt jedoch so lange virulent, wie
Konsularabteilungen, deren Personalbestand in den vergangenen Jahren
drastisch reduziert wurde, eine steigende Antragswelle zu bewältigen haben.
Wie man die "Zugangshürden" umgehen kann, zeigen auch Auslandsvertretungen
anderer Länder: Dort reichen Antragsteller ihre Unterlagen schriftlich ein,
persönlich müssen sie zunächst nicht erscheinen.
Das Bild, das die Gastwissenschaftler der Alexander von Humboldt-Stiftung in
Deutschland gewinnen - das belegen regelmäßige Auswertungen von
Erfahrungsberichten der Forschungsstipendiaten - ist im Grundsatz positiv.
Die ausländischen Gäste knüpfen Freundschaftsnetze, die über viele Jahre
halten. Dies gilt für die überwiegende Mehrzahl der über 20.000 von der
Humboldt-Stiftung geförderten Wissenschaftler in rund 130 Ländern. Im
Gegensatz dazu stehen jedoch oftmals die ersten Eindrücke, die ausländische
Gäste von den offiziellen Repräsentanten des deutschen Staates in den
lokalen Ausländerbehörden in Deutschland gewinnen. Als positiv verbucht etwa
eine bulgarische Stipendiatin im Rückblick auf ihren Deutschlandaufenthalt
"die Möglichkeit, in voller Ruhe (wissenschaftlich) zu arbeiten, den Zugang
zu den reichen Bibliotheken, den wissenschaftlichen Ideenaustausch, die
kulturelle Bereicherung". Aber sie beklagt "die unfreundliche Einstellung
der deutschen Bürokratie zu den Ausländern (ich mußte auf meine
Visumsverlängerung vier Monate warten und Erniedrigungen erleben); die oft
zu treffende Arroganz; die mangelnde Offenheit und Spontaneität bei den
Kontakten."
Diese Erfahrung ist kein Einzelfall. So ziehen die Ausländerbehörden die
Reisepässe der Antragsteller mitunter mehrere Wochen ein, bis sie eine
Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Sie schränken damit die Reisefreiheit von
Wissenschaftlern, die regelmäßig an internationalen Konferenzen teilnehmen,
in kritischer Weise ein. "Praktisch bedeutete der Einzug meines Passes, daß
ich im Alltag vielfältige Probleme hatte. So war es mir zunächst nicht
möglich, ein Girokonto bei einer Bank einzurichten; auch bei der Staats-
und Universitätsbibliothek hatte ich Schwierigkeiten, einen Ausweis zu
bekommen. Am wichtigsten war jedoch die Einschränkung meiner Reisefreiheit,"
berichtet ein Forschungspreisträger der Humboldt-Stiftung - also einer jener
weltweit führenden Gelehrten, die nach Deutschland eingeladen werden. Er
hatte im August seinen Paß einreichen müssen und eine Bescheinigung mit
einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Nachdem er bis Anfang
Oktober seinen Paß nicht zurückbekommen hatte, intervenierte er schließlich
nach vergeblichen Telefonaten und Vorsprachen über das amerikanische
Konsulat und die Humboldt-Stiftung beim zuständigen Ausländeramt. Nach
weiteren Mühen erhielt er schließlich eine Aufenthaltsgenehmigung,
allerdings lediglich für drei Monate. Als Begründung teilte ihm die Behörde
mit, er habe versäumt, die notwendigen Unterlagen für eine längerfristigere
Genehmigung vorzulegen. Genau diese Dokumente hatte er jedoch bei seinem
ersten Besuch in der Behörde mitgebracht, ohne daß jemand danach gefragt
hatte. "In den letzten zwei Monaten", faßt der international hoch anerkannte
Wissenschaftler seine Erfahrung zusammen, "habe ich eine enorme Energie
darauf verwendet, eine einfache Formalität zu erledigen. Ich kann diese
Erfahrung nur so interpretieren, daß die Stadt ... nicht länger ein
Interesse daran hat, ausländische Gastwissen-schaftler hier willkommen zu
heißen. Wie ich von anderen Gastwissenschaftlern an der Universität ...
erfahren habe, handelt es sich bei mir nicht um einen Einzelfall." So weiß
er von einem brasilianischen Kollegen zu berichten, der fünf Monate auf
seinen Paß gewartet hat.
Kafkaeske Problemlagen
Kafkaesk muten Problemlagen an, in denen sich einzelne
Forschungsstipendiaten wiederfinden: Eine Ausländerbehörde im Südwesten
Deutschlands weigerte sich, einem Forschungsstipendiaten eine mehr als
dreimonatige Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Für einen Besuch in der
Schweiz und das dazu notwendige Visum war jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung
in Deutschland für mehr als drei Monate notwendig. Der Weg über die Grenze
endete im Dschungel bürokratischer Vorschriften. "I lost several days and
paid about DM 500 in total (fees, telephone talks, train tickets to the
nearest consulate location) until I got a visa to attend a week-long
conference in the USA," berichtet der Wissenschaftler weiter über seine
Erfahrung mit der Ausländerbehörde seines Gastortes.
Vieles hat sich in den vergangenen Jahren bereits verbessert. So erhalten
nicht mehr nur die eingeladenen ausländischen Gastwissenschaftler, sondern
auch die begleitenden Ehepartner und Kinder bereits von den deutschen
Konsulaten im Ausland ein Einreisevisum. Die Zustimmung der
Ausländerbehörden in Deutschland zur Mitreise der Familienangehörigen ist
nicht mehr erforderlich. Trotz dieser bereits erledigten Prüfung des
Familienstandes durch deutsche Behörden im Ausland verlangen lokale
Ausländerbehörden bisweilen noch zusätzlich Heiratsurkunden in beglaubigter
Übersetzung. Wieviel Kontrolle ist in solchen Fällen tatsächlich notwendig?
Und wie muß sich ein russischer Wissenschaftler fühlen, der mit Frau und
Kindern fünf Stunden auf dem Flur einer Ausländerbehörde warten muß, um dann
sofort wieder fortgeschickt zu werden, weil die Paßfotos nicht den
Ansprüchen des Beamten genügten? Am Folgetag und nach erneuter Wartezeit
will ein anderer, inzwischen diensthabender Beamter die neuen Fotos jedoch
nicht einmal sehen. Was muß ein japanischer Stipendiat denken, der auf Grund
seiner rudimentären Deutschkenntnisse im zuständigen Ausländeramt schroff
und unhöflich behandelt wird? Wie kommt sich ein russischer
Nobelpreiskandidat vor, der mehrfach und unter schikanöser Behandlung bei
einem Ausländeramt vorsprechen muß und daraufhin fast seinen
Deutschlandaufenthalt abbricht? Und was muß eine jüdische
Forschungsstipendiatin aus den USA erdulden, die ihre Familienangehörigen in
einem deutschen Konzentrationslager verloren hat, wenn die bayerischen
Behörden ihr routinemäßig einen Blut- bzw. HIV-Test abverlangen?
Die Grenzen zwischen berechtigten Prüfungen und bürokratischer Schikane sind
fließend. Sie bezeichnen einen systemischen Mangel, der für die
Verwaltungspraxis in allen größeren deutschen Städten typisch ist. Er kann
den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden nur zu einem
kleinen Teil angelastet werden. Denn ihre Behörden sind überlastet. Das Netz
der Verordnungen des Ausländerrechts ist überkomplex und kaum noch zu
durchschauen. Aus-länderämter sind für die dort Tätigen Durchgangsstationen
der Verwaltungslaufbahn, wenig begehrt, finanziell nicht attraktiver als
andere Stellen, aber schlechter gelitten. Die einzelnen Mitarbeiter der
Behörden sind oftmals überfordert, von ihrer Klientel betrogen,
desillusioniert. Nicht selten gleicht das Selbstverständnis dieser Behörden
einer Festungsmentalität. Abwehr statt Freundlichkeit ist das Leitbild,
Mißtrauen statt konstruktiver Hilfe die Ausgangsbedingung.
In dieser Situation wäre es die Mühe wert, einmal alle Gesetze und
Vorschriften, die auf nationaler Ebene, bei den Ländern und in den Kommunen
zur Anwendung kommen sollen, daraufhin zu überprüfen, was notwendig, was
widersprüchlich und was überflüssig ist. Es wäre es zudem wert, die
Beispiele enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Universitäten
bzw. Forschungsinstituten und Ausländerbehörden vor Ort bekannter zu machen.
In Regensburg etwa kooperiert die Universität eng mit der lokalen
Ausländerbehörde. Die Gesellschaft für Biotechnologische Forschung in
Braunschweig steht in engem Kontakt mit den Behörden der Stadt. Derartige,
zum Teil institutionalisierte, zum Teil rein persönliche Kontakte zwischen
Vertretern der Wissenschaft und der Kommunalverwaltung erleichtern den
ausländischen Gästen die Ankunft und den Aufenthalt in Deutschland. Sie
tragen bei zu einem Klimawechsel, der auch in anderen Kontexten weiterwirken
kann.
Es kann keine Entschuldigung sein, daß dem Laien manchmal absurd
erscheinende bürokratische Regeln auch in anderen Ländern zu finden sind.
Vielmehr gilt es, alle Normen ob gesetzlich, ob administrativ oder
kulturell auf den Prüfstand zu stellen. Ein Perspektivenwechsel ist
notwendig. Es gilt, mit den Augen der anderen, der Fremden, der Gäste sehen
zu lernen, von ihrer Sache her zu denken und entsprechend zu handeln. Nur
dann kann es in einer Situation weltweiter Konkurrenz um die
wissenschaftlichen Eliten der Zukunft gelingen, Deutschland und seine
Wissenschaft wettbewerbsfähig zu machen.
Die hier zusammengestellten Erfahrungen und Schlußfolgerungen basieren auf
zahlreichen Hinweisen, die der Autor von seinen Kollegen in der Alexander
von Humboldt-Stiftung, insbesondere Dr. Steffen Mehlich und Dr. Wolfgang
Holl, sowie vom Präsidenten der Stiftung, Prof. Dr. Wolfgang Frühwald,
erhalten hat. |
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