Georg Schütte, Dr. phil.,
Leiter der Grundsatzabteilung der Alexander von Humboldt-Stiftung


Mit den Augen der anderen sehen lernen
Ausländische Gastwissenschaftler in deutschen Ausländerämtern

Deutschland soll - nach offizieller Lesart - ein attraktives Land für Wissenschaftler aus anderen Ländern werden. Die Erfahrungen von Gastwissenschaftler mit Ausländerämtern sprechen mitunter eine andere Sprache. Die Grenzen berechtigter Prüfung und bürokratischer Schikane sind fließend. Ein Perspektivenwechsel ist dringend erforderlich.

Mit großem Elan und beträchtlicher finanzieller Unterstützung des Bundes und der Länder bemühen sich die deutschen Hochschulen darum, ihre Lehrangebote und For-schungsaktivitäten für Studierende sowie Wissenschaftler anderer Länder attraktiver zu gestalten. Es ist das Ziel der jüngsten "Konzertierten Aktion zur Internationalisierung des Bil-dungs- und Forschungsstandorts Deutschland", die Präsenz dieser Gruppen an deutschen Hochschulen deutlich zu erhöhen. Diese Öffnung einer deutschen gesellschaftlichen Eliteinstitution und der politisch gewollte Klimawechsel im Verhältnis zu den Wissenseliten anderer Länder wird im Alltag konterkariert durch die Verwaltungspraxis des Ausländerrechts. Die Alexander von Humboldt-Stiftung, die in Deutschland wichtigste Organisation zur Förderung ausländischer Spitzenwissenschaftler in Deutschland, wird von ihren For-schungsstipendiaten und ­preisträgern regelmäßig auf Mißstände aufmerksam gemacht.

Spätestens um fünf Uhr in der Schlange stehen

Die Probleme beginnen für ausländische Studierende bzw. Wissenschaftler bisweilen bereits in ihren Heimatländern. In einigen Ländern Osteuropas bzw. Asiens kontrollieren einheimische "Ordner" den Publikumsverkehr vor den Türen der deutschen diplomatischen Vertretungen. Für die Visumsbeschaffung in einer osteuropäischen Großstadt, so heißt es, müsse man spätestens um fünf Uhr in der Schlange stehen. Als Preis für das Durchkommen soll offenbar ein Bestechungsgeld in Höhe von zwei durchschnittlichen Monatsgehältern gezahlt werden. In China sollen es rund 8.000 DM sein. Es versteht sich von selbst, daß eine derartige Situation vom deutschen Botschaftspersonal nicht gewollt ist. Die Konsular-abteilungen der Botschaften sind vielmehr angewiesen, Alexander von Humboldt-Forschungsstipendiaten ihrem Status entsprechend zu behandeln. Das Problem bleibt jedoch so lange virulent, wie Konsularabteilungen, deren Personalbestand in den vergangenen Jahren drastisch reduziert wurde, eine steigende Antragswelle zu bewältigen haben. Wie man die "Zugangshürden" umgehen kann, zeigen auch Auslandsvertretungen anderer Länder: Dort reichen Antragsteller ihre Unterlagen schriftlich ein, persönlich müssen sie zunächst nicht erscheinen.

Das Bild, das die Gastwissenschaftler der Alexander von Humboldt-Stiftung in Deutschland gewinnen - das belegen regelmäßige Auswertungen von Erfahrungsberichten der Forschungsstipendiaten - ist im Grundsatz positiv. Die ausländischen Gäste knüpfen Freundschaftsnetze, die über viele Jahre halten. Dies gilt für die überwiegende Mehrzahl der über 20.000 von der Humboldt-Stiftung geförderten Wissenschaftler in rund 130 Ländern. Im Gegensatz dazu stehen jedoch oftmals die ersten Eindrücke, die ausländische Gäste von den offiziellen Repräsentanten des deutschen Staates in den lokalen Ausländerbehörden in Deutschland gewinnen. Als positiv verbucht etwa eine bulgarische Stipendiatin im Rückblick auf ihren Deutschlandaufenthalt "die Möglichkeit, in voller Ruhe (wissenschaftlich) zu arbeiten, den Zugang zu den reichen Bibliotheken, den wissenschaftlichen Ideenaustausch, die kulturelle Bereicherung". Aber sie beklagt "die unfreundliche Einstellung der deutschen Bürokratie zu den Ausländern (ich mußte auf meine Visumsverlängerung vier Monate warten und Erniedrigungen erleben); die oft zu treffende Arroganz; die mangelnde Offenheit und Spontaneität bei den Kontakten."

Diese Erfahrung ist kein Einzelfall. So ziehen die Ausländerbehörden die Reisepässe der Antragsteller mitunter mehrere Wochen ein, bis sie eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Sie schränken damit die Reisefreiheit von Wissenschaftlern, die regelmäßig an internationalen Konferenzen teilnehmen, in kritischer Weise ein. "Praktisch bedeutete der Einzug meines Passes, daß ich im Alltag vielfältige Probleme hatte. So war es mir zunächst nicht möglich, ein Girokonto bei einer Bank einzurichten; auch bei der Staats- und Universitätsbibliothek hatte ich Schwierigkeiten, einen Ausweis zu bekommen. Am wichtigsten war jedoch die Einschränkung meiner Reisefreiheit," berichtet ein Forschungspreisträger der Humboldt-Stiftung - also einer jener weltweit führenden Gelehrten, die nach Deutschland eingeladen werden. Er hatte im August seinen Paß einreichen müssen und eine Bescheinigung mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Nachdem er bis Anfang Oktober seinen Paß nicht zurückbekommen hatte, intervenierte er schließlich nach vergeblichen Telefonaten und Vorsprachen über das amerikanische Konsulat und die Humboldt-Stiftung beim zuständigen Ausländeramt. Nach weiteren Mühen erhielt er schließlich eine Aufenthaltsgenehmigung, allerdings lediglich für drei Monate. Als Begründung teilte ihm die Behörde mit, er habe versäumt, die notwendigen Unterlagen für eine längerfristigere Genehmigung vorzulegen. Genau diese Dokumente hatte er jedoch bei seinem ersten Besuch in der Behörde mitgebracht, ohne daß jemand danach gefragt hatte. "In den letzten zwei Monaten", faßt der international hoch anerkannte Wissenschaftler seine Erfahrung zusammen, "habe ich eine enorme Energie darauf verwendet, eine einfache Formalität zu erledigen. Ich kann diese Erfahrung nur so interpretieren, daß die Stadt ... nicht länger ein Interesse daran hat, ausländische Gastwissen-schaftler hier willkommen zu heißen. Wie ich von anderen Gastwissenschaftlern an der Universität ... erfahren habe, handelt es sich bei mir nicht um einen Einzelfall." So weiß er von einem brasilianischen Kollegen zu berichten, der fünf Monate auf seinen Paß gewartet hat.

Kafkaeske Problemlagen

Kafkaesk muten Problemlagen an, in denen sich einzelne Forschungsstipendiaten wiederfinden: Eine Ausländerbehörde im Südwesten Deutschlands weigerte sich, einem Forschungsstipendiaten eine mehr als dreimonatige Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Für einen Besuch in der Schweiz und das dazu notwendige Visum war jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für mehr als drei Monate notwendig. Der Weg über die Grenze endete im Dschungel bürokratischer Vorschriften. "I lost several days and paid about DM 500 in total (fees, telephone talks, train tickets to the nearest consulate location) until I got a visa to attend a week-long conference in the USA," berichtet der Wissenschaftler weiter über seine Erfahrung mit der Ausländerbehörde seines Gastortes.

Vieles hat sich in den vergangenen Jahren bereits verbessert. So erhalten nicht mehr nur die eingeladenen ausländischen Gastwissenschaftler, sondern auch die begleitenden Ehepartner und Kinder bereits von den deutschen Konsulaten im Ausland ein Einreisevisum. Die Zustimmung der Ausländerbehörden in Deutschland zur Mitreise der Familienangehörigen ist nicht mehr erforderlich. Trotz dieser bereits erledigten Prüfung des Familienstandes durch deutsche Behörden im Ausland verlangen lokale Ausländerbehörden bisweilen noch zusätzlich Heiratsurkunden in beglaubigter Übersetzung. Wieviel Kontrolle ist in solchen Fällen tatsächlich notwendig? Und wie muß sich ein russischer Wissenschaftler fühlen, der mit Frau und Kindern fünf Stunden auf dem Flur einer Ausländerbehörde warten muß, um dann sofort wieder fortgeschickt zu werden, weil die Paßfotos nicht den Ansprüchen des Beamten genügten? Am Folgetag und nach erneuter Wartezeit will ein anderer, inzwischen diensthabender Beamter die neuen Fotos jedoch nicht einmal sehen. Was muß ein japanischer Stipendiat denken, der auf Grund seiner rudimentären Deutschkenntnisse im zuständigen Ausländeramt schroff und unhöflich behandelt wird? Wie kommt sich ein russischer Nobelpreiskandidat vor, der mehrfach und unter schikanöser Behandlung bei einem Ausländeramt vorsprechen muß und daraufhin fast seinen Deutschlandaufenthalt abbricht? Und was muß eine jüdische Forschungsstipendiatin aus den USA erdulden, die ihre Familienangehörigen in einem deutschen Konzentrationslager verloren hat, wenn die bayerischen Behörden ihr routinemäßig einen Blut- bzw. HIV-Test abverlangen?

Die Grenzen zwischen berechtigten Prüfungen und bürokratischer Schikane sind fließend. Sie bezeichnen einen systemischen Mangel, der für die Verwaltungspraxis in allen größeren deutschen Städten typisch ist. Er kann den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden nur zu einem kleinen Teil angelastet werden. Denn ihre Behörden sind überlastet. Das Netz der Verordnungen des Ausländerrechts ist überkomplex und kaum noch zu durchschauen. Aus-länderämter sind für die dort Tätigen Durchgangsstationen der Verwaltungslaufbahn, wenig begehrt, finanziell nicht attraktiver als andere Stellen, aber schlechter gelitten. Die einzelnen Mitarbeiter der Behörden sind oftmals überfordert, von ihrer Klientel betrogen, desillusioniert. Nicht selten gleicht das Selbstverständnis dieser Behörden einer Festungsmentalität. Abwehr statt Freundlichkeit ist das Leitbild, Mißtrauen statt konstruktiver Hilfe die Ausgangsbedingung.

In dieser Situation wäre es die Mühe wert, einmal alle Gesetze und Vorschriften, die auf nationaler Ebene, bei den Ländern und in den Kommunen zur Anwendung kommen sollen, daraufhin zu überprüfen, was notwendig, was widersprüchlich und was überflüssig ist. Es wäre es zudem wert, die Beispiele enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Universitäten bzw. Forschungsinstituten und Ausländerbehörden vor Ort bekannter zu machen. In Regensburg etwa kooperiert die Universität eng mit der lokalen Ausländerbehörde. Die Gesellschaft für Biotechnologische Forschung in Braunschweig steht in engem Kontakt mit den Behörden der Stadt. Derartige, zum Teil institutionalisierte, zum Teil rein persönliche Kontakte zwischen Vertretern der Wissenschaft und der Kommunalverwaltung erleichtern den ausländischen Gästen die Ankunft und den Aufenthalt in Deutschland. Sie tragen bei zu einem Klimawechsel, der auch in anderen Kontexten weiterwirken kann.

Es kann keine Entschuldigung sein, daß dem Laien manchmal absurd erscheinende bürokratische Regeln auch in anderen Ländern zu finden sind. Vielmehr gilt es, alle Normen ­ ob gesetzlich, ob administrativ oder kulturell ­ auf den Prüfstand zu stellen. Ein Perspektivenwechsel ist notwendig. Es gilt, mit den Augen der anderen, der Fremden, der Gäste sehen zu lernen, von ihrer Sache her zu denken und entsprechend zu handeln. Nur dann kann es in einer Situation weltweiter Konkurrenz um die wissenschaftlichen Eliten der Zukunft gelingen, Deutschland und seine Wissenschaft wettbewerbsfähig zu machen.

Die hier zusammengestellten Erfahrungen und Schlußfolgerungen basieren auf zahlreichen Hinweisen, die der Autor von seinen Kollegen in der Alexander von Humboldt-Stiftung, insbesondere Dr. Steffen Mehlich und Dr. Wolfgang Holl, sowie vom Präsidenten der Stiftung, Prof. Dr. Wolfgang Frühwald, erhalten hat.


© Forschung & Lehre 2001