Wissensdefizite bei Studienanfängern

Viele Studierende haben zu Beginn ihres Studiums ernsthafte Wissens- und Fähigkeitsdefizite, die im Laufe der ersten Semester behoben werden sollten, um den Anforderungen an den Hochschulen gerecht zu werden. Das ist die Meinung der überwiegenden Mehrzahl der deutschen Studienanfänger; vier von fünf verweisen auf entsprechende Erfahrungen. Die Untersuchung, an der rund 8000 Studienanfänger teilnahmen, zeigt, daß solche Defizite unter den Studienanfängern aller Fachrichtungen weit verbreitet sind. Allerdings übersteigt in den medizinischen, in den mathematisch-naturwissenschaftlichen und in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen der Anteil noch das allgemeine Mittel. Verhältnismäßig häufig verweisen die Studienneulinge auf unzureichende Kenntnisse in Mathematik und in einer zweiten Fremdsprache (außer Englisch). Noch größere Probleme bestehen aber bei der Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitstechniken und beim Umgang mit dem Computer.

Quelle: HIS, 14. Januar 2002

Deutschland Schlußlicht?

Besoldungsvergleich Deutschland, Österreich, Schweiz

(EB) Die Hochschuldienstrechtsreform könnte nach Auffassung des Deutschen Hochschulverbandes zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen auf dem deutschsprachigen Berufungsmarkt führen.

Nach der "neuen" Bundesbesoldungsordnung W betragen die Grundgehaltssätze für Professoren in Deutschland in den Besoldungsgruppen W1, W2 und W3 nur noch 3.260, 3.724 und 4.522 Euro. Dies ergibt - ohne Berücksichtigung des Familienzuschlages - eine Jahresbesoldung von ca. 42.000 bis ca. 58.000 Euro. Aufgestockt werden kann dieses Grundgehalt durch befristet oder unbefristet gewährte Leistungsbezüge. Theoretisch kann jeder Hochschullehrer Leistungsbezüge bis zu 5.017, 79 Euro monatlich erhalten (Unterschied Grundgehälter W 3 und B 10); höhere Leistungsbezüge sollen möglich sein bei Gewinnung aus dem Ausland und der Industrie bzw. entsprechenden Bleibeverhandlungen. Insgesamt aber soll die Besoldungsreform "kostenneutral" umgesetzt werden.

Die Jahresbesoldung nach Maßgabe der Grundgehälter in den Besoldungsgruppen C 3 und C 4 (jeweils 15. Dienstaltersstufe) beträgt demgegenüber ca. 66.000 bzw. ca. 76.000 Euro. Daneben sieht die Bundesbesoldungsordnung C vor, daß Professoren der Besoldungsgruppe C 4 monatlich Zuschüsse und Sonderzuschüsse bis zu 3.629,50 Euro gewährt werden können.

In Österreich kann Professoren nach der Dienstrechtsnovelle 2001 eine Jahresbruttovergütung von bis zu 131.857,60 Euro gewährt werden. Für außergewöhnliche Leistungen können zudem widerrufbare Leistungsprämien zuerkannt werden.

In der Schweiz wird nach den Angaben der Schweizerischen Universitätskonferenz (Stand: 1.1.2001) die höchste Jahresbesoldung - ohne Zulagen ­ an der ETH Zürich gezahlt (162.480 Euro). Dicht gefolgt wird die ETH Zürich von der Universität Basel (158.820 Euro). Kantonal sind freilich erhebliche Abweichungen zu verzeichnen.

Aachen und München Drittmittelkönige

Bundesweit schon jede fünfte Mark aus Drittmitteln

Knapp ein Fünftel ihres Etats für Forschung und Lehre beschaffen sich die Hochschulen selbst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom 12. Dezember 2001 haben die deutschen Universitäten 1999 zusammen 4,9 Milliarden Mark an sogenannten Drittmitteln bei privaten und öffentlichen Einrichtungen eingeworben. Auf jede Professorenstelle entfielen damit 200 100 Mark. Die normale Grundfinanzierung belief sich im Durchschnitt auf 858 700 Mark je Professorenstelle. 1998 hatten die Hochschulen 4,6 Milliarden Mark eingeworben, 194 100 Mark pro Professorenstelle.

Die Ausbeute ist im Fächervergleich sehr unterschiedlich. Am erfolgreichsten sind die Ingenieurwissenschaften an den Universitäten. Dort warb jeder Professor durchschnittlich 395 100 Mark ein. Humanmediziner kamen auf 309 300 Mark. In den Geisteswissenschaften ist die Drittmittelbeschaffung schwieriger. Sprach- und Kulturwissenschaftler warben beispielsweise nur 52 500 Mark ein. Fachhochschulen liegen mit durchschnittlich 13 200 Mark pro Professorenstelle weit hinter den Universitäten.

Am erfolgreichsten war ­ gemessen an der Zahl der Professoren ­ die RWTH Aachen. Sie nahm 1999 im Durchschnitt 603 800 Mark pro Professorenstelle ein. Absolut gerechnet war allerdings die größere TU München mit 251 Millionen Mark an Drittmitteleinnahmen erfolgreicher als Aachen mit 237 Millionen Mark.

Weiteres unter http://www.destatis.de

Quelle: dpa

Dienstalter

Besoldungsänderungsgesetz

(EB) Am 1. Januar 2002 ist das 6. Besoldungsänderungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht u. a. im Gegensatz zur bisherigen ­ europarechtswidrigen ­ Gesetzesfassung die Berücksichtigung von Tätigkeiten im ausländischen öffentlichen Dienst der EU-Mitgliedsstaaten bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters vor. Hierüber hatte Forschung & Lehre bereits ausführlich berichtet (1999, S. 525). Neu ist ferner, daß "Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden nahen Angehörigen" berücksichtigt werden. Soweit sich durch diese Neuregelungen eine Verbesserung im Hinblick auf das Besoldungsdienstalter ergibt, wird das Dienstalter bei entsprechendem Antrag auch für die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Amt befindlichen Beamten mit Wirkung vom Monat der Antragstellung neu festgesetzt.

Studiengebühren

Langzeit-Studiengebühren in Niedersachsen

Niedersachsen hat als zweites Bundesland nach Baden-Württemberg Gebühren für Langzeitstudenten eingeführt. Studenten, die länger als vier Semester über der Regelstudienzeit an den Hochschulen bleiben, müssen vom Sommersemester an im April 2002 500 Euro pro Semester zahlen. Wissenschaftsminister Thomas Oppermann (SPD) hat sich damit gegen heftigen Widerstand der Opposition im Landtag und gegen Teile der SPD in Land und Bund durchgesetzt.

Quelle: dpa Kulturpolitik, 17. Dezember 2001

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