Jeder Vierte hat das Abitur
Jeder vierte Schulabgänger in Deutschland hat das Abitur. Im Jahr 1999 gab
es insgesamt rund 235.000 Abiturienten. Vor allem im Osten Deutschlands wird
vermehrt auf Bildung gesetzt. Hier verließen 26,5 Prozent der Schüler die
Schule mit dem Abitur. Das ist eine acht prozentige Steigerung gegenüber
1992 und zwei Prozentpunkte mehr als Westen.
Es ist aber auch ein Nord-Süd-Gefälle zu verzeichnen: Der Stadtstaat Hamburg
erreichte 1999 die bundesweit höchste Abitur-Quote von fast 34 Prozent.
Bayern lag mit etwas über 18 Prozent am unteren Ende der Skala. Zu den
höheren Schulen führen in der Großstadt mehr Wege als im ländlichen Raum.
Werden die rund 105.000 Jugendlichen mitgerechnet, die an Berufsfachschulen,
Fachoberschulen oder Fachgym-nasien die Hochschulreife erwerben, waren 1999
knapp vier von zehn der 18- bis 21-Jährigen studienberechtigt. Im Jahr 1989
waren es noch drei von zehn. Förderung
Zahl der Stiftungen für die Wissenschaft verdoppelt
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat sich in den vergangenen
zehn Jahren für Privatmäzene immer mehr zu einer führenden Adresse
entwickelt: Im vergangenen Jahr wurden ihm 35 neue private Stiftungen
anvertraut. Die insgesamt 307 von ihm betreuten Stiftungen umfassen jetzt
ein Vermögen von rund 2,3 Milliarden DM. Die Zahl der Stiftungen im
Stifterverband hat sich seit 1990 fast verdoppelt. 1990 waren dies erst 161
Stiftungen mit einem Vermögen von rund 700 Millionen DM. Die jährlichen
Erträge aus dem Stiftungsvermögen stiegen von 61 Millionen DM (1990) auf 136
Millionen im Jahr 2000. Gebühr zeigt Wirkung
Im Süden weniger Langzeitstudenten
Die Studiengebühren haben in Baden-Württemberg die Zahl der
Langzeitstudierenden drastisch gesenkt. Nach Angaben des Statistischen
Landesamtes vom 30. Januar 2001 ging die Zahl der Studierenden im 14. und
höheren Semestern zwischen den Wintersemestern 1997/98 und 1999/2000 um 39
Prozent auf knapp 21000 zurück. Besonders stark war der Rückgang an
Universitäten mit 42 Prozent. Dort beträgt der Anteil der Höhersemestrigen
unter den Studierenden nur noch 15 Prozent, nach 23 Prozent vor
Wirksamwerden der Gebühr im Wintersemester 1998/99. Studenten müssen in
Baden-Württemberg bei Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester
1000,- DM pro Semester zahlen. Nachwuchsprofessor
Der Wissenschaftsrat hat am 22. Januar 2001 in Berlin Empfehlungen zur
Personalstruktur der Universitäten und zur Qualifizierung des
wissenschaftlichen Nachwuchses verabschiedet. Er spricht sich für eine
Reform der Personalstruktur und der Qualifizierungswege für den
wissenschaftlichen Nachwuchs aus. Das Habilitationsverfahren trage dabei
nicht zur Realisierung der Reformziele bei. Vielmehr müsse die
Eignungsfeststellung künftig durch ein "im Anspruchsniveau gleichwertiges,
international anschlußfähiges und wettbewerbsorientiertes Verfahren"
erfolgen. Die Eignungsfeststellung solle auf Berufungsverfahren verlagert
werden.
Der Wissenschaftsrat empfiehlt weiter, eine auf fünf Jahre befristete
Nachwuchsprofessur zu schaffen. Nachwuchsprofessoren seien den übrigen
Professoren korporationsrechtlich gleichzustellen und in die
Grundausstattung der Fachbereiche einzubinden. Die Besetzung von
Nachwuchsprofessuren solle durch ein Berufungsverfahren erfolgen.
Voraussetzungen für die Berufung seien eine "herausragende Promotion,
Lehrerfahrung und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen", über deren
Umfang die aufnehmende Organisationseinheit je nach Bedarf und Profil
entscheiden müsse. Der Nachwuchsprofessor solle mindestens einmal die
Einrichtung wechseln, entweder bei Berufung oder nach Ablauf der fünf Jahre.
Falls er von außen berufen worden sei, sollte die Nachwuchsprofessur nach
positivem Ausgang eines Begutachtungsverfahrens nach fünf Jahren in eine
unbefristete Professur umgewandelt werden können ("tenure track").
Zusätzlich ist es nach Auffassung des Wissenschaftsrates erforderlich, die
Vielzahl an Personalkategorien, die bislang mit weisungsgebundenen Aufgaben
in Forschung, Lehre, Selbstverwaltung und in der Krankenversorgung verknüpft
sind einschließlich der wissenschaftlichen Assistenten , durch einen von
den Universitäten flexibel gestaltbaren Bereich wissenschaftlicher
Mitarbeiter zu ersetzen, der auch den Erwerb von Qualifikationen ermöglicht,
wie sie für die Berufung auf eine Universitätsprofessur erforderlich sind.
Die Umgestaltung der Qualifizierungswege und der Personalstruktur soll nach
Ansicht des Rates durch eine grundlegende Reform der Personalbewirtschaftung
an Universitäten ergänzt werden. Die bisherigen starren Stellenpläne für die
Fachbereiche sollen in "frei verfügbare Ressourcenpools" aus Personalmitteln
im Rahmen globalisierter Hochschulhaushalte überführt werden. Zusätzlich
soll sich die Vergütung des wissenschaftlichen Personals künftig an den
Leistungen in Forschung und Lehre orientieren.
Die Erhöhung der Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Universitäten durch
eine Reform der Personalstruktur und der Qualifizierungswege sei allerdings
kostenneutral nicht möglich. Die Universitäten sollten deshalb für die
Finanzierung der Besoldung und der Ausstattung von Nachwuchsprofessuren im
Bedarfsfall zusätzliche Mittel erhalten.
Auch für Stipendiaten, wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie für Bewerber aus der
Berufspraxis müsse der Weg zur Universitätsprofessur offen bleiben. Sie
müßten bei Berufungsverfahren auf Universitätsprofessuren gleichwertig mit
Nachwuchsprofessoren behandelt werden. Stipendiaten müßten künftig besser in
die Universitäten eingebunden werden. Außerdem seien kooperative Berufungen
von Nachwuchsprofessoren durch Universitäten und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen erforderlich. Letztere müssen zusätzlich dafür Sorge
tragen, daß ihre Mitarbeiter insbesondere in der Lehre konkurrenzfähige
Qualifikationen erwerben. Dienstrechtsreform fördert Abwanderung
Schiedermair: "Mit gekürzten Gehältern kann man den Wissenschaftsstandort
Deutschland nicht stärken."
Die Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft, Forschung und
Technologie, Frau Edelgard Bulmahn, hat nach Ansicht des Präsidenten des
Deutschen Hochschulverbandes, Hartmut Schie-dermair, vollständig Recht, wenn
sie die drohende Abwanderung der jungen Spitzenkräfte aus den deutschen
Universitäten beklagt. Was die Ministerin jedoch verschweige, sei die
Tatsache, daß es niemand anderer als sie selber sei, die diese Art
Abwanderung maßgeblich zu verantworten haben werde. Mit ihrem neuen Dienst-
und Besoldungsrecht will Frau Bulmahn die Gehälter der künftigen
Professorinnen und Professoren um monatlich DM 1.500,- absenken. Dieser in
der Besoldungs- und Tarifpolitik der Bundesrepublik Deutschland bisher
einmalige Vorgang wird nach Schiedermair unbestreitbar dazu führen, daß die
jungen Spitzenkräfte in der Wissenschaft den deutschen Universitäten den
Rücken kehren werden, weil der Beruf des Professors unattraktiv geworden
sei.
Allerdings will Frau Bulmahn mit ihrem neuen System von Zulagen
wissenschaftliche Spitzenleistungen in den Universitäten auch künftig
angemessen honorieren. Dieser Verheißung werde man jedoch vernünftigerweise
keinen Glauben schenken können. Jedermann wisse ebenso gut wie Frau Bulmahn,
daß die Besoldung und die Besoldungspolitik heute in der Bundesrepublik
Deutschland nicht von den Wissenschaftsministern, sondern von den
Finanzministern gestaltet werden. Deswegen feilschten auch gegenwärtig vor
allem die ärmeren Bundesländer schon darum, die künftigen Gehälter der
Professoren möglichst niedrig zu halten.
Mit einer medienwirksamen Reise in die USA hat Frau Bulmahn vor wenigen
Tagen versucht, junge Spitzenwissenschaftler nach Deutschland zurückzuholen.
"Wie viele junge Spitzenwissenschaftler haben Sie denn zurückgeholt?² fragt
der Präsident des Hochschulverbandes die Bundesministerin Bulmahn. Früh selbständig
DFG-Beschluß für Nachwuchswissenschaftler
Der Hauptausschuß der DFG hat jetzt beschlossen, daß zukünftig
Nachwuchswissenschaftler innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Promotion im
Rahmen eines Projektantrags die eigene Stelle für maximal drei Jahre nach
BAT IIa bzw. BAT-Ost IIa beantragen können. Den Empfehlungen zur
DFG-Nachwuchsförderung entsprechend soll diese neue Fördermöglichkeit dem
wissenschaftlichen Nachwuchs eine weitere Möglichkeit zur frühen
Selbständigkeit eröffnen. Da es sich um ein Instrument der
Nachwuchsförderung handele, sei die Antragstellung innerhalb eines Zeitraums
von fünf Jahren nach Abschluß der Promotion möglich, in begründeten
Einzelfällen (z.B. Erziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten) auch
später. Eine weitere Voraussetzung für die Antragstellung sei eine rechtlich
verbindliche Erklärung der aufnehmenden Institution, in der sie sich
verpflichte, für die Laufzeit der Bewilligung die Funktion des Arbeitgebers
zu übernehmen und - im Zusammenwirken mit der Bei-hilfeempfängerin oder dem
Beihilfeempfänger - die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Vorhabens
zu schaffen. Deshalb würden in diesen Fällen die Bewilligungen immer im
Drittmittelverfahren oder nur gegenüber der Institution und nicht persönlich
ausgesprochen. Wenig Zustimmung
Das neue Niedersächsische Hochschulgesetz
E.B. Der Entwurf für das neue Niedersächsische Hochschulgesetz, das einen
Rückzug des Landes aus der Führung der 20 Hochschulen und deren weitgehende
Selbständigkeit vorsieht, erntet viel Kritik bei den Betroffenen. Der Senat
der Universität Osnabrück sieht die Pläne der Landesregierung mit großer
Sorge, da die Selbstverwaltung der Hochschulen ausgehebelt werde. Professor
Dr. Jörg Wolff, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender des
Niedersächsischen Landesverbandes im Deutschen Hochschulverband, erklärte in
einer Stellungnahme, daß das neue Gesetz die niedersächsischen Universitäten
eher schwächen als stärken wird. Wolff kritisierte an dem Gesetzentwurf vor
allem die deutliche Tendenz, die Universitäten wie Unternehmen
zentralistisch und hierarchisch zu organisieren. Eine effiziente Universität
müsse horizontal, nicht vertikal strukturiert sein. Das in der Novelle
entworfene Stiftungsmodell, so Rechtswissenschaftler Wolff, verletze auch
das Recht der Universität auf Selbstverwaltung und sei damit
verfassungswidrig. Die geplante Einführung von "Juniorprofessuren" könne das
Erfolgsmodell des Wissenschaftlichen Assistenten nicht ersetzen.
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