Jeder Vierte hat das Abitur

Jeder vierte Schulabgänger in Deutschland hat das Abitur. Im Jahr 1999 gab es insgesamt rund 235.000 Abiturienten. Vor allem im Osten Deutschlands wird vermehrt auf Bildung gesetzt. Hier verließen 26,5 Prozent der Schüler die Schule mit dem Abitur. Das ist eine acht prozentige Steigerung gegenüber 1992 und zwei Prozentpunkte mehr als Westen.

Es ist aber auch ein Nord-Süd-Gefälle zu verzeichnen: Der Stadtstaat Hamburg erreichte 1999 die bundesweit höchste Abitur-Quote von fast 34 Prozent. Bayern lag mit etwas über 18 Prozent am unteren Ende der Skala. Zu den höheren Schulen führen in der Großstadt mehr Wege als im ländlichen Raum.

Werden die rund 105.000 Jugendlichen mitgerechnet, die an Berufsfachschulen, Fachoberschulen oder Fachgym-nasien die Hochschulreife erwerben, waren 1999 knapp vier von zehn der 18- bis 21-Jährigen studienberechtigt. Im Jahr 1989 waren es noch drei von zehn.
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, 1. Februar 2001

Förderung

Zahl der Stiftungen für die Wissenschaft verdoppelt

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat sich in den vergangenen zehn Jahren für Privatmäzene immer mehr zu einer führenden Adresse entwickelt: Im vergangenen Jahr wurden ihm 35 neue private Stiftungen anvertraut. Die insgesamt 307 von ihm betreuten Stiftungen umfassen jetzt ein Vermögen von rund 2,3 Milliarden DM. Die Zahl der Stiftungen im Stifterverband hat sich seit 1990 fast verdoppelt. 1990 waren dies erst 161 Stiftungen mit einem Vermögen von rund 700 Millionen DM. Die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen stiegen von 61 Millionen DM (1990) auf 136 Millionen im Jahr 2000.
Quelle: dpa Kulturdienst, 29. Januar 2001

Gebühr zeigt Wirkung

Im Süden weniger Langzeitstudenten

Die Studiengebühren haben in Baden-Württemberg die Zahl der Langzeitstudierenden drastisch gesenkt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes vom 30. Januar 2001 ging die Zahl der Studierenden im 14. und höheren Semestern zwischen den Wintersemestern 1997/98 und 1999/2000 um 39 Prozent auf knapp 21000 zurück. Besonders stark war der Rückgang an Universitäten mit 42 Prozent. Dort beträgt der Anteil der Höhersemestrigen unter den Studierenden nur noch 15 Prozent, nach 23 Prozent vor Wirksamwerden der Gebühr im Wintersemester 1998/99. Studenten müssen in Baden-Württemberg bei Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester 1000,- DM pro Semester zahlen.
Quelle: dpa Kulturdienst, 5. Februar 2001

Nachwuchsprofessor

Der Wissenschaftsrat hat am 22. Januar 2001 in Berlin Empfehlungen zur Personalstruktur der Universitäten und zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses verabschiedet. Er spricht sich für eine Reform der Personalstruktur und der Qualifizierungswege für den wissenschaftlichen Nachwuchs aus. Das Habilitationsverfahren trage dabei nicht zur Realisierung der Reformziele bei. Vielmehr müsse die Eignungsfeststellung künftig durch ein "im Anspruchsniveau gleichwertiges, international anschlußfähiges und wettbewerbsorientiertes Verfahren" erfolgen. Die Eignungsfeststellung solle auf Berufungsverfahren verlagert werden.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt weiter, eine auf fünf Jahre befristete Nachwuchsprofessur zu schaffen. Nachwuchsprofessoren seien den übrigen Professoren korporationsrechtlich gleichzustellen und in die Grundausstattung der Fachbereiche einzubinden. Die Besetzung von Nachwuchsprofessuren solle durch ein Berufungsverfahren erfolgen. Voraussetzungen für die Berufung seien eine "herausragende Promotion, Lehrerfahrung und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen", über deren Umfang die aufnehmende Organisationseinheit je nach Bedarf und Profil entscheiden müsse. Der Nachwuchsprofessor solle mindestens einmal die Einrichtung wechseln, entweder bei Berufung oder nach Ablauf der fünf Jahre. Falls er von außen berufen worden sei, sollte die Nachwuchsprofessur nach positivem Ausgang eines Begutachtungsverfahrens nach fünf Jahren in eine unbefristete Professur umgewandelt werden können ("tenure track").

Zusätzlich ist es nach Auffassung des Wissenschaftsrates erforderlich, die Vielzahl an Personalkategorien, die bislang mit weisungsgebundenen Aufgaben in Forschung, Lehre, Selbstverwaltung und in der Krankenversorgung verknüpft sind ­ einschließlich der wissenschaftlichen Assistenten ­, durch einen von den Universitäten flexibel gestaltbaren Bereich wissenschaftlicher Mitarbeiter zu ersetzen, der auch den Erwerb von Qualifikationen ermöglicht, wie sie für die Berufung auf eine Universitätsprofessur erforderlich sind.

Die Umgestaltung der Qualifizierungswege und der Personalstruktur soll nach Ansicht des Rates durch eine grundlegende Reform der Personalbewirtschaftung an Universitäten ergänzt werden. Die bisherigen starren Stellenpläne für die Fachbereiche sollen in "frei verfügbare Ressourcenpools" aus Personalmitteln im Rahmen globalisierter Hochschulhaushalte überführt werden. Zusätzlich soll sich die Vergütung des wissenschaftlichen Personals künftig an den Leistungen in Forschung und Lehre orientieren.

Die Erhöhung der Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Universitäten durch eine Reform der Personalstruktur und der Qualifizierungswege sei allerdings kostenneutral nicht möglich. Die Universitäten sollten deshalb für die Finanzierung der Besoldung und der Ausstattung von Nachwuchsprofessuren im Bedarfsfall zusätzliche Mittel erhalten.

Auch für Stipendiaten, wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie für Bewerber aus der Berufspraxis müsse der Weg zur Universitätsprofessur offen bleiben. Sie müßten bei Berufungsverfahren auf Universitätsprofessuren gleichwertig mit Nachwuchsprofessoren behandelt werden. Stipendiaten müßten künftig besser in die Universitäten eingebunden werden. Außerdem seien kooperative Berufungen von Nachwuchsprofessoren durch Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erforderlich. Letztere müssen zusätzlich dafür Sorge tragen, daß ihre Mitarbeiter insbesondere in der Lehre konkurrenzfähige Qualifikationen erwerben.
Quelle: Wissenschaftsrat, 22. Januar 2001

Dienstrechtsreform fördert Abwanderung

Schiedermair: "Mit gekürzten Gehältern kann man den Wissenschaftsstandort Deutschland nicht stärken."

Die Bundesministerin für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie, Frau Edelgard Bulmahn, hat nach Ansicht des Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes, Hartmut Schie-dermair, vollständig Recht, wenn sie die drohende Abwanderung der jungen Spitzenkräfte aus den deutschen Universitäten beklagt. Was die Ministerin jedoch verschweige, sei die Tatsache, daß es niemand anderer als sie selber sei, die diese Art Abwanderung maßgeblich zu verantworten haben werde. Mit ihrem neuen Dienst- und Besoldungsrecht will Frau Bulmahn die Gehälter der künftigen Professorinnen und Professoren um monatlich DM 1.500,- absenken. Dieser in der Besoldungs- und Tarifpolitik der Bundesrepublik Deutschland bisher einmalige Vorgang wird nach Schiedermair unbestreitbar dazu führen, daß die jungen Spitzenkräfte in der Wissenschaft den deutschen Universitäten den Rücken kehren werden, weil der Beruf des Professors unattraktiv geworden sei.

Allerdings will Frau Bulmahn mit ihrem neuen System von Zulagen wissenschaftliche Spitzenleistungen in den Universitäten auch künftig angemessen honorieren. Dieser Verheißung werde man jedoch vernünftigerweise keinen Glauben schenken können. Jedermann wisse ebenso gut wie Frau Bulmahn, daß die Besoldung und die Besoldungspolitik heute in der Bundesrepublik Deutschland nicht von den Wissenschaftsministern, sondern von den Finanzministern gestaltet werden. Deswegen feilschten auch gegenwärtig vor allem die ärmeren Bundesländer schon darum, die künftigen Gehälter der Professoren möglichst niedrig zu halten.

Mit einer medienwirksamen Reise in die USA hat Frau Bulmahn vor wenigen Tagen versucht, junge Spitzenwissenschaftler nach Deutschland zurückzuholen. "Wie viele junge Spitzenwissenschaftler haben Sie denn zurückgeholt?² fragt der Präsident des Hochschulverbandes die Bundesministerin Bulmahn.
Quelle: Deutscher Hochschulverband, 1. Februar 2001

Früh selbständig

DFG-Beschluß für Nachwuchswissenschaftler

Der Hauptausschuß der DFG hat jetzt beschlossen, daß zukünftig Nachwuchswissenschaftler innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Promotion im Rahmen eines Projektantrags die eigene Stelle für maximal drei Jahre nach BAT IIa bzw. BAT-Ost IIa beantragen können. Den Empfehlungen zur DFG-Nachwuchsförderung entsprechend soll diese neue Fördermöglichkeit dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine weitere Möglichkeit zur frühen Selbständigkeit eröffnen. Da es sich um ein Instrument der Nachwuchsförderung handele, sei die Antragstellung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschluß der Promotion möglich, in begründeten Einzelfällen (z.B. Erziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten) auch später. Eine weitere Voraussetzung für die Antragstellung sei eine rechtlich verbindliche Erklärung der aufnehmenden Institution, in der sie sich verpflichte, für die Laufzeit der Bewilligung die Funktion des Arbeitgebers zu übernehmen und - im Zusammenwirken mit der Bei-hilfeempfängerin oder dem Beihilfeempfänger - die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Vorhabens zu schaffen. Deshalb würden in diesen Fällen die Bewilligungen immer im Drittmittelverfahren oder nur gegenüber der Institution und nicht persönlich ausgesprochen.
Quelle: DFG, 29. Januar 2001

Wenig Zustimmung

Das neue Niedersächsische Hochschulgesetz

E.B. Der Entwurf für das neue Niedersächsische Hochschulgesetz, das einen Rückzug des Landes aus der Führung der 20 Hochschulen und deren weitgehende Selbständigkeit vorsieht, erntet viel Kritik bei den Betroffenen. Der Senat der Universität Osnabrück sieht die Pläne der Landesregierung mit großer Sorge, da die Selbstverwaltung der Hochschulen ausgehebelt werde. Professor Dr. Jörg Wolff, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender des Niedersächsischen Landesverbandes im Deutschen Hochschulverband, erklärte in einer Stellungnahme, daß das neue Gesetz die niedersächsischen Universitäten eher schwächen als stärken wird. Wolff kritisierte an dem Gesetzentwurf vor allem die deutliche Tendenz, die Universitäten wie Unternehmen zentralistisch und hierarchisch zu organisieren. Eine effiziente Universität müsse horizontal, nicht vertikal strukturiert sein. Das in der Novelle entworfene Stiftungsmodell, so Rechtswissenschaftler Wolff, verletze auch das Recht der Universität auf Selbstverwaltung und sei damit verfassungswidrig. Die geplante Einführung von "Juniorprofessuren" könne das Erfolgsmodell des Wissenschaftlichen Assistenten nicht ersetzen.

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