Vorbereitung auf Studium und Beruf

Zwei Drittel der jungen Menschen mit Hochschulreife bemängeln, daß sie trotz jahrelangen Lernens in der Schule nicht gut auf die Berufsausbildung oder das Studium vorbereitet seien. Frauen schauen dabei etwas kritischer auf die Schulzeit zurück als ihre ehemaligen männlichen Klassenkameraden. Zwei Fünftel der Absolventen von Fachgymnasien geben ihrer früheren Lehranstalt hingegen gute Zensuren.

Das Erlernen des Lernens scheint im Osten öfter auf dem Stundenplan zu stehen: In allen fünf ostdeutschen Ländern fällt die Bewertung der schulischen Vorbereitung besser aus als im bundesdeutschen Durchschnitt. In Westdeutschland können dies nach Ansicht der jungen Menschen nur das Saarland, Bremen, Hessen und Bayern von sich behaupten. Alle anderen Bundesländer fallen dagegen deutlich ab.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, 24. Januar 2002

Pharmazie und Medizin an Fachhochschulen

Wissenschaftsrat will das Fächerspektrum der Fachhochschulen erweitern

Der Wissenschaftsrat hat sich nachdrücklich für einen weiteren Ausbau der Fachhochschulen ausgesprochen. Auch sollte das Fächerangebot des Anfang der 70er Jahre eingeführten Hochschultyps erheblich ausgeweitet werden, erklärte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Max Einhäupl, bei der Vorlage entsprechender Empfehlungen in Berlin. Denkbar seien dabei auch Fächer, die bisher ausschließlich an den Unis angeboten werden, wie etwa Pharmazie und Zahnmedizin.

Verärgert zeigte sich der Wissenschaftsrat über die anhaltende Weigerung der Innenpolitiker von Bund und Ländern, Fachhochschul-Absolventen den Zugang zum höheren Dienst zu ermöglichen. Ein Master-Abschluß an einer Fachhochschule müsse künftig genauso viel wert sein wie ein entsprechender Abschluß an einer Universität, sagte Einhäupl. Insgesamt möchte der Wissenschaftsrat die Studentenströme künftig stärker an die praxisorientierter ausbildenden Fachhochschulen lenken. Damit sollen die Universitäten entlastet werden und auch mehr Freiraum für die Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses erhalten. Von knapp einer Million ausgebauten Studienplätzen in Deutschland sind derzeit 23,3 Prozent an Fachhochschulen angesiedelt. Plädiert wird zugleich für mehr Durchlässigkeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen.

Quelle: dpa Kulturpolitik 21. Januar 2002

"Hochschulrahmengesetz sofort reparieren!³

Deutscher Hochschulverband fordert Vertrauensschutz für wissenschaftlichen Nachwuchs

Ein sofortiges Reparaturgesetz zum Hochschulrahmengesetz (HRG) hat der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut Schiedermair, gefordert. "Frau Bundesbildungsministerin Bulmahn hat trotz der Warnungen fast aller Wissenschaftsorganisationen den Fehler gemacht, die Juniorprofessur im HRG als einzigen Weg für die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses festzuschreiben³, sagte Schiedermair. "Das ist schon schlimm genug, denn die Habilitation hat sich in vielen Fächern als Qualifikationsnachweis durchaus bewährt. Im Reformübereifer sind aber die bereits im Wissenschaftssystem tätigen Nachwuchswissenschaftler auf dem Altar der Juniorprofessur geopfert worden.³ Über 40.000 in befristeten Arbeitsverhältnissen angestellte oder beamtete Wissenschaftler seien von der Schlechterstellung des neuen HRG betroffen. Nicht wenige dieser hochqualifizierten Wissenschaftler würden nunmehr den Weg ins Ausland antreten. Damit werde genau das Gegenteil von dem erreicht, was mit der Novelle angestrebt worden sei. "Das ist geradezu grotesk³, erklärte Schiedermair.

Ältere Wissenschaftler, die vorwiegend aus Drittmitteln projektbezogen bezahlt würden, seien besonders hart getroffen. "Für diese Wissenschaftler und ihre Forschungsprojekte stehen in der chronisch unterfinanzierten Universität Geldmittel zur Verfügung, aber Frau Bulmahn hindert sie daran, diese in Anspruch zu nehmen. Das ist eine sehr eigenwillige Form, die Aufgabe einer Forschungsministerin wahrzunehmen. Offensichtlich ist die sozialdemokratische Wissenschaftspolitik nunmehr in Manchester angekommen³, kritisierte Schiedermair. Diese Form der vorsätzlichen Mißachtung des wissenschaftlichen Nachwuchses müsse sofort zurückgenommen werden. "Es ist ein Skandal, daß Frau Bulmahn sich bis heute nicht von dem Wort distanziert hat, 'eine ganze Generation von Privatdozenten müsse leider verschrottet werdenO. Wer derart unsensibel mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs umgehe, disqualifiziere sich für das Amt des Bildungs- und Forschungsministers³, erklärte Schiedermair.

Vertrauensschutz notwendig

Schiedermair forderte, es müsse für Assistenten auch in Zukunft die Möglichkeit geben, auf Oberassistentenstellen aufzurücken. Diese Nachwuchswissenschaftler seien zu anderen Bedingungen angetreten und würden nun durch die einseitige Bevorzugung der Juniorprofessoren düpiert und in Deutschland um ihre Karrierechancen gebracht. Auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die bereits heute im System seien und sich unter anderen Voraussetzungen für den beruflichen Weg des Hochschullehrers entschieden hätten, bräuchten einen Vertrauensschutz. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die das 40. Lebensjahr überschritten hätten, sollten weiterhin nach dem für sie günstigeren alten Recht behandelt werden. Darüber hinaus sei ernstlich zu erwägen, befristete Dienstverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich zu flexibilisieren und zu deregulieren, indem man Befristungen immer dann erlaube, wenn die Personalmittel aus Drittmitteln gesichert seien.

Schiedermair wies den Vorwurf der "Panikmache³, den das Bundesbildungsministerium gegenüber den Wissenschaftsorganisationen erhoben hatte, zurück. "Die Befristungsregelungen, die für wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten gelten, sind eine Besserstellung gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht. Frau Bulmahn verweist in ihrem neuen HRG nun auf das allgemeine Arbeitsrecht. Dieses allgemeine Arbeitsrecht gilt erst seit dem 1. Januar 2001. Die Universitäten werden sich scheuen, dieses Gesetz für wissenschaftliche Mitarbeiter anzuwenden, weil dann die Entfristung droht. Das heißt: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter hätten arbeitsrechtlich vielfach die Möglichkeit, sich auf Dauerstellen einzuklagen. Die Universitätsverwaltungen werden sich auf so etwas nicht einlassen können.³

Quelle: Presseinformation Nr. 1/2002 Bonn, 25. Januar 2002

Privat finanziert

Jura-Universität in Stuttgart geplant

Bis zum Jahr 2006 soll in Baden-Württemberg eine private Jura-Universität entstehen. Entsprechende Pläne hat das Justizministerium in Stuttgart erarbeitet. Die "Law School³ soll bis zu 400 Studierende aufnehmen, zwölf Professoren sollen dort lehren. Die jährlichen Kosten schätzt das Ministerium auf sechs Millionen Euro. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) möchte mit dieser Neugründung die staatlichen Universitäten "nicht überflüssig³ machen, aber "mehr Wettbewerb³ in der Juristenausbildung fördern. Besonders der Praxisbezug der Ausbildung könne noch erheblich verbessert werden. Geplant ist, daß an der privaten Universität praktizierende Rechtsanwälte Kurse anbieten. Zusätzlich zum Angebot für Nachwuchsjuristen solle es Fortbildungsveranstaltungen für Anwälte oder Wirtschaftsjuristen geben. Goll betonte, die Privat-Universität sei nur zu verwirklichen, wenn sie zu 100 Prozent privat finanziert würde und keinerlei Steuergelder dafür nötig würden. Goll will mit Hilfe von Studiengebühren 2,4 Millionen Euro aufbringen. Die Kommune soll rund 600 000 Euro beisteuern. Außerdem sollen Sponsoren gewonnen werden.

Quelle: dpa Kulturpolitik, 4. Februar 2002

Forschung gefährdet

Zeithistoriker kritisieren HRG

Das neue Hochschulrahmengesetz gefährdet nach Ansicht führender Zeithistoriker die außeruniversitäre Forschung in Deutschland. In einem offenen Brief an Bundesbildungsministerin Bulmahn weisen die Wissenschaftler darauf hin, die neue Regelung, wonach Nachwuchswissenschaftler ohne Professur maximal zwölf Jahre im akademischen Bereich beschäftigt werden dürfen, solle nach derzeitigem Kenntnisstand auch bei außeruniversitären Einrichtungen angewendet werden. Dadurch seien gerade die Institutionen akut bedroht, die viel flexibler und nachhaltiger auf die Forschungsanforderungen reagieren könnten als das universitäre Laufbahnsystem. Erfolgreich gestarteten Forschungsprojekten zur Zeitgeschichte drohe nun ein vorzeitiges Aus, weil Vertragsverlängerungen wegen der unsicheren Rechtslage keine Erfolgsaussicht hätten. Eine Überarbeitung des Rahmengesetzes sei unumgänglich, wenn eine langfristige Schädigung der geisteswissenschaftlichen Forschung in Deutschland verhindert werden solle, heißt es in dem Brief.

Quelle: dpa-Kulturpolitik, 4. Februar 2002

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