Vorbereitung auf Studium und Beruf
Zwei Drittel der jungen Menschen mit Hochschulreife bemängeln, daß sie trotz
jahrelangen Lernens in der Schule nicht gut auf die Berufsausbildung oder
das Studium vorbereitet seien. Frauen schauen dabei etwas kritischer auf die
Schulzeit zurück als ihre ehemaligen männlichen Klassenkameraden. Zwei
Fünftel der Absolventen von Fachgymnasien geben ihrer früheren Lehranstalt
hingegen gute Zensuren.
Das Erlernen des Lernens scheint im Osten öfter auf dem Stundenplan zu
stehen: In allen fünf ostdeutschen Ländern fällt die Bewertung der
schulischen Vorbereitung besser aus als im bundesdeutschen Durchschnitt. In
Westdeutschland können dies nach Ansicht der jungen Menschen nur das
Saarland, Bremen, Hessen und Bayern von sich behaupten. Alle anderen
Bundesländer fallen dagegen deutlich ab.
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, 24. Januar 2002
Pharmazie und Medizin an Fachhochschulen
Wissenschaftsrat will das Fächerspektrum der Fachhochschulen erweitern
Der Wissenschaftsrat hat sich nachdrücklich für einen weiteren Ausbau der
Fachhochschulen ausgesprochen. Auch sollte das Fächerangebot des Anfang der
70er Jahre eingeführten Hochschultyps erheblich ausgeweitet werden, erklärte
der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Max Einhäupl, bei der Vorlage
entsprechender Empfehlungen in Berlin. Denkbar seien dabei auch Fächer, die
bisher ausschließlich an den Unis angeboten werden, wie etwa Pharmazie und
Zahnmedizin.
Verärgert zeigte sich der Wissenschaftsrat über die anhaltende Weigerung der
Innenpolitiker von Bund und Ländern, Fachhochschul-Absolventen den Zugang
zum höheren Dienst zu ermöglichen. Ein Master-Abschluß an einer
Fachhochschule müsse künftig genauso viel wert sein wie ein entsprechender
Abschluß an einer Universität, sagte Einhäupl. Insgesamt möchte der
Wissenschaftsrat die Studentenströme künftig stärker an die
praxisorientierter ausbildenden Fachhochschulen lenken. Damit sollen die
Universitäten entlastet werden und auch mehr Freiraum für die Forschung und
die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses erhalten. Von knapp einer
Million ausgebauten Studienplätzen in Deutschland sind derzeit 23,3 Prozent
an Fachhochschulen angesiedelt. Plädiert wird zugleich für mehr
Durchlässigkeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen.
Quelle: dpa Kulturpolitik 21. Januar 2002
"Hochschulrahmengesetz sofort reparieren!³
Deutscher Hochschulverband fordert Vertrauensschutz für wissenschaftlichen
Nachwuchs
Ein sofortiges Reparaturgesetz zum Hochschulrahmengesetz (HRG) hat der
Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut
Schiedermair, gefordert. "Frau Bundesbildungsministerin Bulmahn hat trotz
der Warnungen fast aller Wissenschaftsorganisationen den Fehler gemacht, die
Juniorprofessur im HRG als einzigen Weg für die Qualifikation des
wissenschaftlichen Nachwuchses festzuschreiben³, sagte Schiedermair. "Das
ist schon schlimm genug, denn die Habilitation hat sich in vielen Fächern
als Qualifikationsnachweis durchaus bewährt. Im Reformübereifer sind aber
die bereits im Wissenschaftssystem tätigen Nachwuchswissenschaftler auf dem
Altar der Juniorprofessur geopfert worden.³ Über 40.000 in befristeten
Arbeitsverhältnissen angestellte oder beamtete Wissenschaftler seien von der
Schlechterstellung des neuen HRG betroffen. Nicht wenige dieser
hochqualifizierten Wissenschaftler würden nunmehr den Weg ins Ausland
antreten. Damit werde genau das Gegenteil von dem erreicht, was mit der
Novelle angestrebt worden sei. "Das ist geradezu grotesk³, erklärte
Schiedermair.
Ältere Wissenschaftler, die vorwiegend aus Drittmitteln projektbezogen
bezahlt würden, seien besonders hart getroffen. "Für diese Wissenschaftler
und ihre Forschungsprojekte stehen in der chronisch unterfinanzierten
Universität Geldmittel zur Verfügung, aber Frau Bulmahn hindert sie daran,
diese in Anspruch zu nehmen. Das ist eine sehr eigenwillige Form, die
Aufgabe einer Forschungsministerin wahrzunehmen. Offensichtlich ist die
sozialdemokratische Wissenschaftspolitik nunmehr in Manchester angekommen³,
kritisierte Schiedermair. Diese Form der vorsätzlichen Mißachtung des
wissenschaftlichen Nachwuchses müsse sofort zurückgenommen werden. "Es ist
ein Skandal, daß Frau Bulmahn sich bis heute nicht von dem Wort distanziert
hat, 'eine ganze Generation von Privatdozenten müsse leider verschrottet
werdenO. Wer derart unsensibel mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs umgehe,
disqualifiziere sich für das Amt des Bildungs- und Forschungsministers³,
erklärte Schiedermair.
Vertrauensschutz notwendig
Schiedermair forderte, es müsse für Assistenten auch in Zukunft die
Möglichkeit geben, auf Oberassistentenstellen aufzurücken. Diese
Nachwuchswissenschaftler seien zu anderen Bedingungen angetreten und würden
nun durch die einseitige Bevorzugung der Juniorprofessoren düpiert und in
Deutschland um ihre Karrierechancen gebracht. Auch die wissenschaftlichen
Mitarbeiter, die bereits heute im System seien und sich unter anderen
Voraussetzungen für den beruflichen Weg des Hochschullehrers entschieden
hätten, bräuchten einen Vertrauensschutz. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die
das 40. Lebensjahr überschritten hätten, sollten weiterhin nach dem für sie
günstigeren alten Recht behandelt werden. Darüber hinaus sei ernstlich zu
erwägen, befristete Dienstverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich zu
flexibilisieren und zu deregulieren, indem man Befristungen immer dann
erlaube, wenn die Personalmittel aus Drittmitteln gesichert seien.
Schiedermair wies den Vorwurf der "Panikmache³, den das
Bundesbildungsministerium gegenüber den Wissenschaftsorganisationen erhoben
hatte, zurück. "Die Befristungsregelungen, die für wissenschaftliche
Mitarbeiter und Assistenten gelten, sind eine Besserstellung gegenüber dem
allgemeinen Arbeitsrecht. Frau Bulmahn verweist in ihrem neuen HRG nun auf
das allgemeine Arbeitsrecht. Dieses allgemeine Arbeitsrecht gilt erst seit
dem 1. Januar 2001. Die Universitäten werden sich scheuen, dieses Gesetz für
wissenschaftliche Mitarbeiter anzuwenden, weil dann die Entfristung droht.
Das heißt: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter hätten arbeitsrechtlich
vielfach die Möglichkeit, sich auf Dauerstellen einzuklagen. Die
Universitätsverwaltungen werden sich auf so etwas nicht einlassen können.³
Quelle: Presseinformation Nr. 1/2002 Bonn, 25. Januar 2002
Privat finanziert
Jura-Universität in Stuttgart geplant
Bis zum Jahr 2006 soll in Baden-Württemberg eine private Jura-Universität
entstehen. Entsprechende Pläne hat das Justizministerium in Stuttgart
erarbeitet. Die "Law School³ soll bis zu 400 Studierende aufnehmen, zwölf
Professoren sollen dort lehren. Die jährlichen Kosten schätzt das
Ministerium auf sechs Millionen Euro. Der baden-württembergische
Justizminister Ulrich Goll (FDP) möchte mit dieser Neugründung die
staatlichen Universitäten "nicht überflüssig³ machen, aber "mehr Wettbewerb³
in der Juristenausbildung fördern. Besonders der Praxisbezug der Ausbildung
könne noch erheblich verbessert werden. Geplant ist, daß an der privaten
Universität praktizierende Rechtsanwälte Kurse anbieten. Zusätzlich zum
Angebot für Nachwuchsjuristen solle es Fortbildungsveranstaltungen für
Anwälte oder Wirtschaftsjuristen geben. Goll betonte, die Privat-Universität
sei nur zu verwirklichen, wenn sie zu 100 Prozent privat finanziert würde
und keinerlei Steuergelder dafür nötig würden. Goll will mit Hilfe von
Studiengebühren 2,4 Millionen Euro aufbringen. Die Kommune soll rund 600 000
Euro beisteuern. Außerdem sollen Sponsoren gewonnen werden.
Quelle: dpa Kulturpolitik, 4. Februar 2002
Forschung gefährdet
Zeithistoriker kritisieren HRG
Das neue Hochschulrahmengesetz gefährdet nach Ansicht führender
Zeithistoriker die außeruniversitäre Forschung in Deutschland. In einem
offenen Brief an Bundesbildungsministerin Bulmahn weisen die Wissenschaftler
darauf hin, die neue Regelung, wonach Nachwuchswissenschaftler ohne
Professur maximal zwölf Jahre im akademischen Bereich beschäftigt werden
dürfen, solle nach derzeitigem Kenntnisstand auch bei außeruniversitären
Einrichtungen angewendet werden. Dadurch seien gerade die Institutionen akut
bedroht, die viel flexibler und nachhaltiger auf die Forschungsanforderungen
reagieren könnten als das universitäre Laufbahnsystem. Erfolgreich
gestarteten Forschungsprojekten zur Zeitgeschichte drohe nun ein vorzeitiges
Aus, weil Vertragsverlängerungen wegen der unsicheren Rechtslage keine
Erfolgsaussicht hätten. Eine Überarbeitung des Rahmengesetzes sei
unumgänglich, wenn eine langfristige Schädigung der
geisteswissenschaftlichen Forschung in Deutschland verhindert werden solle,
heißt es in dem Brief.
Quelle: dpa-Kulturpolitik, 4. Februar 2002
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