Ewald Berning, Dr. theol.,
Bayerisches Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung


Die Habilitation ersatzlos abschaffen?
Ergebnisse einer Studie zum Habilitationswesen in Bayern

Ist die Habilitation untauglich? Wie wird die Forderung nach einer Abschaffung der Habilitation von Habilitierten und Nachwuchswissenschaftlern beurteilt? In einer empirischen Studie wurden die Betroffenen befragt.

Seit Ende September 2000 liegt das Konzept des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform der Personalstruktur und zur Qualifizierung des Professorennachwuchses an den Hochschulen in Deutschland vor. Kern der neuen Qualifizierungswege für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist die Einführung von sogenannten Juniorprofessuren bei völligem Wegfall der bisherigen Habilitation. Vorbild ist der anglo-amerikanische Qualifizierungsprozeß des "tenure track", des allmählichen Hineinwachsens junger Wissenschaftler in die volle Verantwortung in Forschung und Lehre. Der Wissenschaftsrat, der noch Ende 1996 dezidiert für die Reform der Habilitation und damit für deren Beibehaltung eingetreten ist, sekundiert nun dem BMBF mit der Stellungnahme "Personalstruktur und Qualifizierung: Empfehlungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom 19. Januar 2001. Die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz diskutieren seit längerem eigene Konzepte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Beide schließen neben der Schaffung von Qualifizierungs- oder Assistenzprofessuren die Habilitation aber nicht aus.

Die Argumente gegen die Habilitation sind nicht neu: zu lange Dauer; hohes Alter der Kandidaten bei deren Abschluß; zu späte Gewährung voller Verantwortung für Forschung und Lehre; Mangel an Interdisziplinarität und Internationalität; Zurückbleiben hinter der globalen Forschungs- und Publikationsdynamik vor allem in den Natur- und Bio-wissenschaften; rein formale Eignungsfeststellung durch die "abgebenden Universitäten"; zu geringe Einflußnahme auf die Qualifizierung durch die "aufnehmenden Universitäten".

Ist es wirklich richtig, die Habilitation flächendeckend abzuschaffen? Wie beurteilen betroffene Nachwuchswissen-schaftler ihre Leistungskraft und ihre Perspektiven? Im Januar 2001 hat das Bayerische Staatsinstitut für Hochschul-forschung und Hochschulplanung in München eine umfassende empirisch fundierte und repräsentative Darstellung des Habilitationswesens an den Universitäten in Bayern vorgelegt. Sie beruht auf schriftlichen Befragungen von 600 in Bayern Habilitierten der Jahre 1993 bis 1998, von 400 Nachwuchswissenschaftlern im Prozeß der Habilitation (Habilitanden zum Befragungszeitpunkt Januar 1999) sowie von 61 Fakultäten an den neun staatlichen Universitäten in Bayern und an der Katholischen Universität Eichstätt. Die befragten Wissenschaftler kommen aus 12 großen Fächern: Germanistik, Geschichte, Anglistik/Amerikanistik; Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Psychologie; Mathematik, Physik, Biologie; Maschinenbau, Elektrotechnik; Agrarwissenschaften. Das "habilitationsintensive" Fach Medizin wurde nicht einbezogen, weil die Habilitation hier ­ abweichend von anderen Fächern ­ bewußt auch einer außeruniversitären beruflichen Karriere dient und daher nur begrenzt vergleichbar ist.

Die Bedeutung der Fächerkulturen

Das zentrale Ergebnis der Untersuchung: Die Funktion der Habilitation, ihre wissenschaftliche Bedeutung und die gewünschte weitere Entwicklung stellen sich nach Aussagen der Befragten in den einzelnen Fächern sehr unterschiedlich dar. Die Habilitation ist kein monolithischer Prozeß, der in allen Wissenschaftsbereichen in gleicher Weise abläuft. Die "Fächerkulturen" bestimmen entscheidend die Art der Habili-tationsleistung, das ihr zuerkannte wissenschaftliche Gewicht, die Einbindung in internationale Forschungsprozesse. Den globalen Forschungs- und Publikationstrends folgend haben sich in den Naturwissenschaften und besonders in den Biowissenschaften Verfahren durchgesetzt, welche die Bedeutung der traditionellen, meist monographischen Habilitation relativieren. So gibt es im Fach Biologie fast nur noch kumulative Habilitationen auf der Grundlage mehrerer in international referierten Zeitschriften publizierter Aufsätze. Ein Beharren auf einem "zweiten Buch" würde die Nachwuchswissenschaftler in Deutschland benachteiligen, weil sie dann mit der weltweiten stürmischen Forschungsentwicklung in ihrem Fach nicht Schritt halten könnten. Ähnliches trifft auf andere experimentell arbeitende Fächer zu. In den Geisteswissenschaften hingegen, aber auch in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in den eher theoretischen Teilfächern der Natur- und Sozialwissenschaften hat die monographische Habilitationsschrift als Ergebnis einer länger dauernden wissenschaftlichen Tätigkeit immer noch ein zentrales Gewicht. Hier braucht es den langen Atem, die umfangreiche zeitaufwendige Arbeit mit Quellen, in Archiven, an Theorien. Habilitationsschriften sind in diesen Fächern die entscheidenden Beiträge zur Forschung, während in den anderen o. g. Fächern die für das Habilitationsverfahren vorgelegte schriftliche Arbeit oft nur als eine neben anderen Leistungen angesehen wird. Die beiden Habilitationstypen sind Ausdruck unterschiedlicher Wissenschaftskonzepte und -prozesse. Die Wahl der einen oder anderen Art der Leistung ist keine willkürliche Vorgabe der Habilitationsordnungen; sie ergibt sich vielmehr aus den sehr verschiedenen Weisen wissenschaftlicher Produktion.

Die Dauer der Habilitation und das hohe Abschlußalter

Die durchschnittliche Dauer der Habilitation, vom Zeitpunkt des Beginns der Arbeit bis zum Abschluß des Habilitationsverfahrens, beträgt in der Gruppe der Befragten 4,8 Jahre und wird von der Mehrheit als angemessen angesehen. Problematisch hingegen ist das hohe Lebensalter von durchschnittlich 39,5 Jahren bei Abschluß der Habilitation. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Fächern: Geisteswissenschaftler sind mit durchschnittlich 41 Jahren am ältesten, Wirtschaftswissenschaftler mit 36,5 Jahren am jüngsten. Das hohe Lebensalter ist keine Folge zu langer Habilitationsdauern. Verantwortlich dafür sind vielmehr frühere Lebens- und Studienphasen: 13 Schuljahre bis zum Abitur; bei den Männern der Wehrdienst; Studienbeginn mit etwa 22 Jahren; Promotion mit Anfang 30; "Leerzeiten" zwischen einzelnen Bildungsabschnitten. Wenn es den "alten" Habilitierten nicht gelingt, eine unbefristete Hochschullauf-bahn zu erreichen, stehen sie mit Anfang 40 vor ernsthaften Beschäftigungspro-blemen. Von den befragten Habilitierten waren aber knapp zwei Drittel unbefristet an einer Universität tätig, als Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiter; weitere 15 Prozent hatten eine außeruniver-sitäre, meist wissenschaftliche Beschäftigung.

Wissenschaftliche Selbständigkeit

Gemäß § 47 Hochschulrahmengesetz (und den entsprechenden Ländergesetzen) sind die Habilitanden i. d. R. Professoren zugeordnet und erbringen ihre wissenschaftlichen Dienstleistungen unter deren fachlicher Verantwortung und Betreuung. Nach Auskunft der Befragten ist dies nicht gleichzusetzen mit Unselbständigkeit und mangelnder Eigenverantwortung. Allerdings sind 42 Prozent von ihnen der Ansicht, daß den Habilitanden zu spät die volle Verantwortung für ihre wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre zugestanden werde. Drei Viertel der Befragten sehen sich durch die in den Fakultäten herrschenden Hierarchien beeinträchtigt. Knapp die Hälfte beklagt die Weisungsgebundenheit in Forschung und Lehre. Der Vorwurf der "Ausbeutung" junger Wissenschaftler durch die etablierten Professoren wird aber nur von gut 10 Prozent bestätigt. Verbesserungsvorschläge betreffen vor allem den Abbau von Hierarchien und Abhängigkeiten sowie den besseren Zugang zu finanziellen und sonstigen Ressourcen für die wissenschaftliche Arbeit. Die Bayerische Hochschulgesetzgebung von 1998 erlaubt den Fakultäten, "wissenschaftlichen Assistenten, Oberassistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre zu übertragen" (Art.18, 21, 22 BayHSchLG). Das geltende Recht ermöglicht also im Rahmen des Habilitationswesens bereits das, was mit dem Modell der Juniorprofessuren strukturell angestrebt wird.

Die Habilitation abschaffen, reformieren oder unverändert beibehalten? Angesichts dieser Alternativen haben sich 41 Prozent der Habilitierten und 45 Prozent der Habilitanden für die Abschaffung der Habilitation entschieden, meist zugunsten von tenure-track-Modellen. Die Mehrheit jedoch von 59 Prozent bzw. 55 Prozent plädiert für die Beibehaltung, meist verbunden mit der Forderung nach Reformen. Die Gegner der Habilitation kommen überwiegend aus den Fächern Psychologie, Biologie, Mathematik und Physik, die Befürworter hingegen aus den geisteswissenschaftlichen Fächern und aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die Reformvorschläge betreffen vor allem folgende Bereiche: Ermöglichung einer Übergangsförde-rung von bis zu zwei Jahren nach Abschluß der Habilitation; zeitliche Straffung der Habi-litationsverfahren und deren dem wissenschaftlichen Rang der Nachwuchswissenschaftler angemessene Gestaltung; Verbesserung der Lehrqualifikationen; stärkeres Engagement der Fakultäten im Prozeß der Habilitation; Gleichwertigkeit von monographischer und kumulativer Habilitation.

Die Haltung der Fakultäten

Zum Befragungszeitpunkt Anfang 1999 war die Habilitation nur für eine Minderheit der befragten Fakultäten ein Diskussionsthema. Allerdings standen damals die obengenannten anderen Qualifizierungsmodelle noch nicht im Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung. Die Fakultäten, auch die naturwissenschaftlichen, geben sich behutsam und messen der Habilitation auf längere Zeit eine hohe Bedeutung für die Auslese und Qualifizierung des Nachwuchses zu. In Berufungsverfahren wird sie weiterhin einer der wichtigsten Nachweise für die Eignung zum Universitätsprofessor bleiben. Je internationaler ein Fach, um so eher ist es bereit, der Habilitation einen nur relativen Wert einzuräumen. Bei grenzüberschreitenden Berufungen tritt sie zunehmend in den Hintergrund. Man sucht die besten Bewerber zu gewinnen, rein formelle Nachweise sind nachrangig.

Müssen neue Personalstrukturen das Ende der Habilitation bedeuten?

Die hier vorgestellte Studie behandelt die "Praxis und die Perspektiven des Habilitationswesens in Bayern", nicht die Erneuerung der Personalstrukturen an den Hochschulen in Deutschland. Dennoch besteht eine Verbindung: Die Untersuchungsergebnisse bieten keinerlei Hinweis darauf, daß die Habilitation als Instrument für die Auslese und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses generell untauglich geworden sei. In einzelnen Fächern, besonders in den Naturwissenschaften, dürften sich ­ auch bei Fortbestehen der Habilitation - andere Formen wissenschaftlicher Leistungsnachweise durchsetzen. In der großen Gruppe der Geistes-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat die Habilitation immer noch ihre unbestrittene wissenschaftliche und karrierevorbereitende Funktion. Andere Qualifizierungsmodelle lassen sich nicht mit einem Leistungs- und Funktionsverlust der Habilitation begründen. Es geht in jedem Fall um die bestmögliche, international konkurrenzfähige Auslese und Ausbildung der Nachwuchswissenschaftler sowie um die Feststellung des Erfolgs dieser Prozesse in der Verantwortung der Fakultäten und Universitäten. Dies muß in jedem denkbaren Qualifizierungsmodell gewährleistet sein, mögen diese sich auch strukturell voneinander unterscheiden. Was man sich von Juniorprofessuren erwartet, ist auch im Rahmen des bisherigen Habilitationswesens möglich. Dafür liefert die Untersuchung hinreichende Nachweise. Neben dem traditionellen Habilitationswesen gab es immer schon andere gleichberechtigte Zugänge zur Laufbahn des Universitätsprofessors. Die Ingenieurwissenschaften sowie die Berufungen aus dem Ausland und einzelner besonders herausragender nicht habilitierter Wissenschaftler bieten zahlreiche Beispiele. Es mag sinnvoll sein, zur Gewinnung höchstqualifizierter Nachwuchswissenschaftler Juniorprofessuren einzurichten, statt ihnen die Habilitation abzuverlangen. Ziel und Kriterien für die Auslese und die Steuerung in der akademischen Selbstergänzung sind in allen Modellen gleich. Die Strukturen und Bedingungen, unter denen junge Wissenschaftler bestmöglich gefördert werden können, ergeben sich aus der Natur eines Faches und seiner wissenschaftlichen Kultur, eingebunden in die länger dauernden Universitätstraditionen. Alle Modelle müssen sich daran messen lassen.


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