Die Habilitation ersatzlos abschaffen? Ist die Habilitation untauglich? Wie wird die Forderung nach einer
Abschaffung der Habilitation von Habilitierten und Nachwuchswissenschaftlern
beurteilt? In einer empirischen Studie wurden die Betroffenen befragt.
Seit Ende September 2000 liegt das Konzept des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung zur Reform der Personalstruktur und zur Qualifizierung
des Professorennachwuchses an den Hochschulen in Deutschland vor. Kern der
neuen Qualifizierungswege für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist die
Einführung von sogenannten Juniorprofessuren bei völligem Wegfall der
bisherigen Habilitation. Vorbild ist der anglo-amerikanische
Qualifizierungsprozeß des "tenure track", des allmählichen Hineinwachsens
junger Wissenschaftler in die volle Verantwortung in Forschung und Lehre.
Der Wissenschaftsrat, der noch Ende 1996 dezidiert für die Reform der
Habilitation und damit für deren Beibehaltung eingetreten ist, sekundiert
nun dem BMBF mit der Stellungnahme "Personalstruktur und Qualifizierung:
Empfehlungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom 19.
Januar 2001. Die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz
diskutieren seit längerem eigene Konzepte zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses. Beide schließen neben der Schaffung von
Qualifizierungs- oder Assistenzprofessuren die Habilitation aber nicht aus.
Die Argumente gegen die Habilitation sind nicht neu: zu lange Dauer; hohes
Alter der Kandidaten bei deren Abschluß; zu späte Gewährung voller
Verantwortung für Forschung und Lehre; Mangel an Interdisziplinarität und
Internationalität; Zurückbleiben hinter der globalen Forschungs- und
Publikationsdynamik vor allem in den Natur- und Bio-wissenschaften; rein
formale Eignungsfeststellung durch die "abgebenden Universitäten"; zu
geringe Einflußnahme auf die Qualifizierung durch die "aufnehmenden
Universitäten".
Ist es wirklich richtig, die Habilitation flächendeckend abzuschaffen? Wie
beurteilen betroffene Nachwuchswissen-schaftler ihre Leistungskraft und ihre
Perspektiven? Im Januar 2001 hat das Bayerische Staatsinstitut für
Hochschul-forschung und Hochschulplanung in München eine umfassende
empirisch fundierte und repräsentative Darstellung des Habilitationswesens
an den Universitäten in Bayern vorgelegt. Sie beruht auf schriftlichen
Befragungen von 600 in Bayern Habilitierten der Jahre 1993 bis 1998, von 400
Nachwuchswissenschaftlern im Prozeß der Habilitation (Habilitanden zum
Befragungszeitpunkt Januar 1999) sowie von 61 Fakultäten an den neun
staatlichen Universitäten in Bayern und an der Katholischen Universität
Eichstätt. Die befragten Wissenschaftler kommen aus 12 großen Fächern:
Germanistik, Geschichte, Anglistik/Amerikanistik; Rechtswissenschaften,
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Psychologie; Mathematik,
Physik, Biologie; Maschinenbau, Elektrotechnik; Agrarwissenschaften. Das
"habilitationsintensive" Fach Medizin wurde nicht einbezogen, weil die
Habilitation hier abweichend von anderen Fächern bewußt auch einer
außeruniversitären beruflichen Karriere dient und daher nur begrenzt
vergleichbar ist.
Die Bedeutung der Fächerkulturen
Das zentrale Ergebnis der Untersuchung: Die Funktion der Habilitation, ihre
wissenschaftliche Bedeutung und die gewünschte weitere Entwicklung stellen
sich nach Aussagen der Befragten in den einzelnen Fächern sehr
unterschiedlich dar. Die Habilitation ist kein monolithischer Prozeß, der in
allen Wissenschaftsbereichen in gleicher Weise abläuft. Die "Fächerkulturen"
bestimmen entscheidend die Art der Habili-tationsleistung, das ihr
zuerkannte wissenschaftliche Gewicht, die Einbindung in internationale
Forschungsprozesse. Den globalen Forschungs- und Publikationstrends folgend
haben sich in den Naturwissenschaften und besonders in den Biowissenschaften
Verfahren durchgesetzt, welche die Bedeutung der traditionellen, meist
monographischen Habilitation relativieren. So gibt es im Fach Biologie fast
nur noch kumulative Habilitationen auf der Grundlage mehrerer in
international referierten Zeitschriften publizierter Aufsätze. Ein Beharren
auf einem "zweiten Buch" würde die Nachwuchswissenschaftler in Deutschland
benachteiligen, weil sie dann mit der weltweiten stürmischen
Forschungsentwicklung in ihrem Fach nicht Schritt halten könnten. Ähnliches
trifft auf andere experimentell arbeitende Fächer zu. In den
Geisteswissenschaften hingegen, aber auch in den Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften sowie in den eher theoretischen Teilfächern der
Natur- und Sozialwissenschaften hat die monographische Habilitationsschrift
als Ergebnis einer länger dauernden wissenschaftlichen Tätigkeit immer noch
ein zentrales Gewicht. Hier braucht es den langen Atem, die umfangreiche
zeitaufwendige Arbeit mit Quellen, in Archiven, an Theorien.
Habilitationsschriften sind in diesen Fächern die entscheidenden Beiträge
zur Forschung, während in den anderen o. g. Fächern die für das
Habilitationsverfahren vorgelegte schriftliche Arbeit oft nur als eine neben
anderen Leistungen angesehen wird. Die beiden Habilitationstypen sind
Ausdruck unterschiedlicher Wissenschaftskonzepte und -prozesse. Die Wahl der
einen oder anderen Art der Leistung ist keine willkürliche Vorgabe der
Habilitationsordnungen; sie ergibt sich vielmehr aus den sehr verschiedenen
Weisen wissenschaftlicher Produktion.
Die Dauer der Habilitation und das hohe Abschlußalter
Die durchschnittliche Dauer der Habilitation, vom Zeitpunkt des Beginns der
Arbeit bis zum Abschluß des Habilitationsverfahrens, beträgt in der Gruppe
der Befragten 4,8 Jahre und wird von der Mehrheit als angemessen angesehen.
Problematisch hingegen ist das hohe Lebensalter von durchschnittlich 39,5
Jahren bei Abschluß der Habilitation. Dabei gibt es große Unterschiede
zwischen den Fächern: Geisteswissenschaftler sind mit durchschnittlich 41
Jahren am ältesten, Wirtschaftswissenschaftler mit 36,5 Jahren am jüngsten.
Das hohe Lebensalter ist keine Folge zu langer Habilitationsdauern.
Verantwortlich dafür sind vielmehr frühere Lebens- und Studienphasen: 13
Schuljahre bis zum Abitur; bei den Männern der Wehrdienst; Studienbeginn mit
etwa 22 Jahren; Promotion mit Anfang 30; "Leerzeiten" zwischen einzelnen
Bildungsabschnitten. Wenn es den "alten" Habilitierten nicht gelingt, eine
unbefristete Hochschullauf-bahn zu erreichen, stehen sie mit Anfang 40 vor
ernsthaften Beschäftigungspro-blemen. Von den befragten Habilitierten waren
aber knapp zwei Drittel unbefristet an einer Universität tätig, als
Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiter; weitere 15 Prozent hatten
eine außeruniver-sitäre, meist wissenschaftliche Beschäftigung.
Wissenschaftliche Selbständigkeit
Gemäß § 47 Hochschulrahmengesetz (und den entsprechenden Ländergesetzen)
sind die Habilitanden i. d. R. Professoren zugeordnet und erbringen ihre
wissenschaftlichen Dienstleistungen unter deren fachlicher Verantwortung und
Betreuung. Nach Auskunft der Befragten ist dies nicht gleichzusetzen mit
Unselbständigkeit und mangelnder Eigenverantwortung. Allerdings sind 42
Prozent von ihnen der Ansicht, daß den Habilitanden zu spät die volle
Verantwortung für ihre wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre
zugestanden werde. Drei Viertel der Befragten sehen sich durch die in den
Fakultäten herrschenden Hierarchien beeinträchtigt. Knapp die Hälfte beklagt
die Weisungsgebundenheit in Forschung und Lehre. Der Vorwurf der
"Ausbeutung" junger Wissenschaftler durch die etablierten Professoren wird
aber nur von gut 10 Prozent bestätigt. Verbesserungsvorschläge betreffen vor
allem den Abbau von Hierarchien und Abhängigkeiten sowie den besseren Zugang
zu finanziellen und sonstigen Ressourcen für die wissenschaftliche Arbeit.
Die Bayerische Hochschulgesetzgebung von 1998 erlaubt den Fakultäten,
"wissenschaftlichen Assistenten, Oberassistenten und wissenschaftlichen
Mitarbeitern die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und
Lehre zu übertragen" (Art.18, 21, 22 BayHSchLG). Das geltende Recht
ermöglicht also im Rahmen des Habilitationswesens bereits das, was mit dem
Modell der Juniorprofessuren strukturell angestrebt wird.
Die Habilitation abschaffen, reformieren oder unverändert beibehalten?
Angesichts dieser Alternativen haben sich 41 Prozent der Habilitierten und
45 Prozent der Habilitanden für die Abschaffung der Habilitation
entschieden, meist zugunsten von tenure-track-Modellen. Die Mehrheit jedoch
von 59 Prozent bzw. 55 Prozent plädiert für die Beibehaltung, meist
verbunden mit der Forderung nach Reformen. Die Gegner der Habilitation
kommen überwiegend aus den Fächern Psychologie, Biologie, Mathematik und
Physik, die Befürworter hingegen aus den geisteswissenschaftlichen Fächern
und aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die Reformvorschläge
betreffen vor allem folgende Bereiche: Ermöglichung einer
Übergangsförde-rung von bis zu zwei Jahren nach Abschluß der Habilitation;
zeitliche Straffung der Habi-litationsverfahren und deren dem
wissenschaftlichen Rang der Nachwuchswissenschaftler angemessene Gestaltung;
Verbesserung der Lehrqualifikationen; stärkeres Engagement der Fakultäten im
Prozeß der Habilitation; Gleichwertigkeit von monographischer und
kumulativer Habilitation.
Die Haltung der Fakultäten
Zum Befragungszeitpunkt Anfang 1999 war die Habilitation nur für eine
Minderheit der befragten Fakultäten ein Diskussionsthema. Allerdings standen
damals die obengenannten anderen Qualifizierungsmodelle noch nicht im
Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung. Die Fakultäten, auch die
naturwissenschaftlichen, geben sich behutsam und messen der Habilitation auf
längere Zeit eine hohe Bedeutung für die Auslese und Qualifizierung des
Nachwuchses zu. In Berufungsverfahren wird sie weiterhin einer der
wichtigsten Nachweise für die Eignung zum Universitätsprofessor bleiben. Je
internationaler ein Fach, um so eher ist es bereit, der Habilitation einen
nur relativen Wert einzuräumen. Bei grenzüberschreitenden Berufungen tritt
sie zunehmend in den Hintergrund. Man sucht die besten Bewerber zu gewinnen,
rein formelle Nachweise sind nachrangig.
Müssen neue Personalstrukturen das Ende der Habilitation bedeuten?
Die hier vorgestellte Studie behandelt die "Praxis und die Perspektiven des
Habilitationswesens in Bayern", nicht die Erneuerung der Personalstrukturen
an den Hochschulen in Deutschland. Dennoch besteht eine Verbindung: Die
Untersuchungsergebnisse bieten keinerlei Hinweis darauf, daß die
Habilitation als Instrument für die Auslese und Qualifizierung des
wissenschaftlichen Nachwuchses generell untauglich geworden sei. In
einzelnen Fächern, besonders in den Naturwissenschaften, dürften sich auch
bei Fortbestehen der Habilitation - andere Formen wissenschaftlicher
Leistungsnachweise durchsetzen. In der großen Gruppe der Geistes-, Rechts-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat die Habilitation immer noch ihre
unbestrittene wissenschaftliche und karrierevorbereitende Funktion. Andere
Qualifizierungsmodelle lassen sich nicht mit einem Leistungs- und
Funktionsverlust der Habilitation begründen. Es geht in jedem Fall um die
bestmögliche, international konkurrenzfähige Auslese und Ausbildung der
Nachwuchswissenschaftler sowie um die Feststellung des Erfolgs dieser
Prozesse in der Verantwortung der Fakultäten und Universitäten. Dies muß in
jedem denkbaren Qualifizierungsmodell gewährleistet sein, mögen diese sich
auch strukturell voneinander unterscheiden. Was man sich von
Juniorprofessuren erwartet, ist auch im Rahmen des bisherigen
Habilitationswesens möglich. Dafür liefert die Untersuchung hinreichende
Nachweise. Neben dem traditionellen Habilitationswesen gab es immer schon
andere gleichberechtigte Zugänge zur Laufbahn des Universitätsprofessors.
Die Ingenieurwissenschaften sowie die Berufungen aus dem Ausland und
einzelner besonders herausragender nicht habilitierter Wissenschaftler
bieten zahlreiche Beispiele. Es mag sinnvoll sein, zur Gewinnung
höchstqualifizierter Nachwuchswissenschaftler Juniorprofessuren
einzurichten, statt ihnen die Habilitation abzuverlangen. Ziel und Kriterien
für die Auslese und die Steuerung in der akademischen Selbstergänzung sind
in allen Modellen gleich. Die Strukturen und Bedingungen, unter denen junge
Wissenschaftler bestmöglich gefördert werden können, ergeben sich aus der
Natur eines Faches und seiner wissenschaftlichen Kultur, eingebunden in die
länger dauernden Universitätstraditionen. Alle Modelle müssen sich daran
messen lassen. |
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