Personalmanagement und Dienstrechtsreform Der Staat als Arbeitgeber will seine Professoren als Mitarbeiter zu
vermehrter und besserer Leistung anspornen. Dazu will er sie motivieren und
deshalb leistungsabhängig vergüten. Er will also ein professionelles
Personalmanagement betreiben. Im Prinzip eine gute Idee! Doch wie sind die
Erfolgschancen des vom BMBF vorgelegten Konzeptes?*
Wovon geht die Dienstrechtsreform aus und sind diese Annahmen realistisch?
Die vorliegenden Reformvorschläge der Bundesministerin für Bildung und
Forschung basiert auf Annahmen, die zwar von ihren Verfassern nicht
offengelegt werden, trotzdem aber die Richtung der geplanten Reform prägen:
Annahme 1: Der Beruf eines Professors ist uneingeschränkt attraktiv.
In vielen Disziplinen wie Betriebswirtschaftslehre oder
Ingenieurwissenschaften ist der Arbeitsmarkt durch den Mangel hoch
qualifizierter Fachkräfte gekennzeichnet. Dies eröffnet Professoren eine
Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten mit herausfordernden Aufgaben und
erheblichen Freiheitsgraden bei ihrer Bewältigung. Die Autonomie der
Hochschullehrer wird dagegen zunehmend eingeschränkt. Zudem ist in einer
Zeit, in der die Bezüge für Berater, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer
stark ansteigen und annähernd alle Absolventen innerhalb weniger Jahre
deutlich mehr, wenn nicht ein Vielfaches der Vergütung der sie ausbildenden
Professoren verdienen, die Attraktivität des Professorenberufs auch durch
die Vergütung nicht gegeben.
Annahme 2: Die bisher von der Professorenschaft gezeigte Leistung ist
suboptimal, Professoren sind tendenziell "Arbeitsvermeider".
Vergleicht man die Tätigkeiten eines Professors mit Tätigkeiten im
Top-Management, wird man zumindest für die Betriebswirtschaftslehre wenig
Unterschiede in zeitlichem und qualitativem Aufwand feststellen. Die
Annahme, Professoren seien generell faul, ist nicht empirisch belegt:
Vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß Professoren der
Betriebswirtschaftslehre sowie ihre Mitarbeiter die Lehre nur dadurch
aufrechterhalten können, indem sie im Durchschnitt seit mindestens 20 Jahren
ein sehr hohes Leistungsniveau erbringen, und dies abgesehen von dem
Anreiz aus Berufungsgewinnen aufgrund intrinsischer Motivation.
Annahme 3: Leistung kann über ein System gesteigert werden, in dem Geld die
zentrale Motivationsgröße ist.
Zur Erbringung ihrer erwarteten Normalleistung und erst recht von
Mehrleistungen muß ein Anreizsystem vorhanden sein, das sowohl die monetären
als auch die nicht-monetären Anreize berücksichtigt und das an eine darauf
abgestimmte Organisationsstruktur gekoppelt ist. Wie zahlreiche Theorien aus
dem Personalmanagement zeigen, ist Geld zwar bis zu einer bestimmten Höhe
leistungssteigernd, wird aber langfristig als notwendig zur
Bedürfnisbefriedigung vorausgesetzt. Motivierende Wirkung erzielen ganz
andere Faktoren, insbesondere eine attraktive Arbeitsaufgabe oder
interessante Forschungsprojekte und insbesondere die Gestaltung des Denkens
junger Menschen. Autonomie und die Kombination von Selbstverantwortung sowie
gesellschaftlicher Verantwortung sind für Professoren zentrale immaterielle
Anreize mit positiver Motivationswirkung.
Annahme 4: Es gibt bereits hochschulinterne Strukturen, die eine Definition
der erforderlichen Strategien für Hochschulen und Fakultäten sowie deren
Umsetzung ermöglichen.
Die Autonomie der Hochschulen, etwa die Entscheidungsbefugnisse von
Präsidium, Rektorat sowie Senat ist zur Zeit nicht hoch genug und wird nicht
etwa ausgeweitet, sondern ist auf administrative Tätigkeiten beschränkt.
Damit fehlt die Möglichkeit, eigene universitäre Strategien zu entwickeln,
die sich im Rahmen einer autonomen Hochschulentwicklung auf die
Leistungssteigerung beziehen.
Annahme 5: Hochschulen selber sind von vornherein reformunfähig.
Es ist eine self-fulfilling prophecy, den Hochschulen zu-erst keine
Entscheidungsspielräume zu geben und dann zu monieren, es würden keine
(Reform-)Entscheidungen getroffen. Der Gestaltungswille ist gegeben,
allerdings werden häufig genug getroffene Entscheidungen durch die Politik
konterkariert.
Fazit: Die fünf explizit und implizit getroffenen Annahmen des
Reformvorschlages sind unzutreffend und nicht haltbar.
Welche Ziele hat die Dienstrechtsreform und sind diese Ziele sinnvoll?
Betrachtet man die Zielvorstellungen der Dienstrechtsreform an deutschen
Hochschulen, so werden explizit zwei Ziele genannt.
Ziel 1: Leistungssteigerung. Sie bezieht sich auf die Professoren als
Akteure: Ihre Leistung soll nachweisbar erhöht werden.
Die Hochschulen haben neben der Generierung von Wissen durch Forschung die
wichtige Aufgabe, für eine volkswirtschaftlich angemessene (hohe)
Qualifikation eines bestimmten Segments der Arbeitskräfte zu sorgen. Ist im
Zielmarkt dieser Arbeitskräfte das Leistungsprinzip gegeben, so spricht auch
nichts dagegen, wenn die ausbildenden Professoren sich ebenfalls nach dieser
Maxime richten. Das Ziel der Leistungssteigerung erscheint nachvollziehbar
und ist grundsätzlich zu befürworten. Das aber verlangt Berufung und Einsatz
der besten Köpfe, für die die geplanten Anreize aber völlig versagen würden.
Ziel 2: Kostenneutralität. Sie bezieht sich auf die administrative
Abwicklung der geplanten Veränderungen. Das Gesamtsystem der Vergütung von
Professoren, letztlich aber das gesamte Bildungssystem, muß in seiner
finanziellen Ausgestaltung einen definierten Kostenrahmen einhalten.
Dieses Ziel beschränkt seinen Argumentationsfokus auf die Aufwandsseite und
will hier eine Deckelung von Aufwand und Kosten erreichen. Eine wesentlich
sinnvollere Argumentation würde sich auf die Optimierung der Relation von
Aufwand und Ertrag konzentrieren. Daher ist das Ziel der Kostenneutralität a
priori kein sinnvolles Ziel.
Zwei wichtige Ziele fehlen allerdings in den Reformvorschlägen: Erstens die
Autonomie der Professoren und Hochschulen. Sie ist ein zentraler
Leistungsanreiz, dessen Förderung keine Berücksichtigung in den Vorschlägen
findet. Zweitens die Entwicklung des Hochschulstandortes Deutschland.
Insbesondere in der internationalen Konkurrenz auf dem Bildungsmarkt wäre es
fatal, wenn Deutschland hier aufgrund unattraktiver Rahmenbedingungen
abgehängt werden würde.
Fazit: Nicht alle Ziele der Reformbestrebungen sind damit von vornherein
abzulehnen. Übergeordnete gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Ziele
sind letztlich mit den Individualzielen derer in Übereinstimmung zu bringen,
die die geforderte Leistung erbringen sollen. Allerdings ist die Kombination
der genannten Ziele deutlich überarbeitungswürdig.
Welche Maßnahmen sind vorgeschlagen und wie sind diese zu beurteilen?
Die Reform beinhaltet im wesentlichen vier Maßnahmen:
Maßnahme 1: Neuordnung der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses
durch "Juniorprofessuren".
Die Juniorprofessur soll die Habilitation ersetzen und die "normale
Qualifikationsvoraussetzung" für eine Universitätsprofessur sein. Dabei wird
allerdings nicht geprüft, was das Problem bei dem bisherigen
Qualifizierungsverfahren ist: bereits das meist fehlende strukturierte
Doktorandenstudium. Die Idee, einen Doktorandenstatus im
Hochschulrahmengesetz zu schaffen, bleibt solange eine formale Hülse, wie
sie nichts über Existenz und Qualität des Doktorandenstudiums selbst
aussagt. Das Habilitationsverfahren dagegen dürfte das geringere Problem
sein, zumal es hinsichtlich der Dauer durchaus mit dem "tenure track" in den
USA vergleichbar ist.
Das eigentliche Problem der sinnvollen Integration eines
Qualifizierungsweges in eine universitäre Personalstruktur wird mit der
Juniorprofessur nicht gelöst. Eine organische Struktur wie bei
"assistent/associate/full professor" wird dabei nicht geschaffen, sondern
eher eine unklare Mixtur von W1-Juniorprofessuren und Habilitanden auf
C1-Stellen, die es nach wie vor geben soll.
Unklar bleibt auch, was mit Blick auf die interne Lehr- und externe
Forschungsevaluation Gegenstand der Zwischenevaluation nach drei Jahren bei
Juniorprofessuren sein soll.
Ebenso wird die Variante der Beendigung einer Juniorprofessur nach einem
vierten Jahr unter Hinterlassen eines stigmatisierten gescheiterten
Juniorprofessors nicht konkretisiert.
Die Ausschreibung von Juniorprofessuren führt entweder dazu, "billige
Juniorlehrkräfte" (bis zu 8 Stunden Lehr-verpflichtung) anzuheuern, wobei
keine persönliche Bindung zu einem akademischen Lehrer besteht, oder die
Ausschreibung zur Farce werden zu lassen, sofern diese Bindung über
Hausberufungen bestehen bleibt. Insgesamt ist diese Maßnahme bestimmt nicht
geeignet, im internationalen Wettbewerb taugliche Nachwuchswissenschaftler
heranzuziehen. Sie führt vielmehr zu einer Adverse Selection.
Maßnahme 2: Leistungsorientierte Besoldung.
Einfache Vergleichsstudien mit der Privatwirtschaft ergeben, daß DM 8.500
als fixer Ausgangsbetrag für die höchste Besoldungsstufe absolut nicht
konkurrenzfähig ist, zumal die variablen Gehaltsbestandteile erst nach und
nach (u.U. erst nach fünf Jahren) zugewonnen werden können. Dies ist auch
vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Top-Absolventen der
Betriebswirtschaftslehre mittlerweile mit einem Jahresgehalt beginnen, das
sich nicht mehr wesentlich von dem geplanten Endgehalt ordentlicher
Professoren unterscheidet. Damit bestehen sogar verfassungsmäßige Bedenken
hinsichtlich einer "amtsangemessenen Besoldung".
Eine kostenneutrale Umschichtung des Gehaltsvolumens für Professoren führt
zu einer generellen Absenkung der Grundvergütung, um Spielraum für
leistungsbezogene (variable) Gehaltsbestandteile zu erhalten. Das System
wird zudem höchst wettbewerbsfeindlich, weil es höchst irrational wäre, sich
unter diesen Bedingungen um "teure" Spitzenwissenschaftler zu bemühen, die
das variable Gehaltsvolumen absorbieren. Ein solches System kann sich sehr
leicht zu einem "Selbstbedienungsladen" entwickeln, bei dem dann auch noch
die Spielräume für Berufungs- und Bleibeverhandlungen im laufenden
Zulagengeschäft "konsumiert" werden.
Maßnahme 3: Bewertung individueller Leistungen durch ein
hochschulspezifisches Evaluationssystem.
Es ergeben sich intransparente universitätsinterne Beurteilungskriterien,
-verfahren und -prozesse bei der Evaluation von Forschung und Lehre.
Zusätzlich zu quantitativen Leistungskriterien (z.B. Absolventenzahlen,
Promotionen, Habilitationen) sollen qualitative Kriterien genutzt werden,
mit denen Leistungen in Lehre und Forschung bewertet werden sollen.
Diese Leistungsmessung muß allerdings sehr kurzfristig konzipiert und
implementiert werden. Hierzu müssen universitätsintern Mehrheiten zustande
kommen, die Leistungsstandards festlegen; da dies jedoch nicht zuletzt, da
diesen Standards existenzieller Stellenwert zukommt und sie geldbewehrt sein
werden nicht einvernehmlich zu lösen sein wird, werden relativ große
Minderheiten entstehen, die zusätzlich frustriert sind.
Es ergeben sich ferner gravierende methodische Probleme, wenn auf der
Grundlage der vorliegenden Beurteilungen finanzielle Honorierungen
vorgenommen werden sollen. Die an für sich begrüßenswerte
Dezentralisierungstendenz führt zu dem methodischen Problem der
Vergleichbarkeit von Leistungsstandards über die einzelnen Fachbereiche und
Hochschulen hinweg. Dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß müssen die
Leistungsstandards so gesetzt werden, daß sie eventuellen Verwaltungsklagen
(Konkurrentenklagen) standhalten. In der Folge werden in leistungsschwachen
Hochschulen relativ gesehen die gleichen variablen Gehaltsbestandteile
gelten wie in leistungsstarken Hochschulen. Auch die externen Fachgutachter
werden überfordert sein, auf einheitliche Leistungsstandards zu achten,
zumal sie von den betroffenen Fakultäten vorgeschlagen werden können.
Maßnahme 4: Umschichtung und Deckelung finanzieller Budgets.
Die kostenneutrale Deckelung führt dazu, daß die Verteilung des variablen
Gehaltsvolumens regelmäßig zu einem Null-Summen-Spiel wird, bei dem der
Gewinn des einen immer den Verlust eines anderen bedeutet. Wenn die Mehrheit
mehr und/oder besser leistet, wird der Besoldungsanreiz aufgrund einer
zusätzlichen Leistungseinheit geringer. Unter diesen Bedingungen wäre es
rational, wie oftmals für Akkordarbeiter beschrieben, auf
Leistungszurückhaltung zu setzen, um Leistungsunterschiede auf der Zeitachse
auszugleichen.
Das System wird neue Dysfunktionalitäten entwickeln, da es erstens genau
dazu paßt, "billige" Juniorprofessoren zu rekrutieren und damit Spielräume
für "teure" Altprofessoren zu erhalten. Zweitens werden
Wettbewerbsorientierung und Profilbildung dadurch konterkariert, daß auch
innerhalb einer Universität ein Ausgleich zwischen unterschiedlich
leistungsstarken Fakultäten unmöglich sein wird.
Fazit: Mit der Empfehlung nicht aufeinander abgestimmter Reformbruchstücke
aus verschiedenen Grundsystemen läuft das Bundesministerium für Bildung und
Forschung Gefahr, durch das partielle Kurieren von Symptomen von der
dringend notwendigen strukturellen (das Organisationssystem betreffenden)
Reform abzulenken. Es verwundert deshalb nicht, daß die Reformvorschläge
disziplinenübergreifend von den Vertretern der Fakultätentage überwiegend in
aller Deutlichkeit abgelehnt wurden.
Welche Ansatzpunkte für Verbesserungen gibt es?
Obwohl den Entscheidungsträgern erst einmal klar werden sollte, welche
Wirkungen sie mit den Reformen erzielen werden und welche sie erzielen
wollen, ist durchaus vorstellbar, daß durch eine alternative Gestaltung
absehbare dysfunktionale Auswirkungen abgemildert werden können.
Das vorgeschlagene System der Juniorprofessuren ist in allen großen Fächern
untauglich: Zum einen werden die Juniorprofessoren Opfer des
Massenbetriebes, zum anderen stellt der attraktive externe Arbeitsmarkt eine
Verlockung zur Aufgabe des zunächst eingeschlagenen wissenschaftlichen Weges
dar. Eine Neuregelung ist unausweichlich; sie ist dann in einen
Gesamtzusammenhang mit dem Promotionsstudium zu stellen ohne allerdings
zusätzlich bürokratische Hemmnisse aufzubauen.
Die Leistungsorientierung sollte sich in der Entlohnung in marktgerechten
Vergütungen niederschlagen können, was auch Disziplinarverfahren bei
nachhaltiger Nicht- oder Schlechtleistung beinhaltet. Berufungs- und
Bleibeverhand-lungen sollten für alle Professoren eröffnet werden.
Insbesondere sollte auch ohne Berufung ein Verhandlungsrecht eingeräumt
werden. Ferner sollten alle Berufungssperren aufgehoben werden. Zudem wird
zur Verkürzung der Senioritäts-staffelung die Halbierung der Stufen
vorgeschlagen, da in den ersten Senioritätsstufen die Zunahme qualitativer
Leistung noch weitgehend mit dem Erfahrungsgewinn durch zunehmende
Seniorität einhergehen dürfte.
Zur Sicherstellung einheitlicher und vergleichbarer Leistungsstandards
zwischen den Hochschulen würde sich bedingt ein eventuell freiwilliges
Vorgehen eignen, etwa über eine unabhängige Fachorganisation oder
international besetzte Gutachtergruppen. Eine zentrale Rolle sollten aber
die Kriterien Dezentralität, Autonomie und Wirkung von Marktmecha-nismen
spielen. Letztlich sollte der "Marktwert" von Professoren und ganzer
Fakultäten als Indikator für erbrachte Leistung genutzt werden. Eine
Evaluierung der hochschulintern gefundenen Maßnahmen nach fünf Jahren ist
anzustreben. Im übrigen sind alle Regelungen nochmals daraufhin zu überprüfen, ob sie im
Hinblick auf ihre "Angemessenheit" verfassungskonform sind.
Was ist das Ergebnis dieser Diskussion?
Die Reformvorschläge basieren auf unzutreffenden Annahmen, entwerfen ein
nicht vollständiges Zielsystem, und die Maßnahmen sind fatalerweise nicht
nur verkehrt, sondern auch kontraproduktiv.
In das deutsche Universitätssystem mit Dienstweg, festgesetzten Budgets
über Bundes-/Länderhaushalte und ohne wesentliche Freiheiten auf der
Einnahmenseite sollen nun Marktmechanismen Einzug halten. Wenn hieraus
lediglich die Mechanismen zu leistungsorientierter Bezahlung übertragen
werden und die Konstruktionslogik des Hierarchiemodells im übrigen
beibehalten wird, sind Dysfunktionalitäten zu erwarten.
Die Vorschläge sind konzeptionslos, weil sie die Zusammenhänge zwischen dem
Führungs-, Anreiz- und Organisationssystem von Hochschulen nicht konsistent
integrieren. Die Vielzahl der theoriebasierten Möglichkeiten etwa über
Aspekte der intrinsischen Motivation, die Erwartungswerte von Geldanreizen
oder die Wirkung wahrgenommener Ungerechtigkeit auf den Leistungsprozeß von
Professoren wurde von dem Reformentwurf ausgeblendet.
Generell müßte ein konsistentes Anreizsystem gestaltet werden, das ausgehend
von den Hauptleistungsprozessen Forschung und Lehre auf erfolgskritische
Kriterien bei Auswahl, Leistungsbeurteilung und Personalentwicklung der
Professoren abstellt, die insgesamt ein stimmiges System der Personalführung
ergeben.
Die meisten durch die Reform vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im krassen
Widerspruch zu den Erkenntnissen des Personalmanagements, insbesondere aus
anreiztheoretischer Sicht. Es muß aufgepaßt werden, daß es nicht sogar zu
einer dauerhaften Demotivation der Professoren kommt, bei denen die
Reformmaßnahmen als negative Leistungsanreize wirken.
Wird durch die Reform im Hochschulbereich der Beruf derjenigen, die die
Wissensgesellschaft ausbilden, weiter so unattraktiv belassen, dann können
die (noch qualitativ hochwertigen) Hochschulen ihr Niveau nicht mehr lange
halten. Dies gilt verschärft für alle Disziplinen, für die ein attraktiver
alternativer Arbeitsmarkt außerhalb der Hochschulen besteht. Vor allem vor
dem Hintergrund einer ebenfalls geforderten Verkürzung der Studienzeiten
kann nicht mit einer konzeptionslosen low-level-Offensive, sondern
allenfalls mit einer durchdachten Qualitätsoffensive reagiert werden.
Erfolgt dies nicht, so ist der (Hochschul-)Standort Deutschland extrem
gefährdet.
Was für die Landschaftspflege gilt, gilt auch für die Hochschulen: Man kann
einen Baum nicht erst stutzen und dann fällen, dessen Früchte man ernten
will.
*Der stark gekürzte Beitrag bezieht sich auf intensive Diskussionen der
Kommission Personalwesen des Verbandes der Hochschullehrer für
Betriebswirtschaft e. V. Die Stellungnahme wurde veröffentlicht in der
Zeitschrift für Personalforschung 15 (1/2001), S. 5-17. Die ausführliche
Fassung kann bei der Redaktion von Forschung & Lehre angefordert werden oder
ist verfügbar unter http://www.orga.uni-sb.de/bibliothek/hochschulreform.pdf.
**Verantwortlich für die verkürzte Fassung. |
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