Inflation der guten Noten
Deutsche Studenten freuen sich über gute Noten. Im Jahr 2001 erhielten
beispielsweise Psychologen und Biologen im Durchschnitt eine 1,5 (laut
Zahlenmaterials des Statistischen Bundesamtes). Etwa jeder Zweite schloß in
diesen Fächern mit einem "sehr gut³ ab. Auch in den meisten anderen Fächern
erzielen deutsche Studenten gute bis sehr gute Ergebnisse. Ausnahmen sind
selten: In Betriebs- und Volkswirtschaft schafften die Prüflinge im Schnitt
eine 2,4. In Rechtswissenschaft kamen sie gar nur auf eine 3,3.
Der Wissenschaftsrat in Köln hat die Abschlußnoten in einer Studie für
Deutschland untersucht. Das Fazit: Sie lassen sich zwischen den
verschiedenen Fächern nicht vergleichen. Aber auch innerhalb der einzelnen
Studienfächer gibt es zum Teil große Unterschiede. Einige Universitäten
würden dazu neigen, leichtfertig glänzende Beurteilungen abzugeben.
Abbildung: Durchschnittsnoten der an Deutschlands Universitäten im Jahr 2001
abgelegten Prüfungen (Diplom, Magister, Staatsexamen)
Quelle: Rheinischer Merkur, 27. Februar 2003, Daten: Statistisches Bundesamt
Nur mit einheitlichen Qualitätsstandards
Allgemeiner Deutscher Fakultätentag zu Bachelor- und Masterstudiengängen
Die Einrichtung und die Akkreditierung der neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und
Master-/Magisterstudiengänge bedürfen einheitlicher Qualitätsstandards, soll
die internationale Konkurrenzfähigkeit der Ausbildung an unseren Hochschulen
gewährleistet bleiben. Das betont der Allgemeine Fakultätentag (AFT), in dem
die Fakultätentage der deutschen Universitäten zusammengeschlossen sind. Der
AFT hat dazu einige Empfehlungen beschlossen.
Der AFT ruft alle Fakultätentage auf, für ihre jeweiligen Fächer Standards
zu formulieren, die als Voraussetzung für die Akkreditierung neuer
Studiengänge dienen können. Die Fakultätentage müßten darüber hinaus eng in
den gesamten Akkreditierungsprozeß einbezogen werden: das betreffe sowohl
die inhaltlichen Aspekte als auch die Auswahl der Mitglieder der Agenturen
und Fachkommissionen. Der AFT bittet deshalb die Kultusministerkonferenz und
die Hochschulrektorenkonferenz, Vertreter des Allgemeinen Fakultätentags in
den Akkreditierungsrat zu berufen, um den Sachverstand der Fakultätentage
(und der Fachbereichstage) in die Entwicklung von Qualitätsstandards und
-kriterien in den einzelnen Fächerkulturen einzubringen.
Der Allgemeine Fakultätentag empfiehlt den Fakultätentagen nachdrücklich,
sich in den Akkreditierungsagenturen zu engagieren, und fordert die
Akkreditierungsagenturen auf, die Fakultätentage an der Auswahl der
Mitglieder von Fachkommissionen zu beteiligen, um einen breiten fachlichen
Konsens über die Inhalte und die Qualität der Lehre in den verschiedenen
Fächerkulturen zu gewährleisten.
Der Allgemeine Fakultätentag befürwortet die Erprobung gestufter Abschlüsse,
empfiehlt aber, nur solche Studiengänge zu akkreditieren, deren MA-Abschluß
dem Qualitätsniveau der bisherigen Diplom- oder Magisterstudiengänge
entspricht.
Quelle: AFT, 3. Februar 2003
50 Prozent mehr Autonomie
Kultusministerkonferenz ordnet die Hochschulzulassung neu/ZVS wird
"Servicestelle³
Die Hochschulzulassung wird nach dem Willen der Kultusministerkonferenz ab
dem Wintersemester 2004/2005 neu geregelt. Mit dem am 6. März 2003 gefaßten
Beschluß soll einerseits den bestqualifizierten Bewerbern die Auswahl der
gewünschten Hochschule ermöglicht und andererseits das Auswahlrecht der
Hochschulen gestärkt werden.
Für die geplante Neuordnung hat die Kultusministerkonferenz Eckpunkte
beschlossen. Das Allgemeine Auswahlverfahren wird in zwei Modellen
ausgestaltet. Die Länder sollen entscheiden können, welches der beiden
Modelle im jeweiligen Land Anwendung findet.
- Im ersten Modell wird das Wahlrecht der Hochschulen betont. Das
Auswahlverfahren der Hochschulen wird der Vergabe von Studienplätzen
vorangestellt. Die Länder erhalten die Möglichkeit, vorab bis zur Hälfte der
Gesamtzahl der Studienplätze durch die Hochschulen zu vergeben. Die Auswahl
erfolgt nach dem Grad der Eignung der Bewerber für den gewählten
Studiengang. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
vergibt dann 25 Prozent der Studienplätze an die "Abiturbesten³ entsprechend
ihren Ortswünschen. Die verbleibenden Studienplätze werden schließlich nach
den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und
Wartezeit vergeben.
- Im zweiten Modell wird das Wahlrecht der "Abiturbesten³ besonders
hervorgehoben. Es werden 25 Prozent der Gesamtzahl der Studienplätze durch
die ZVS an die "Abiturbesten³ entsprechend ihren Ortswünschen vergeben.
Weitere 25 Prozent der Studienplätze werden durch die Hochschulen nach dem
Grad der Eignung der Bewerber für den gewählten Studiengang vergeben. Die
verbleibenden Studienplätze vergibt die ZVS nach den Kriterien
Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit.
Für beide Modelle gilt gleichermaßen, daß die Bewerber spätestens einen
Monat vor Vorlesungsbeginn ihre Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide
erhalten. Aus Gründen der frühzeitigen Datenerfassung sollen auch die
Bewerbungen für das Hochschulauswahlverfahren über die ZVS erfolgen. In der
Funktion einer Servicestelle teilt die ZVS den Hochschulen diejenigen
Bewerber mit, die sich für das Auswahlverfahren an der jeweiligen Hochschule
beworben haben.
Quelle: Kultusministerkonferenz, 6. März 2003
Kürzungen
Bundesrat beendet Besoldungskonsens
E.B. Beamte müssen sich auf Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld
einstellen. Der Bundesrat hat am 14. März 2003 mit großer Mehrheit einen
Gesetzentwurf gebilligt, der den Ländern erlaubt, bei diesen Sonderzahlungen
von der Bundesbesoldung abzuweichen. Das Grundgehalt bleibt danach
unberührt. Jedes Land kann aber künftig eigenständig entscheiden, ob und
wieviel Weihnachtsgeld es zahlt. Die Obergrenze liegt auf Wunsch Bayerns bei
100 Prozent und damit höher als derzeit. Zudem kann es auf die zwölf
Grundgehälter verteilt werden. Das Urlaubsgeld kann ganz wegfallen.
Bundeskanzler Schröder signalisierte in seiner Regierungserklärung vom
gleichen Tag Zustimmung. Der Beamtenbund hat die Bundesratsentscheidung
scharf kritisiert: Die Entscheidung werde ein verheerendes Qualitätsgefälle
des öffentlichen Dienstes zwischen reichen und armen Bundesländern zur Folge
haben. Das Gesetz muß noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Studiengebühren
Neuer HRK-Präsident: Gute Lehre muß sich lohnen
Der neue Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter Gaehtgens, hat sich
für "sozialverträgliche Studiengebühren³ ausgesprochen. Damit sollten
Universitäten und Fachhochschulen finanziell handlungsfähiger gemacht
werden. "Gute Lehre muß sich für die Hochschulen auch lohnen.³ Wenn man den
Wettbewerb der Hochschulen um Studenten wolle, gehöre das dazu. Zugleich
forderte Gaehtgens, die Hochschulen müßten "weg vom Charakter einer Behörde
und stärker wie Unternehmen arbeiten.³ Der Berliner FU-Präsident Gaehtgens
war am 18. Februar vom HRK-Plenum zum Nachfolger von Klaus Landfried gewählt
worden. Der 65-jährige Gaehtgens löst Landfried zum 1. August ab.
Quelle: dpa Kulturpolitik, 24. Februar 2003
Deutschland im Mittelfeld
Studie zur Verbreitung englischsprachiger Studiengänge in Europa
Beim Angebot an englischsprachigen Studiengängen liegt Deutschland im
europäischen Vergleich im Mittelfeld. Marktführer sind die skandinavischen
Länder, die Niederlande und Belgien. In den EU-Beitrittsländern Ungarn und
Tschechien gibt es heute bereits mehr Studiengänge, die in englisch studiert
und gelehrt werden, als an deutschen Hochschulen. Dies ist Ergebnis einer
Studie zur Verbreitung englischsprachiger Studiengänge in Europa, die der
Stifterverband bei der Academic Cooperation Association in Brüssel in
Auftrag gab.
In absoluten Zahlen ist Deutschland der Marktführer bei englischsprachigen
Studiengängen, mit 180 der insgesamt 725 Studiengänge. Doch relativ, also in
Bezug zur Größe des Hochschulsystems, liegt Deutschland lediglich im
Mittelfeld (Rang 11 von 19).
Vor allem die kleinen Länder locken ausländische Studenten mit großem Erfolg
an, u.a. weil die gebührenpflichtigen Angebote den Hochschulen erhebliche
Einnahmen sichern. In Deutschland fehlt eine solche Motivation für die
Hochschulen wegen des Gebührenverbotes für grundständige Studiengänge. Ohne
die Möglichkeit zur Gebührenerhebung scheuen viele Fachbereiche den Aufwand,
der mit der Einführung englischsprachiger Studiengänge verbunden ist: z.B.
ein internationales Marketing, eine intensive Studierendenbetreuung, ein
geeignetes Verfahren zur Auswahl der sehr heterogen vorgebildeten
ausländischen Studienbewerber.
Es fällt auf, daß die Marktführer allesamt Länder mit (weltweit) seltener
gesprochenen Sprachen sind. Offensichtlich haben diese Länder darauf
reagiert, daß mit landessprachlichen Studienangeboten nur eine sehr geringe
Anzahl von ausländischen Studenten angeworben werden können. In diesen
Ländern sind englischsprachige Studiengänge das (fast) einzige Mittel zur
Steigerung des Ausländerstudiums.
Der Stifterverband empfiehlt den Hochschulen mehr englischsprachige
Studiengänge einzuführen. Das Angebot an englischsprachigen Studiengängen in
Europa sei bei weitem zu schmal, selbst in Ländern mit einer
überdurchschnittlichen Versorgung. Das derzeitige Angebot werde dem rapide
wachsenden Bildungsmarkt mit heute schon zwei Millionen "internationalen
Studenten³ nicht gerecht. Wenn Europa sein Angebot nicht entscheidend
ausweite, werde es seine Chancen auf diesem Markt verspielen. Die Studie
zeige zudem auf, daß es einen Zusammenhang gebe zwischen dem Angebot an
englischsprachigen Studiengängen und anderen Innovationen. Englischsprachige
Studiengänge zwängen Hochschulen zur konstanten Weiterentwicklung und
wirkten deshalb als Katalysator des Wandels. Sie steigerten z.B. den Druck
zur Verbesserung des Umfangs und der Qualität von Serviceleistungen einer
Hochschule durch die erhöhten Anforderungen anspruchsvoller Studenten.
Quelle und Grafik: Stifterverband, Englischsprachige Studiengänge in Europa,
Januar 2003
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