Inflation der guten Noten

Deutsche Studenten freuen sich über gute Noten. Im Jahr 2001 erhielten beispielsweise Psychologen und Biologen im Durchschnitt eine 1,5 (laut Zahlenmaterials des Statistischen Bundesamtes). Etwa jeder Zweite schloß in diesen Fächern mit einem "sehr gut³ ab. Auch in den meisten anderen Fächern erzielen deutsche Studenten gute bis sehr gute Ergebnisse. Ausnahmen sind selten: In Betriebs- und Volkswirtschaft schafften die Prüflinge im Schnitt eine 2,4. In Rechtswissenschaft kamen sie gar nur auf eine 3,3.

Der Wissenschaftsrat in Köln hat die Abschlußnoten in einer Studie für Deutschland untersucht. Das Fazit: Sie lassen sich zwischen den verschiedenen Fächern nicht vergleichen. Aber auch innerhalb der einzelnen Studienfächer gibt es zum Teil große Unterschiede. Einige Universitäten würden dazu neigen, leichtfertig glänzende Beurteilungen abzugeben.

Abbildung: Durchschnittsnoten der an Deutschlands Universitäten im Jahr 2001 abgelegten Prüfungen (Diplom, Magister, Staatsexamen)

Quelle: Rheinischer Merkur, 27. Februar 2003, Daten: Statistisches Bundesamt

Nur mit einheitlichen Qualitätsstandards

Allgemeiner Deutscher Fakultätentag zu Bachelor- und Masterstudiengängen

Die Einrichtung und die Akkreditierung der neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge bedürfen einheitlicher Qualitätsstandards, soll die internationale Konkurrenzfähigkeit der Ausbildung an unseren Hochschulen gewährleistet bleiben. Das betont der Allgemeine Fakultätentag (AFT), in dem die Fakultätentage der deutschen Universitäten zusammengeschlossen sind. Der AFT hat dazu einige Empfehlungen beschlossen.

Der AFT ruft alle Fakultätentage auf, für ihre jeweiligen Fächer Standards zu formulieren, die als Voraussetzung für die Akkreditierung neuer Studiengänge dienen können. Die Fakultätentage müßten darüber hinaus eng in den gesamten Akkreditierungsprozeß einbezogen werden: das betreffe sowohl die inhaltlichen Aspekte als auch die Auswahl der Mitglieder der Agenturen und Fachkommissionen. Der AFT bittet deshalb die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz, Vertreter des Allgemeinen Fakultätentags in den Akkreditierungsrat zu berufen, um den Sachverstand der Fakultätentage (und der Fachbereichstage) in die Entwicklung von Qualitätsstandards und -kriterien in den einzelnen Fächerkulturen einzubringen.

Der Allgemeine Fakultätentag empfiehlt den Fakultätentagen nachdrücklich, sich in den Akkreditierungsagenturen zu engagieren, und fordert die Akkreditierungsagenturen auf, die Fakultätentage an der Auswahl der Mitglieder von Fachkommissionen zu beteiligen, um einen breiten fachlichen Konsens über die Inhalte und die Qualität der Lehre in den verschiedenen Fächerkulturen zu gewährleisten.

Der Allgemeine Fakultätentag befürwortet die Erprobung gestufter Abschlüsse, empfiehlt aber, nur solche Studiengänge zu akkreditieren, deren MA-Abschluß dem Qualitätsniveau der bisherigen Diplom- oder Magisterstudiengänge entspricht.

Quelle: AFT, 3. Februar 2003

50 Prozent mehr Autonomie

Kultusministerkonferenz ordnet die Hochschulzulassung neu/ZVS wird "Servicestelle³

Die Hochschulzulassung wird nach dem Willen der Kultusministerkonferenz ab dem Wintersemester 2004/2005 neu geregelt. Mit dem am 6. März 2003 gefaßten Beschluß soll einerseits den bestqualifizierten Bewerbern die Auswahl der gewünschten Hochschule ermöglicht und andererseits das Auswahlrecht der Hochschulen gestärkt werden.

Für die geplante Neuordnung hat die Kultusministerkonferenz Eckpunkte beschlossen. Das Allgemeine Auswahlverfahren wird in zwei Modellen ausgestaltet. Die Länder sollen entscheiden können, welches der beiden Modelle im jeweiligen Land Anwendung findet.

- Im ersten Modell wird das Wahlrecht der Hochschulen betont. Das Auswahlverfahren der Hochschulen wird der Vergabe von Studienplätzen vorangestellt. Die Länder erhalten die Möglichkeit, vorab bis zur Hälfte der Gesamtzahl der Studienplätze durch die Hochschulen zu vergeben. Die Auswahl erfolgt nach dem Grad der Eignung der Bewerber für den gewählten Studiengang. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergibt dann 25 Prozent der Studienplätze an die "Abiturbesten³ entsprechend ihren Ortswünschen. Die verbleibenden Studienplätze werden schließlich nach den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit vergeben.

- Im zweiten Modell wird das Wahlrecht der "Abiturbesten³ besonders hervorgehoben. Es werden 25 Prozent der Gesamtzahl der Studienplätze durch die ZVS an die "Abiturbesten³ entsprechend ihren Ortswünschen vergeben. Weitere 25 Prozent der Studienplätze werden durch die Hochschulen nach dem Grad der Eignung der Bewerber für den gewählten Studiengang vergeben. Die verbleibenden Studienplätze vergibt die ZVS nach den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit.

Für beide Modelle gilt gleichermaßen, daß die Bewerber spätestens einen Monat vor Vorlesungsbeginn ihre Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide erhalten. Aus Gründen der frühzeitigen Datenerfassung sollen auch die Bewerbungen für das Hochschulauswahlverfahren über die ZVS erfolgen. In der Funktion einer Servicestelle teilt die ZVS den Hochschulen diejenigen Bewerber mit, die sich für das Auswahlverfahren an der jeweiligen Hochschule beworben haben.

Quelle: Kultusministerkonferenz, 6. März 2003

Kürzungen

Bundesrat beendet Besoldungskonsens

E.B. Beamte müssen sich auf Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld einstellen. Der Bundesrat hat am 14. März 2003 mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Ländern erlaubt, bei diesen Sonderzahlungen von der Bundesbesoldung abzuweichen. Das Grundgehalt bleibt danach unberührt. Jedes Land kann aber künftig eigenständig entscheiden, ob und wieviel Weihnachtsgeld es zahlt. Die Obergrenze liegt auf Wunsch Bayerns bei 100 Prozent und damit höher als derzeit. Zudem kann es auf die zwölf Grundgehälter verteilt werden. Das Urlaubsgeld kann ganz wegfallen. Bundeskanzler Schröder signalisierte in seiner Regierungserklärung vom gleichen Tag Zustimmung. Der Beamtenbund hat die Bundesratsentscheidung scharf kritisiert: Die Entscheidung werde ein verheerendes Qualitätsgefälle des öffentlichen Dienstes zwischen reichen und armen Bundesländern zur Folge haben. Das Gesetz muß noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Studiengebühren

Neuer HRK-Präsident: Gute Lehre muß sich lohnen

Der neue Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter Gaehtgens, hat sich für "sozialverträgliche Studiengebühren³ ausgesprochen. Damit sollten Universitäten und Fachhochschulen finanziell handlungsfähiger gemacht werden. "Gute Lehre muß sich für die Hochschulen auch lohnen.³ Wenn man den Wettbewerb der Hochschulen um Studenten wolle, gehöre das dazu. Zugleich forderte Gaehtgens, die Hochschulen müßten "weg vom Charakter einer Behörde und stärker wie Unternehmen arbeiten.³ Der Berliner FU-Präsident Gaehtgens war am 18. Februar vom HRK-Plenum zum Nachfolger von Klaus Landfried gewählt worden. Der 65-jährige Gaehtgens löst Landfried zum 1. August ab.

Quelle: dpa Kulturpolitik, 24. Februar 2003

Deutschland im Mittelfeld

Studie zur Verbreitung englischsprachiger Studiengänge in Europa

Beim Angebot an englischsprachigen Studiengängen liegt Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Marktführer sind die skandinavischen Länder, die Niederlande und Belgien. In den EU-Beitrittsländern Ungarn und Tschechien gibt es heute bereits mehr Studiengänge, die in englisch studiert und gelehrt werden, als an deutschen Hochschulen. Dies ist Ergebnis einer Studie zur Verbreitung englischsprachiger Studiengänge in Europa, die der Stifterverband bei der Academic Cooperation Association in Brüssel in Auftrag gab.

In absoluten Zahlen ist Deutschland der Marktführer bei englischsprachigen Studiengängen, mit 180 der insgesamt 725 Studiengänge. Doch relativ, also in Bezug zur Größe des Hochschulsystems, liegt Deutschland lediglich im Mittelfeld (Rang 11 von 19).

Vor allem die kleinen Länder locken ausländische Studenten mit großem Erfolg an, u.a. weil die gebührenpflichtigen Angebote den Hochschulen erhebliche Einnahmen sichern. In Deutschland fehlt eine solche Motivation für die Hochschulen wegen des Gebührenverbotes für grundständige Studiengänge. Ohne die Möglichkeit zur Gebührenerhebung scheuen viele Fachbereiche den Aufwand, der mit der Einführung englischsprachiger Studiengänge verbunden ist: z.B. ein internationales Marketing, eine intensive Studierendenbetreuung, ein geeignetes Verfahren zur Auswahl der sehr heterogen vorgebildeten ausländischen Studienbewerber.

Es fällt auf, daß die Marktführer allesamt Länder mit (weltweit) seltener gesprochenen Sprachen sind. Offensichtlich haben diese Länder darauf reagiert, daß mit landessprachlichen Studienangeboten nur eine sehr geringe Anzahl von ausländischen Studenten angeworben werden können. In diesen Ländern sind englischsprachige Studiengänge das (fast) einzige Mittel zur Steigerung des Ausländerstudiums.

Der Stifterverband empfiehlt den Hochschulen mehr englischsprachige Studiengänge einzuführen. Das Angebot an englischsprachigen Studiengängen in Europa sei bei weitem zu schmal, selbst in Ländern mit einer überdurchschnittlichen Versorgung. Das derzeitige Angebot werde dem rapide wachsenden Bildungsmarkt mit heute schon zwei Millionen "internationalen Studenten³ nicht gerecht. Wenn Europa sein Angebot nicht entscheidend ausweite, werde es seine Chancen auf diesem Markt verspielen. Die Studie zeige zudem auf, daß es einen Zusammenhang gebe zwischen dem Angebot an englischsprachigen Studiengängen und anderen Innovationen. Englischsprachige Studiengänge zwängen Hochschulen zur konstanten Weiterentwicklung und wirkten deshalb als Katalysator des Wandels. Sie steigerten z.B. den Druck zur Verbesserung des Umfangs und der Qualität von Serviceleistungen einer Hochschule durch die erhöhten Anforderungen anspruchsvoller Studenten.

Quelle und Grafik: Stifterverband, Englischsprachige Studiengänge in Europa, Januar 2003

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