Zielländer für Auslandsstudenten
Im Jahr 1999 studierten 45.600 deutsche Studenten im Ausland - dreimal mehr
als 1980 und ein Viertel mehr als 1991. Die fünf wichtigsten Zielländer
deutscher Auslandsstu-denten waren 1999 Großbritannien, USA, Österreich,
Frankreich und Schweiz. In diesen Zielländern besuchten über drei Viertel
der im Ausland studierenden Deutschen die Universität. Die höchsten
jährlichen Zuwachsraten - allerdings auf wesentlich niedrigerem Niveau -
verzeichneten in den letzten Jahren die Niederlande (30 Prozent) und
Australien (37 Prozent). Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt wird eher
von Studentinnen als Studenten (21 Prozent versus 17 Prozent) sowie eher von
Universitäts-Studierenden als von Fachhochschul-Studierenden durchgeführt
(16 versus 6 Prozent).
Während von den Studenten der Ingenieurwissenschaften die wenigsten einen
Auslandsaufenthalt durchführen, ist unter denen der Sprach- und
Kulturwissenschaften der studienbezogene Auslandsaufenthalt am meisten
verbreitet. (Ingenieurwissenschaften 20 Prozent, Sprach- und
Kulturwissenschaften 41 Prozent).
Quelle: 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Februar 2002
Fehlende Anerkennung
Diplome: EU-Kommission verklagt Bundesrepublik
Quelle: dpa-Kulturpolitik, 25. März 2002
Initiative
E.B. Zur aktuellen Debatte um das Hochschulrahmengesetz führt das
Historiker-Netzwerk H-SOZ-U-KULT eine Umfrage unter Hochschullehrern und
Nachwuchswissenschaftlern durch. Nach Auskunft der Initiatoren ist das
Interesse groß, eine Beteiligung ist noch bis zum 31. Mai 2002 möglich. Die
Umfrage ist hier
abrufbar.
Auswahlrecht der Universitäten gefordert
Hochschulverband für Leistungskriterien im Auswahlverfahren und neue Rolle
für die ZVS
- die Möglichkeit des Aus- und Abwählens von Fächern im Abitur muß
eingeschränkt werden;
- Leistungskriterien müssen beim Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten
Studiengängen stärker als bisher berücksichtigt werden;
- die Abiturdurchschnittsnote darf im Auswahl- und Verteilungsverfahren
nicht mehr das alleinige Leistungskriterium für die Zulassung zum Studium
sein; sie muß mit zusätzlichen studienfachbezogenen Leistungskriterien
kombiniert werden können;
- in allen zulassungsbeschränkten Fächern sollen die Bewerber nach Kriterien
ausgewählt werden, die über die Abiturdurchschnittsnote hinausgehen können
(z. B. schriftliche oder mündliche Tests, Zusatzqualifikationen wie
Fremdsprachenkenntnis, Auslandsaufenthalte, abgeschlossene Berufsausbildung,
im persönlichen Gespräch gewonnener Eindruck von der Eignung des
Studienbewerbers, Gewichtung studien-gangrelevanter Abiturfächernoten).
Oberstes Ziel aller Bestrebungen bleibe die Stärkung des Abiturs. Nach
Auffassung des Deutschen Hochschulverbandes soll die Zentrale Vergabestelle
für Studienplätze (ZVS) ihr Profil und ihre inhaltliche Ausrichtung
erheblich ändern. Nicht die ZVS, sondern die Universitäten würden in Zukunft
Studienplätze vergeben. Dies mache die ZVS jedoch nicht überflüssig: Sie
könne den Universitäten als Informations- und Serviceeinrichtung Hilfe
leisten.
Quelle: Deutscher Hochschulverband, 9. März 2002
Bulmahn kündigt Klarstellung an
Nachbesserung des Hochschulrahmengesetzes/Kritik des Hochschulverbandes
Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes kritisierte die von
Ministerin Bulmahn angekündigte Korrektur als "völlig unzureichend³. "Sie
würde lediglich die Rechtsstellung eines relativ kleinen Personenkreises
verbessern.³ sagte Schiedermair. Die in Aussicht gestellte Fristverlängerung
für befristete Arbeitsverhältnisse um weitere drei Jahre greife viel zu
kurz. Das sei in Wahrheit ein Ablenkungsmanöver, mit dem die zu Recht
verunsicherten Nachwuchswissenschaft-ler ruhiggestellt werden sollten. Diese
Augenwischerei werde aber nicht gelingen, weil Frau Bulmahn bei den
Betroffenen jeden Kredit verspielt habe. Schiedermair forderte, es müsse für
Assistenten auch in Zukunft die Möglichkeit geben, auf
Oberassistentenstellen aufzurücken.
Quelle: dpa Kulturpolitik, 25. März 2002, BMBF, 22. März 2002;
Hochschulverband 9. April 2002
Tierschutz und Forschungsfreiheit
Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin fordert Forschungsklausel im
Grundgesetz
Erhebliche Bedenken gegen eine Aufnahme des Tierschutzes als
Staatszielbestimmung in das Grundgesetz hat die Arbeitsgemeinschaft
Hochschulmedizin geäußert. Es sei zu befürchten, daß der Tierschutz im
Einzelfall in Konflikt mit der verfassungsrechtlich garantierten
Forschungsfreiheit gerate. Dies würde zur Folge haben, daß jeder einzelne
Forscher nachweisen müßte, daß die Ziele seiner Arbeiten nur durch
Tierversuche erreichbar seien. Da sich wissenschaftliches Neuland jedoch
gerade nicht aus gesichertem Tatsachenwissen erschließen läßt, kämen
zahlreiche Forschungsvorhaben zum Erliegen oder würden ins Ausland
verlagert.
Normative Absicherung
Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin forderte zum Schutz der
medizinisch-naturwissenschaftlichen Forschung eine normative Absicherung im
Grundgesetz, sollte die Einführung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung
nicht zu umgehen sein.
Die Arbeitsgemeinschaft wies darauf hin, daß das deutsche Tierschutzgesetz
eines der strengsten der Welt sei. Dies gelte in besonderer Weise für den
Bereich der Tierversuche in der Forschung, wo Experimente an und mit Tieren
nur unter der Voraussetzung besonderer Fachkunde und auf Grundlage eines
äußerst strengen Genehmigungsverfahrens zugelassen würden. Den Tierschutz in
die Verfassung aufzunehmen sei daher nicht nur überflüssig, sondern auch
kontraproduktiv. "Wissenschaftliche Forschung an und mit Tieren ist nicht
nur ethisch vertretbar, sondern zwingend notwendig³, sagte ein Sprecher der
Arbeitsgemeinschaft. "Die Geschichte der Medizin lehrt, daß die Forschung
auf Tierversuche nicht verzichten kann. Dies gilt vor allem für die
klinische Arzneimittelprüfung, die Grundlagenforschung und den
Arbeitsschutz.³ Ohne Tierversuche gäbe es heute weder Insulin zur
erfolgreichen Behandlung des Diabetes noch wirkungsvolle Narkosemittel zur
Durchführung größerer Operationen und zu einer effektiven Schmerztherapie.
Rötelnprävention bei Schwangeren und Diagnosemöglichkeiten bei Ungeborenen
wären ohne Forschung an Tieren erheblich eingeschränkt. Früher sei Leukämie
bei Kindern nicht erfolgreich zu behandeln gewesen. Heute überlebten 80
Prozent dieser Kinder, weil an Mäusen entwickelte Behandlungsmethoden
angewandt werden könnten.
Wer für die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung plädiere, beschwöre
eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die künftige Vermeidung und
Behandlung von
Krankheiten herauf. Bei schweren, zum Teil heute noch nicht heilbaren
Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Rheuma, Aids, Multipler
Sklerose und Allergien müßte ohne Tierversuche die Anwendung von
diagnostischen und therapeutischen Verfahren unmittelbar am Menschen
vorgenommen werden. Die Durchführung von Experimenten am Menschen, die man
mit dem Gebot eines effektiven Tierschutzes rechtfertigen müßte, wären
jedoch gerade in Deutschland unerträglich.
Der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin gehören folgende Institutionen an:
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland (MFT);
Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
(AWMF), Bundesvereinigung der Landeskonferenzen ärztlicher und
zahnärztlicher Leiter von Kliniken, Instituten und Abteilungen der
Universitäten und Hochschulen Deutschlands (BVL), Deutscher Hochschulverband
(DHV)
Ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin vom März 2000
ist im Internet unter www. hochschulverband.de abrufbar.
Quelle: Deutscher Hochschulverband, 27. März 2002
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