Grauzone zwischen Irrtum und Täuschung
Fragen an den Sprecher des "Ombudsman der DFG"

Hans-Heinrich Trute, Dr. iur., Univ.-Professor, 
Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften, Rechtsvergleichung, 
Technische Universität Dresden, Sprecher des „Ombudsman der Deutschen Forschungsgemeinschaft“
 


Forschung & Lehre: Wie viele Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens liegen Ihnen zur Zeit vor?

Hans-Heinrich Trute: An den Ombudsman der DFG, der seit knapp einem Jahr tätig ist, sind in dieser Zeit zwölf Fälle herangetragen worden. Davon sind derzeit noch acht in der Bearbeitung. 

Mit welchen Problemen wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden Sie konfrontiert?

Das Spektrum der Anliegen, die meinen Kollegen Geiler, Großmann und mir vorgetragen werden, ist sehr breit. Die Vorwürfe reichen von Behinderung des wissenschaftlichen Fortkommens, über Plagiate, „Ideendiebstahl“ in einem weiten Sinne, über Verletzung von Betreuungspflichten, Fehlentscheidungen von Fördereinrichtungen bis hin zu Streitigkeiten über die Nutzung von Daten und Forschungsergebnissen, Publikationsrechte und angemaßte oder verweigerte Autorenschaften. 
 

Hauptschwierigkeiten der Bewertung
Liegen die Hauptschwierigkeiten im Tatbestand oder in der (rechtlichen) Bewertung?

Lassen Sie mich zunächst die Aufgabe des Gremiums Ombudsman schildern. Es ist eingerichtet worden, um den Wissenschaftlern in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und ihrer Verletzung durch Fehlverhalten beratend und vermittelnd zur Seite zu stehen, und zwar unabhängig davon, ob die Angelegenheit einen DFG-Bezug hat oder nicht. Unsere eigentliche Aufgabe besteht daher zunächst einmal in der Ermittlung und Bewertung eines bestimmten Verhaltens als Fehlverhalten mit dem Ziel einer anschließenden Verhängung von Sanktionen. Das ist vielmehr Aufgabe des „Unterausschusses Fehlverhalten“ der DFG oder anderer lokaler Unter-suchungsgremien. Wir können allerdings, sofern wir einen begründeten Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens haben, eine Angelegenheit an den Ausschuss der DFG abgeben.

In der Praxis zeigt sich freilich, dass die Dinge nicht so einfach sind, vor allem die Beratungs- und Vermittlungsfunktion des Gremiums und die Feststellung eines Fehlverhaltens nicht so einfach zu trennen sind. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wenden sich an uns mit sehr konkreten Vorwürfen, bei denen aber oftmals nicht so klar ist, ob es sich um Fehlverhalten handelt oder nicht. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Standards guter wissenschaftlicher Praxis ­ jenseits einer Grenze harter Fälle von künstlicher Datenfabrikation, Fälschung oder Plagiat ­ nicht so eindeutig sind, wie man zunächst vermuten könnte. Da spielen nicht nur disziplinspezifische Unterschiede, etwa in der Publikationspraxis, eine Rolle, sondern oftmals auch bisher wenig diskutierte Probleme arbeitsteiliger Forschung, wie auch eine breite Grauzone der Bewertung.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht das vordringliche Ziel des Ombudsman, ein Fehlverhalten festzustellen, sondern mit den Beteiligten über eine Lösung eines sie bedrängenden Problems zu beraten und nach Möglichkeit eine Übereinkunft über seine Lösung und das weitere Verhalten zu erzielen. Die Betroffenen, die sich an uns wenden, sehen ihr Problem sehr wohl im Bereich wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Problemlösungen sind etwa die einvernehmliche Regelung der Publikationspraxis für die Zukunft, die Verpflichtung, Publikationen zurückzuziehen, schiefgelaufene Verfahren zu wiederholen oder auch für die Zukunft auf (gegenseitige) Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu verzichten. Dahinter steht die Idee, angesichts der Kriterienunsicherheit stärker auf eine tragfähige, gutes wissenschaftliches Verhalten fördernde Lösung für die Zukunft hinzuarbeiten, als eine Bewertung oder gar Verurteilung vergangenen Verhaltens vorzunehmen. Dabei fallen dann natürlich auch eine ganze Reihe von Erkenntnissen über Standards guter wissenschaftlicher Praxis an, die wir später dann im Rahmen unserer öffentlichen Berichte in Empfehlungen zusammenfassen möchten. Insoweit hat das Gremium natürlich auch eine standardbildende Funktion und soll zur Reflexion über gute wissenschaftliche Praxis und die Mittel ihrer Implementation anregen.

Wir sehen unsere Rolle also nicht in der einer Ermittlungseinrichtung, schon gar nicht in der einer Wissenschaftspolizei, sondern in einer Beratungs- und Vermittlungseinrichtung.

Sanktionen für Fehlverhalten
Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn zweifelsfrei ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt?

Über die Konsequenzen, die wir ziehen, habe ich ja schon etwas gesagt. In schweren Fällen würden wir freilich die Angelegenheit nicht vermittelnd lösen können, sondern an den jeweils zuständigen Ausschuss für Fehlverhalten übergeben. Die dann möglichen Sanktionen sind unterschiedlich, auch in den jeweiligen Einrichtungen. Sie reichen von Rügen, über die Verpflichtung, Publikationen zurückzuziehen, Aberkennung von Titeln bis hin zum Ausschluss aus Förderver-fahren auf Zeit und natürlich den sonstigen Sanktionsmöglich-keiten im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung, wie etwa Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Disziplinarmaßnahmen bei Beamten oder auch Strafsanktionen. Denken Sie etwa an Versuche an Menschen auf der Grundlage künstlich fabrizierter Daten mit womöglich erheblichen Folgen oder Ähnliches.

Gibt es auch in der Bewertung von wissenschaftlichem Fehlverhalten unterschiedliche Fächerkulturen?

Ich deutete oben ja bereits an, dass es in der Tat nicht unerhebliche Unterschiede gibt, die auch mit den Fächerkulturen zusammenhängen. Wenn Sie die Definitionen wissenschaftlichen Fehlverhaltens durchsehen, übrigens auch international, dann finden Sie zunächst eine sehr homogene Definition. Bei genauerer Betrachtung freilich zeigen sich in den codes of conduct der Disziplinen doch erhebliche Unterschiede im Hinblick auf das, was man unter guter wissenschaftlicher Praxis verstehen will. Besonders deutlich wird das immer wieder, um ein einfaches Beispiel zu wählen, beim Publikationsverhalten. Das hängt zum Teil mit der komplexen experimentellen Praxis einiger Disziplinen zusammen, zum Teil handelt es sich einfach um eingespielte Verhaltensweisen, Traditionen, manchmal freilich auch um schlechte Gewohnheiten, wie bei den berüchtigten Ehrenautorschaften.

Gab es im Laufe der Wissenschaftsgeschichte auch ein sich wandelndes Verständnis von wissenschaftlichem Fehlverhalten?

Jedenfalls gab es das Phänomen des Fehlverhaltens schon immer. Dazu verweise ich nur auf das ebenso instruktive wie amüsante Heft der von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Zeitschrift Gegenworte (2/1998) mit dem Titel „Lug und Trug in den Wissenschaften“. Dort finden sich auch eine Reihe von Hinweisen zum Wandel des Verständnisses ­ auch hier wahrscheinlich jenseits harter Fälle eben von Lug und Trug. Dafür spricht schon eine sich wandelnde Praxis der Wissenschaft.

Wie weit reichen ihre Befugnisse als Vertrauensmann?

Ich habe schon eben einiges zu unserem Selbstverständnis und unserer Praxis gesagt. Ergänzend sollte ich erwähnen, dass das Gremium doch mehr oder weniger auf der Grundlage des Einverständnisses aller Beteiligten arbeitet. Von daher bestimmen sich denn auch seine Handlungsmöglichkeiten.

Haben Sie den Eindruck, dass durch die jüngsten Fälschungsskandale die Wachsamkeit und Offenheit gegenüber dem Problem gewachsen ist?

Gewiss haben die Fälschungsskandale, die ja lange Zeit im deutschen Wissenschaftssystem eher für ausgeschlossen gehalten wurden, das Bewusstsein für die Probleme geschärft und insofern auch die Wachsamkeit erhöht. Die neu geschaffenen Regeln und Verfahren, nicht zuletzt der Ombudsman sind ja eine Reaktion auf diese Vorgänge und sollen eine größere Transparenz und auch fächerübergreifende Akzeptanz der Regeln für gutes wissenschaftliches Verhalten gewährleisten. Darüber hinaus haben wir natürlich auch eine präventive Wirkung. Die Möglichkeit, sich an dieses Gremium zu wenden und Hilfe zu erlangen, könnte auf mittlere Sicht auch das Bewusstsein für die Probleme schärfen. 
Auf der anderen Seite aber sollte man vorschnelle Skan-dalisierungen vermeiden. Angesichts der oben herausgestellten Unschärfe der Kriterien, der Möglichkeit der Instrumentalisierung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und der noch eher geringen Erfahrungen über die Problemvielfalt und ihre Lösungen sollte auch gegenüber einer auf harte Reaktionen drängenden Öffentlichkeit immer wieder auf die Schwierigkeiten der objektiven Bestimmung wissenschaftlichen Fehlverhaltens verwiesen werden. Die Grauzone zwischen Irrtum und Täuschung, zwischen Fahrlässigkeit und Fabrikation, Fälschung und fester Überzeugung, der fremde Gedanke sei immer schon der eigene Geistesblitz gewesen, ist groß. Es dient dem öffentlichen Vertrauen in die Wissenschaft am allerwenigsten, wenn vorgebliche Skandale am Ende - juristisch kleingearbeitet - als Marginalien behandelt werden müssen. Insofern mag es vielleicht sinnvoll sein, mit den Mitteln der Wissenschaft auf diese Probleme zu reagieren, also sich mit dem wissenschaftlichen Fehlverhalten auch wissenschaftlich zu befassen und auch nach einer gewissen Zeit einmal den Ertrag der neuen Einrichtungen und Verfahren zu bilanzieren.
 

Druck begünstigt Fehlverhalten 
Durch die geplante leistungsorientierte Mittelvergabe steigt der Druck auf die Wissenschaftler, möglichst viel zu publizieren. Wird hier dem Betrug Vorschub geleistet?

Da käme es wohl auf die Kriterien an, die für eine leistungsorientierte Mittelvergabe gelten sollen. Sicherlich liegt eine Gefahr in einer unreflektierten Verwendung von quantitativen Standards und beispielsweise dem alleinigen Abstellen auf impact-Faktoren bei Publikationen, die andere Lei-stungskriterien in den Hintergrund drängen. Wo qualitative Standards gelten, ist die Gefahr vermutlich nicht größer oder geringer, als sie es ohnehin ist. Ohne die in der Frage angesprochenen Gefahren übersehen zu wollen, scheinen mir da (derzeit) nicht die eigentlichen Probleme zu liegen. Die großen Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens dürften sich ja nicht zufällig in Bereichen ereignet haben, in denen ein sehr starker Anwendungs- und Verwertungsdruck besteht, also wissenschaftliche und ökonomische Interessen eng miteinander verflochten sein können. In diesen oftmals hochspezialisierten transdisziplinären Forschungsfeldern sind die Selbst-kontrollmechanismen der Wissenschaft zunächst noch schwächer ausgeprägt und begründen gesteigerte Gefahren des Fehlverhaltens. Hier wird man über Mechanismen der Standardsicherung nachdenken müssen, ebenso in den Bereichen der international verflochtenen Forschung.

Wie und wo lernt ein junger Wissenschaftler, wissenschaftlich lege artis zu arbeiten?

    Wo, wenn nicht dort, wo er wissenschaftlich ausgebildet wird und gute oder schlechte wissenschaftliche Praxis kennen lernt?

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