Neue Abschlüsse: schlecht informiert
Immer weniger arbeitslose Akademiker
Der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen hat sich im Jahr 2000 deutlich
entspannt. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der arbeitslosen Akademiker
in ganz Deutschland um elf Prozent auf 176.300 zurück. Vor allem in
Westdeutschland verringerte sich aufgrund der guten Konjunktur die Zahl der
Arbeitslosen mit Hochschuldiplom auf 124.000. In Ostdeutschland waren nur
noch 52.300 Hochschulabsolventen auf Arbeitssuche. Gefragte Arbeitskräfte
waren besonders Informatiker, Ingenieure, Juristen und Lehrer. In
Ostdeutschland hatten vor allem Publizisten gute Einstellungschancen.
Unabhängig vom Studienfach boten sich vor allem Jung-Akademikern viele
Chancen. In Westdeutschland meldete sich nur noch jeder zehnte
Hochschulabsolvent direkt von der Universität oder Fachhochschule beim
Arbeitsamt - 1992 waren es noch doppelt so viele. In Ostdeutschland traten
den Gang zum Arbeitsvermittler sogar weniger als fünf Prozent an.
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, 12. April 2001
Fakultäten und Professoren fordern "Runden Tisch" zu Dienstrechtsreform
Die Präsidenten, Vorsitzenden und Sprecher
- des Allgemeinen Fakultätentages (AFT), Professor Dr. Reinhold Grimm,
- der Fachbereichstage an Fachhochschulen, Professor Dr.-Ing. Günter
Schmidt-Gönner,
- des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Hartmut
Schiedermair,
- des Hochschullehrerbundes (hlb), Professor Dr. Günter Siegel,
- und des Verbandes Hochschule und Wissenschaft (VHW), Frau Professor Dr.
Elke Platz-Waury,
haben sich am 10. Mai 2001 in Bonn zu einem Appell an die
Bundesbildungsministerin, Frau Edelgard Bulmahn, zusammengefunden, sich mit
den Vertretern der Hochschullehrer und Fakultäten an einen "Runden Tisch" zu
setzen. Eine Hochschul- und Dienstrechtsreform gegen den erklärten Willen
aller betroffenen Hochschullehrer umsetzen zu wollen, sei ein zum Scheitern
verurteiltes Unterfangen.
"Noch ist es nicht zu spät, die kürzlich vorgelegten Entwürfe für eine
Novellierung des Hochschulrahmengesetzes und ein
Professorenbesoldungsreformgesetz maßgeblich nachzubessern. Dabei geht es
uns vor allem um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Hochschulen im internationalen Vergleich", so die Vertreter der
Universitäten und Fachhochschulen. Unter dem Diktat der Kostenneutralität
sei dieses Ziel unstreitig nicht zu erreichen. Auch sei der Plan, die
Eingangsgehälter für junge Wissenschaftler drastisch abzusenken, für die
Betroffenen ein deutliches Signal, ihre berufliche Zukunft auf dem
Arbeitsmarkt außerhalb der Hochschulen zu suchen. Ferner plädierten die
Wissenschaftsvertreter für einen offenen Wettbewerb zwischen den
unterschiedlichen Qualifikationswegen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
"Es ist nun an Frau Bulmahn, das ihr bereits zum wiederholten Male
unterbreitete Angebot, mit den Betroffenen über die Wirklichkeit der
beruflichen Situation von Nachwuchswissenschaftlern und Professoren zu
sprechen, anzunehmen. Sie muß sich endlich von ihren theoretischen
Reißbrettentwürfen verabschieden und vielmehr auf die Stimme der Vernunft
hören."
Der Allgemeine Fakultätentag (AFT) ist der Dachverband aller universitären
Fakultäten und Fachbereiche in der Bundesrepublik Deutschland und wird von
allen 16 Fakultätentagen getragen. Der Arbeitskreis der
Fachbereichstagsvorsitzenden wird von 16 fachbezogenen Fachbereichstagen an
Fachhochschulen getragen. Sie vertreten alle Fachbereiche an den
Fachhochschulen in Deutschland. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist die
bundesweite Berufsvertretung der Universitätsprofessoren, der Professoren an
den Kunst- und Musikhochschulen und des wissenschaftlichen Nachwuchses mit
zur Zeit über 18.500 Mitgliedern. Der Hochschullehrerbund (hlb) ist der
Berufsverband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an den
Fachhochschulen und den entsprechenden Studiengängen der Gesamthochschulen
mit zur Zeit 3.600 Mitgliedern. Der Verband Hochschule und Wissenschaft im
Deutschen Beamtenbund (VHW) ist die hochschulartenübergreifende Berufs- und
Standesvertretung aller im Wissenschaftsbereich Tätigen mit zur Zeit ca.
2.000 Mitgliedern.
Quelle: DHV, 10. Mai 2001
Wider die ZVS
Die baden-württembergische CDU/FDP-Koalition will bei der
Studienplatzvergabe völlig neue Wege beschreiten. In ihrer
Koalitionsvereinbarung legten die Parteien fest, daß der bundesweit geltende
ZVS-Staatsvertrag gekündigt werden solle. Das erklärte Ziel sei "eine
weitere Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen". Die Kündigung des
Vertrages ist aber nicht vor dem Jahr 2005 möglich, und sie reicht als
isolierter Schritt auch nicht aus, um zu neuen Verfahren der
Studienplatzvergabe zu kommen.
Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik, 30. April 2001
Zehetmair contra Bulmahn
Bayern will Habilitation erhalten
Bayern will bei den weiteren Beratungen für ein neues
Hochschullehrerdienstrecht eine Reihe von Änderungen durchsetzen. Dabei
bestünden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums drei Vorbehalte. So
seien die vorgesehenen "festen" Grundgehälter für die Professoren in den
Besoldungsstufen W 2 und W 3 zu niedrig, die Frage der Ruhegehaltsfähigkeit
von Leistungszulagen unzulänglich geklärt und der vorgesehene Vergaberahmen
nach dem Schlüssel "Besoldungsausgaben geteilt durch Planstellen" nicht
realistisch. Wie der Sprecher des Ministeriums hervorhob, habe der Bund im
Entwurf für eine Änderung des HRG auf das ursprünglich vorgesehene Verbot
der Habilitation verzichtet. Er führe es allerdings durch die Hintertür
wieder ein, wenn er über eine "Soll-Vorschrift" verbieten wolle, daß die
Habilitation als zusätzliche wissenschaftliche Leistung bei der Berufung
berücksichtigt werde. Diese Nichtanerkennung laufe im Endeffekt auf eine
Entwertung der Habilitation hinaus. "Der Deutsche Hochschulverband hat nach
Auffassung Bayerns Recht, wenn er moniert, dies verstoße gegen das Prinzip
der Bestenauslese." Im übrigen sei Bayern der Überzeugung, daß es für die
Länder vom Umfang her gar nicht zu leisten sei, so viele Junior-Professuren
zu schaffen, wie dies nach der Planung des Bundes nötig wäre. (siehe zu
diesem Thema auch den Beitrag S. 294)
Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik, 30. April 2001
Wieder länger
Fachstudiendauer an Universitäten gestiegen
Die mittlere Fachstudiendauer an Universitäten ist wieder angestiegen; bis
Mitte der 90er Jahre war ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Nur wenige
Studiengänge wie Psychologie (Diplom), Soziologie (Magister),
Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom), Pharmazie und Geologie (Diplom) bilden
mit anhaltend rückläufigen Studienzeiten eine positive Ausnahme. Dies stellt
der Wissenschaftsrat in einer Analyse zur Entwicklung der Fachstudiendauer
in allen universitären Studiengängen fest.
Die Unterschiede zwischen den Hochschulen sind zum Teil beträchtlich. So
betrage z. B. das Magisterstudium der Politikwissenschaften im Mittel an der
Universität Passau 10,2, an der TU Darmstadt aber 17 Fachsemester; der
Magister der Germanistik werde im Mittel an der Universität Bonn in 9,9
Fachsemestern, an der Universität-Gesamthochschule Duisburg erst in 17
Fachsemestern erworben. Die Regelstudienzeiten werden nur in den staatlichen
Studiengängen Rechtswissenschaften und Pharmazie weitgehend eingehalten.
Relativ kurz sind die mittleren Studienzeiten in den
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen; hier wirken sich die günstigen
Arbeitsmarktchancen studienzeitverkürzend aus. Universitäten in den neuen
Bundesländern finden sich überwiegend in der Gruppe der Hochschulen mit der
kürzesten Studiendauer.
Quelle: Wissenschaftsrat, 23. März 2001. Der vollständige Text kann unter
www.wissenschaftsrat.de im Internet abgerufen werden
"Mutige Initiative"
HRK begrüßt Dienstrechtsreform
HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried betonte anläßlich der
HRK-Jahresversammlung am 3. Mai 2001 in Mannheim, daß der Handlungsspielraum
der Hochschulen erheblich wachsen müsse, wenn diese ihre Aufgaben auch in
Zukunft auf international konkurrenzfähigem Niveau erfüllen sollten. Das
geltende Dienst- und Tarifrecht etwa behindere den Wissenschaftleraustausch
zwischen Deutschland und dem Ausland in untragbarer Weise. In Anspielung auf
die in diesem Bereich laufenden Vorhaben zur Reform des
Hochschulrahmengesetzes und mehrerer besoldungsrechtlicher Vorschriften
erklärte Landfried: "Die Bundesregierung hat beim Dienstrecht eine mutige
Initiative ergriffen, auf deren wissenschaftsadäquate Umsetzung durch Bund
und Länder - zum Beispiel ohne die schädliche wie unnötige Kostenneutralität
- wir drängen werden." Die Hochschulen müßten zu eigenverantwortlichen
Entscheidungen über strategische Ziel- und Prioritätensetzung, über die
Ressourcenvertei-lung, über die Auswahl ihrer Kooperationspartner im In- und
Ausland, über Forschungsschwerpunkte, Lehrpläne, Personalentwicklung und
Verfahren zur Zulassung von Studierenden in die Lage versetzt werden.
Quelle: HRK, 3. Mai 2001
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