Neue Abschlüsse: schlecht informiert

Immer weniger arbeitslose Akademiker

Der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen hat sich im Jahr 2000 deutlich entspannt. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der arbeitslosen Akademiker in ganz Deutschland um elf Prozent auf 176.300 zurück. Vor allem in Westdeutschland verringerte sich aufgrund der guten Konjunktur die Zahl der Arbeitslosen mit Hochschuldiplom auf 124.000. In Ostdeutschland waren nur noch 52.300 Hochschulabsolventen auf Arbeitssuche. Gefragte Arbeitskräfte waren besonders Informatiker, Ingenieure, Juristen und Lehrer. In Ostdeutschland hatten vor allem Publizisten gute Einstellungschancen.

Unabhängig vom Studienfach boten sich vor allem Jung-Akademikern viele Chancen. In Westdeutschland meldete sich nur noch jeder zehnte Hochschulabsolvent direkt von der Universität oder Fachhochschule beim Arbeitsamt - 1992 waren es noch doppelt so viele. In Ostdeutschland traten den Gang zum Arbeitsvermittler sogar weniger als fünf Prozent an.

Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, 12. April 2001

Fakultäten und Professoren fordern "Runden Tisch" zu Dienstrechtsreform

Die Präsidenten, Vorsitzenden und Sprecher

- des Allgemeinen Fakultätentages (AFT), Professor Dr. Reinhold Grimm, - der Fachbereichstage an Fachhochschulen, Professor Dr.-Ing. Günter Schmidt-Gönner, - des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Hartmut Schiedermair, - des Hochschullehrerbundes (hlb), Professor Dr. Günter Siegel, - und des Verbandes Hochschule und Wissenschaft (VHW), Frau Professor Dr. Elke Platz-Waury,

haben sich am 10. Mai 2001 in Bonn zu einem Appell an die Bundesbildungsministerin, Frau Edelgard Bulmahn, zusammengefunden, sich mit den Vertretern der Hochschullehrer und Fakultäten an einen "Runden Tisch" zu setzen. Eine Hochschul- und Dienstrechtsreform gegen den erklärten Willen aller betroffenen Hochschullehrer umsetzen zu wollen, sei ein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen.

"Noch ist es nicht zu spät, die kürzlich vorgelegten Entwürfe für eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes und ein Professorenbesoldungsreformgesetz maßgeblich nachzubessern. Dabei geht es uns vor allem um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen im internationalen Vergleich", so die Vertreter der Universitäten und Fachhochschulen. Unter dem Diktat der Kostenneutralität sei dieses Ziel unstreitig nicht zu erreichen. Auch sei der Plan, die Eingangsgehälter für junge Wissenschaftler drastisch abzusenken, für die Betroffenen ein deutliches Signal, ihre berufliche Zukunft auf dem Arbeitsmarkt außerhalb der Hochschulen zu suchen. Ferner plädierten die Wissenschaftsvertreter für einen offenen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Qualifikationswegen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. "Es ist nun an Frau Bulmahn, das ihr bereits zum wiederholten Male unterbreitete Angebot, mit den Betroffenen über die Wirklichkeit der beruflichen Situation von Nachwuchswissenschaftlern und Professoren zu sprechen, anzunehmen. Sie muß sich endlich von ihren theoretischen Reißbrettentwürfen verabschieden und vielmehr auf die Stimme der Vernunft hören."

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT) ist der Dachverband aller universitären Fakultäten und Fachbereiche in der Bundesrepublik Deutschland und wird von allen 16 Fakultätentagen getragen. Der Arbeitskreis der Fachbereichstagsvorsitzenden wird von 16 fachbezogenen Fachbereichstagen an Fachhochschulen getragen. Sie vertreten alle Fachbereiche an den Fachhochschulen in Deutschland. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist die bundesweite Berufsvertretung der Universitätsprofessoren, der Professoren an den Kunst- und Musikhochschulen und des wissenschaftlichen Nachwuchses mit zur Zeit über 18.500 Mitgliedern. Der Hochschullehrerbund (hlb) ist der Berufsverband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an den Fachhochschulen und den entsprechenden Studiengängen der Gesamthochschulen mit zur Zeit 3.600 Mitgliedern. Der Verband Hochschule und Wissenschaft im Deutschen Beamtenbund (VHW) ist die hochschulartenübergreifende Berufs- und Standesvertretung aller im Wissenschaftsbereich Tätigen mit zur Zeit ca. 2.000 Mitgliedern.

Quelle: DHV, 10. Mai 2001

Wider die ZVS

Die baden-württembergische CDU/FDP-Koalition will bei der Studienplatzvergabe völlig neue Wege beschreiten. In ihrer Koalitionsvereinbarung legten die Parteien fest, daß der bundesweit geltende ZVS-Staatsvertrag gekündigt werden solle. Das erklärte Ziel sei "eine weitere Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen". Die Kündigung des Vertrages ist aber nicht vor dem Jahr 2005 möglich, und sie reicht als isolierter Schritt auch nicht aus, um zu neuen Verfahren der Studienplatzvergabe zu kommen.

Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik, 30. April 2001

Zehetmair contra Bulmahn

Bayern will Habilitation erhalten

Bayern will bei den weiteren Beratungen für ein neues Hochschullehrerdienstrecht eine Reihe von Änderungen durchsetzen. Dabei bestünden nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums drei Vorbehalte. So seien die vorgesehenen "festen" Grundgehälter für die Professoren in den Besoldungsstufen W 2 und W 3 zu niedrig, die Frage der Ruhegehaltsfähigkeit von Leistungszulagen unzulänglich geklärt und der vorgesehene Vergaberahmen nach dem Schlüssel "Besoldungsausgaben geteilt durch Planstellen" nicht realistisch. Wie der Sprecher des Ministeriums hervorhob, habe der Bund im Entwurf für eine Änderung des HRG auf das ursprünglich vorgesehene Verbot der Habilitation verzichtet. Er führe es allerdings durch die Hintertür wieder ein, wenn er über eine "Soll-Vorschrift" verbieten wolle, daß die Habilitation als zusätzliche wissenschaftliche Leistung bei der Berufung berücksichtigt werde. Diese Nichtanerkennung laufe im Endeffekt auf eine Entwertung der Habilitation hinaus. "Der Deutsche Hochschulverband hat nach Auffassung Bayerns Recht, wenn er moniert, dies verstoße gegen das Prinzip der Bestenauslese." Im übrigen sei Bayern der Überzeugung, daß es für die Länder vom Umfang her gar nicht zu leisten sei, so viele Junior-Professuren zu schaffen, wie dies nach der Planung des Bundes nötig wäre. (siehe zu diesem Thema auch den Beitrag S. 294)

Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik, 30. April 2001

Wieder länger

Fachstudiendauer an Universitäten gestiegen

Die mittlere Fachstudiendauer an Universitäten ist wieder angestiegen; bis Mitte der 90er Jahre war ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Nur wenige Studiengänge wie Psychologie (Diplom), Soziologie (Magister), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom), Pharmazie und Geologie (Diplom) bilden mit anhaltend rückläufigen Studienzeiten eine positive Ausnahme. Dies stellt der Wissenschaftsrat in einer Analyse zur Entwicklung der Fachstudiendauer in allen universitären Studiengängen fest.

Die Unterschiede zwischen den Hochschulen sind zum Teil beträchtlich. So betrage z. B. das Magisterstudium der Politikwissenschaften im Mittel an der Universität Passau 10,2, an der TU Darmstadt aber 17 Fachsemester; der Magister der Germanistik werde im Mittel an der Universität Bonn in 9,9 Fachsemestern, an der Universität-Gesamthochschule Duisburg erst in 17 Fachsemestern erworben. Die Regelstudienzeiten werden nur in den staatlichen Studiengängen Rechtswissenschaften und Pharmazie weitgehend eingehalten. Relativ kurz sind die mittleren Studienzeiten in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen; hier wirken sich die günstigen Arbeitsmarktchancen studienzeitverkürzend aus. Universitäten in den neuen Bundesländern finden sich überwiegend in der Gruppe der Hochschulen mit der kürzesten Studiendauer.

Quelle: Wissenschaftsrat, 23. März 2001. Der vollständige Text kann unter www.wissenschaftsrat.de im Internet abgerufen werden

"Mutige Initiative"

HRK begrüßt Dienstrechtsreform

HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried betonte anläßlich der HRK-Jahresversammlung am 3. Mai 2001 in Mannheim, daß der Handlungsspielraum der Hochschulen erheblich wachsen müsse, wenn diese ihre Aufgaben auch in Zukunft auf international konkurrenzfähigem Niveau erfüllen sollten. Das geltende Dienst- und Tarifrecht etwa behindere den Wissenschaftleraustausch zwischen Deutschland und dem Ausland in untragbarer Weise. In Anspielung auf die in diesem Bereich laufenden Vorhaben zur Reform des Hochschulrahmengesetzes und mehrerer besoldungsrechtlicher Vorschriften erklärte Landfried: "Die Bundesregierung hat beim Dienstrecht eine mutige Initiative ergriffen, auf deren wissenschaftsadäquate Umsetzung durch Bund und Länder - zum Beispiel ohne die schädliche wie unnötige Kostenneutralität - wir drängen werden." Die Hochschulen müßten zu eigenverantwortlichen Entscheidungen über strategische Ziel- und Prioritätensetzung, über die Ressourcenvertei-lung, über die Auswahl ihrer Kooperationspartner im In- und Ausland, über Forschungsschwerpunkte, Lehrpläne, Personalentwicklung und Verfahren zur Zulassung von Studierenden in die Lage versetzt werden.

Quelle: HRK, 3. Mai 2001

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