Das Bild zeigt eine Ärztin beim Blutdruck-Messen.
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Baden-Württemberg
Kostendämpfungs-Pauschale bei Beamten vorerst gestoppt

Die beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg wurde für unwirksam erklärt. In anderen Ländern wurde diese bereits abgeschafft.

12.04.2024

Für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg ist der Abzug einer Pauschale für medizinische Leistungen vorerst gestoppt. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hervor. Dieses hatte die sogenannte Kostendämpfungspauschale im Bundesland für unwirksam erklärt. 

Die Kostendämpfungspauschale ist ein Betrag, der bei verbeamteten Hochschulbeschäftigten von der staatlichen Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen wie Arztkosten oder Arzneimitteln abgezogen wird. Diesen Betrag müssen die Beamten selbst tragen, wenn sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Sie reicht von 180 Euro auf einer W1-Stelle bis zu 275 Euro bei einer W3-Stelle. Bei Pensionierten ist sie geringer. Festgelegt sind die Beträge in der Beihilfeverordnung.

Das aktuelle Urteil für Baden-Württemberg beruht auf der Klage eines Hochschullehrers. Dieser hatte gegen die unterschiedliche Höhe der Kostendämpfungspauschale bei den Besoldungsgruppen C4 und W3 geklagt. Mit seinem Urteil vom 21. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg daraufhin in einem vom Deutschen Hochschulverband unterstützten Musterprozess für unwirksam erklärt. Die Regelung erfülle nicht die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Gesetzesvorbehalt, lautete die Begründung. Ihr fehle die gesetzliche Grundlage.

Kostendämpfungspauschale in vielen Bundesländern abgeschafft

Wie sich das Urteil auf vergangene und künftige Beihilfezahlungen von Beamtinnen und Beamten an Hochschulen auswirkt, ist noch unklar. Die Urteilsbegründung wird noch veröffentlicht. Der Beamtenbund (BBW) forderte in einer Presseerklärung nach dem Urteil, dass die Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg unmittelbar abgeschafft werden müsse. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg teilte auf seiner Website mit, dass man die Sachlage nach der Urteilsbegründung bewerten wolle.

Neben Baden-Württemberg gibt es die Kostendämpfungspauschale zum Beispiel noch in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bayern und Berlin wurde sie bereits abgeschafft, unter anderem um die Attraktivität einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu erhöhen.

kas