Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
dpa

Open Access
Streit über das Recht zur Zweitveröffentlichung geht nach Karlsruhe

Wissenschaftler der Universität Konstanz sollten ihre Zeitschriftenbeiträge online frei verfügbar machen. Das ist nicht rechtens.

Ausgabe 11/17

Die Juristische Fakultät der Universität Konstanz hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim offenbar einen Teilerfolg erzielt. Ihre vom Deutschen Hochschulverband unterstützte Klage hatte sich gegen eine universitäre Satzungsänderung gerichtet, nach der die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule dazu angehalten werden, Zeitschriftenbeiträge zwölf Monate nach Erscheinen auf einem hochschuleigenen Repositorium zu veröffentlichen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichteten, hätten die Richter in ihrer vorläufigen juristischen Einschätzung durchblicken lassen, dass sie große verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Landesgesetz hegten, auf dem die Satzung fuße. Während sich das Wissenschaftsministerium bei der Open-Access-Regelung auf seine dienst- und hochschulrechtlichen Kompetenzen berufe, habe der VGH den Schwerpunkt des Falles auf das Urheberrecht gelegt, für das ausschließlich der Bund zuständig sei.

Tatsächlich war eine Änderung des Urheberrechts durch den Bund Ausgangspunkt des neuen Landesgesetzes. Dabei hatte der Bundestag wissenschaftlichen Autoren obligatorisch das Recht auf eine Zweitveröffentlichung ihrer Publikationen zugestanden, selbst wenn sich Verlage ausschließliche Nutzungsrechte vertraglich vorbehalten hatten.

Das Land habe aus dem Zugeständnis an die Autoren in Sachen Zweitverwertung nun eine Pflicht gemacht und damit die Intentionen des Bundesgesetzgebers verkehrt, kritisierte der Vorsitzende Richter laut "Stuttgarter Nachrichten". Es ist zu erwarten, dass die Klage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überwiesen wird.

gri