Ein Fragezeichen, eine Glühbirne und ein Ausrufungszeichen mit Kreide auf eine Tafel gemalt
Gerhard Seybert/fotolia

FAQ
Ist ein ausländischer Doktortitel eintragungsfähig?

Natürlich ist es schön, einen im Ausland erworbenen Doktortitel im Pass eintragen zu lassen. Das geht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Von Wiltrud Christine Radau 22.01.2018

Das Passgesetz bestimmt, dass ein Doktorgrad zu denjenigen Eintragungen gehört, die ein deutscher Pass enthalten darf. Der Doktorgrad darf jedoch nur in der abgekürzten Form "Dr." eingetragen werden. Daher sind Doktorgrade nur dann eintragungsfähig, wenn der Inhaber des Grades zur Führung der Abkürzung "Dr." ohne weiteren Zusatz berechtigt ist. Bei Doktorgraden, die in Deutschland von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule verliehen wurden, ist dies regelmäßig der Fall. Wurde der Doktorgrad jedoch im Ausland erworben, kommt es für die Eintragungsfähigkeit in einem deutschen Pass darauf an, ob der ausländische Grad nach den jeweiligen Hochschulgesetzen der Bundesländer ohne Zusätze geführt werden darf. Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen beispielsweise legt diesbezüglich unter anderem fest, dass ausländische Doktorgrade nur in der verliehenen Form und – soweit sie nicht innerhalb der Europäischen Union verliehen wurden – nur unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden können. Eine Umwandlung in einen inländischen Grad ist ausgeschlossen. Begünstigende Ausnahmen hiervon können unter anderem auf der Grundlage von internationalen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten bestehen. Eine Auflistung derartiger Abkommen ist auf den Internetseiten des Informationssystems zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse abrufbar.