Rheinland-Pfalz
Urteil zur Anwesenheitspflicht
An der Universität Mannheim hat ein Student der Politikwissenschaft gegen die in seinem Fach geltende Anwesenheitspflicht geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihm jetzt Recht mit der Begründung, dass die Vorgabe zwar generell zulässig, an der Universität jedoch nicht eindeutig formuliert sei. Laut Gerichtshof müsse klar definiert sein, für welche Art der Veranstaltung eine Anwesenheitspflicht gelte, welche Regelung greife, wenn Studierende krank seien und ab wann sie zu oft gefehlt hätten, um ein Modul erfolgreich abschließen zu können.
Das Urteil ist auch für andere Bundesländer mit Anwesenheitspflicht relevant, die möglicherweise ihre Prüfungsordnungen anpassen müssen. In Nordrhein-Westfalen wird aktuell diskutiert, ob und in welcher Form eine Anwesenheitspflicht wieder eingeführt werden soll.
kas