„Ingenieur“ statt „Diplom-Ingenieur“
Studierende technischer Fachrichtungen der Hochschule Anhalt in Sachsen-Anhalt, die sich zur Bachelor- oder Masterprüfung anmelden, können gleichzeitig die Bescheinigung der Ingenieurkammer beantragen. Mit erfolgreichem Abschluss erwerben die Absolventen neben dem jeweiligen Hochschulgrad „Bachelor“ oder „Master“ zugleich die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“. Während die Hochschulen die akademischen Grade „Bachelor“ und „Master“ verleihen, kann nach dem Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Ingenieurkammer auf Antrag von Hochschulabsolventen in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern Bescheinigungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ausstellen.
Dies ist nach Ansicht der Hochschule „ein wichtiger Schritt zur Verknüpfung des Bologna-Prozesses mit der traditionell hochwertigen Berufsbezeichnung Ingenieur.
Dagegen hat der Rektor der Hochschule Magdeburg-Stendal und Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Andreas Geiger, es als „rückwärtsgewandt“ kritisiert, den Ingenieur als Berufsbezeichnung beizubehalten. „Diese Vorstöße sind eines der Vehikel, um gegen Bologna Stimmung zu schüren“, wird er in der Mitteldeutschen Zeitung zitiert. Erst kürzlich hatte sich der Zusammenschluss der neun größten technischen Universitäten Deutschlands, TU 9, für ein Beibehalten des Titels Diplom-Ingenieur eingesetzt. An der Technischen Universität München wird der Titel „Diplom-Ingenieur“ trotz eines zweistufigen Studiums zusätzlich zu dem „Master of Science“ (M.SC.) weiter vergeben, wenn ein komplettes Ingenieurstudium erfolgreich absolviert wurde. Der Titel steht nach Ansicht des Präsidenten der TU München, Wolfgang A. Herrmann, für „Qualität, die in Zeiten des verschärften internationalen Wettbewerbs keine Abstriche erlaube“.
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