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News: Gute wissenschaftliche Praxis

Der sehr ausführliche Abschnitt zur Nachnutzung von Abbildungen beginnt mit den Sätzen "Besteht der Bedarf, eine bereits publizierte Abbildung in einen eigenen Fachartikel, Buchkapitel oder in einer Präsentation zu integrieren, so empfiehlt sich als erster Schritt, den Ursprung der Abbildung zu bestimmen. Dies ist zum einen für das korrekte Zitieren erforderlich, zum anderen ist es nur so möglich, die für die Veröffentlichung in der eigenen Publikation benötigten Rechte einzuholen. Im zweiten Schritt gilt es, die Nutzungsrechte an der Abbildung zu identifizieren und mit den für das eigene Vorhaben benötigten Rechten abzugleichen. "
Man gewinnt den Eindruck, die nachfolgenden Schritte wären in jedem Fall notwendig. Stimmen die Autorinnen und Autoren der Ansicht zu, dass in Fällen, in denen eine Auseinandersetzung mit den Inhalten der zitierten Abbildung stattfindet, wie es z.B. in Review-Beiträgen regelmäßig der Fall ist, keine Rechteeinholung notwendig ist, weil dies eine durch das Zitatrecht (§51 UrhG) gerechtferigte Nutzungshandlung darstellt?