Beitrag melden


Kommentar melden

Kommentar melden

News: Wem "gehören" Forschungsdaten?

Vielen Dank für die sehr gute Frage!

Das Urheberrecht erstreckt sich nicht auf Fakten. Während die Differenzierung zwischen Inhalt und Form bei wissenschaftlichen Forschungsergebnissen noch recht einfach ist („Inhalt“ der Forschungsergebnisse sind Fakten, die Art der Darstellung hingegen ist die „Form“), wird es bei fiktiven Erzählungen schon schwieriger.

Werden in einem Roman tatsächliche Geschehnisse (etwa die Biografie einer bekannten Persönlichkeit oder eine Katastrophe) verarbeitet, erstreckt sich der Urheberrechtsschutz nicht auf diese Tatsachen, sondern nur auf die fiktiven (kreativen) Elemente des Romans. Urheberrechtlich geschützt sind daher etwa die erfundenen Charaktere eines Romans. Wiederum urheberrechtlich frei, ist aber die Idee, die hinter einer Erzählung steht, sowie typische Erzählmuster und dramaturgische Elemente. Das bedeutet etwa, dass jedermann einen Roman verfassen kann, der das Schicksal eines jungen Zauberlehrlings erzählt. Wenn dieser Zauberlehrling allerdings eine blitzförmige Narbe auf der Stirn trägt, eine Freundin namens Hermine hat und gegen „Du-weißt-schon-wen“ kämpft, weist die Erzählung in ihren Details höchstwahrscheinlich eine zu große Ähnlichkeit mit den Abenteuern von Harry Potter auf und wäre urheberrechtlich daher problematisch. Wo genau hier die Grenze verläuft, ist abstrakt leider kaum zu klären.

Für die Belange von Wissenschaft und Lehre ist in jedem Fall wichtig, dass das wortwörtliche Kopieren von Textpassagen (egal ob es sich um einen fiktionalen oder nicht-fiktionalen Text handelt) urheberrechtlich relevant und nur im Rahmen der Schranken, insbesondere des Zitatrechts, erlaubt ist.