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News: Gleichstellung oder Gleichberechtigung?

Gleichberechtigung (eine der bedeutenden Errungenschaften der Moderne!) in Art. 3 II 1 GG verbietet, dass der Geschlechtsunterschied als Grund für eine Ungleichbehandlung im Recht herangezogen wird. Gleichstellung geht davon aus, dass es reale Unterschiede gibt, die es mit Hilfe staatlicher (Zwangs-) Maßnahmen zu beseitigen gilt, um (statistisch) gleiche Ergebnisse zu erreichen. Wenn in Stellenausschreibungen vermerkt wird, „Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt“, dann ist es rein logisch eine nette Umschreibung von „Männer werden bei gleicher Eignung benachteiligt“.
Wenn ein Mann, der auf Grund seines Geschlechtes bei einer Stelle leer ausgeht, auf gleiche Rechte pocht, wird darauf verwiesen, dass er diese wegen der Gleichstellung nicht bekommt. Man sieht, Gleichstellung ist in der Methodik das glatte Gegenteil von Gleichberechtigung. Trotzdem (und das ist ein „genialer“ Trick?) werden Gleichberechtigung und Gleichstellung (die auch noch „gleich“ klingen) oft als Synonyme verwendet. George Orwell hätte an diesem Neusprech und Doppeldenk seine helle Freude, würde er heute noch leben. Bei „Doppeldenk“ werden zwei wiedersprechende Denkweisen gleichzeitig als wahr „gedacht“. „Krieg ist Frieden“ ist von der gleichen Qualität wie heute in allen Köpfen und Medien die Begriffe „Gleichberechtigung ist Gleichstellung“ gedacht und verwendet werden. Ganz aktuell, nachdem die CDU eine Quote einführen will, hat am 8.7. die Moderatorin Maja Weber im ZDF heute Xpress die Behauptung aufgestellt:
• „In Artikel 3 des Grundgesetzes steht, dass der Staat die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert. Das steht da seit 1994“.
Ein kurzer Faktencheck belegt, dass dort etwas anderes steht, nämlich:
• „Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Wissenschaft sollte hier aufklärend wirken.