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News: "Wer klagt, ist verbrannt"

Ähnliche Geschichten könnte ich mehrere beitragen, sowohl von Bewerber- wie von Kommissionsseite. Ein erster Schritt vorwärts wären gesetzeskonforme Absagen, die vor der Ernennung die Liste mit einer aussagefähigen Begründung für die Auswahl mitteilen. Sogar die Mitteilung der Liste nach der Ernennung wäre ein Fortschritt. Dagegen teilt die gängige Praxis in einen Einzeiler mit, dass jemand anders (ohne den Namen zu nennen) bereits ernannt wurde. Manchmal wird noch nicht mal abgesagt.