Das Foto zeigt Professorin Cornelia Koppetsch bei einer Veranstaltung der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2019.
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
Cornelia Koppetsch muss sich Disziplinarverfahren stellen

Nach der Entdeckung von Plagiaten in Büchern der Soziologin Koppetsch wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt. Der Bericht liegt nun vor.

11.08.2020

Eine Untersuchungskommission der TU Darmstadt hat eine "gravierende Missachtung guter wissenschaftlicher Praxis" in Publikationen der Professorin für Soziologie, Cornelia Koppetsch, festgestellt. Die Präsidentin der TU Darmstadt wird ein Disziplinarverfahren einleiten, um den Sachverhalt aus dienstrechtlicher Sicht überprüfen zu lassen. Das geht aus einer Mitteilung der TU Darmstadt hervor.

Plagiatsvorwürfe gegen Cornelia Koppetsch wurden zuerst im Herbst 2019 bekannt. Ihre Verlage hatten daraufhin die betroffenen Bücher aus dem Handel genommen und die TU Darmstadt leitete ein eigenes Prüfverfahren ein, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Demnach hat die Kommission von insgesamt 117 angezeigten bzw. ermittelten problematischen Stellen in zwei Monographien und vier Aufsätzen von Cornelia Koppetsch 111 als Plagiate beziehungsweise Verstöße eingestuft. Die Anzahl der plagiierten Autoren und Autorinnen betrage 49.

Die Universität betont, dass es sich im gegebenen Fall nicht um Qualifikationsschriften, sondern um Publikationen einer aktiven Wissenschaftlerin und Professorin handele. Daraus folge allerdings nicht, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gelockert werden könnten. Auch handele es sich "zweifelsfrei" um fachwissenschaftliche Publikationen. Die geprüften Schriften enthielten nicht einzelne, punktueller Fehler, sondern wiesen vielmehr eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten auf, die sich breit gestreut über alle überprüften Texte verteilten.

"Die dokumentierten, ungekennzeichneten oder missverständlich nachgewiesenen Übernahmen und Verwertungen fremder Textpassagen stellen in Qualität und Umfang einen gravierenden Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis dar", heißt es in der Erklärung der Kommission. Es sei "in hohem Maße unwahrscheinlich", dass die Verstöße unabsichtlich oder versehentlich geschehen seien. Nach Ansicht der Kommission bleibe das Bild einer "Fragen der fremden Autorschaft gegenüber über Jahre hinweg im Ergebnis rücksichtslosen Autorin", die sich über Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis hinwegsetze.

Hätte es sich bei den geprüften Schriften um Qualifikationsarbeiten oder auch Peer Review-Beiträge gehandelt, so hätten sie weder publiziert noch angenommen werden dürfen.

Der Bericht der Untersuchungskommission bietet nach Ansicht der TU Darmstadt "hinreichende Anhaltspunkte" die den "Verdacht eines Dienstvergehens" rechtfertigten. Deshalb werde die Präsidentin der TU Darmstadt ein Disziplinarverfahren einleiten, um den Sachverhalt aus dienstrechtlicher Sicht überprüfen zu lassen.

gri