Wissenschaftliche Integrität
DFG ersetzt "Ombudsman" durch "Ombudsgremium"
1999 wurde vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit dem "Ombudsman der DFG" – später "Ombudsman für die Wissenschaft" – ein erstes Beratungsgremium eingerichtet, das allen Personen mit Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem zur Verfügung steht, meldet die DFG. Zum 25-jährigen Bestehen der unabhängigen Beratungspraxis trete jetzt das "Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland" an dessen Stelle.
In eingetragenen Verein umgewandelt und neu finanziert
Das Ombudsgremium sei nun in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert, dessen Mitglieder sich aus den Institutionen der "Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland" zusammensetzten. Vorsitzende des Trägervereins ist DFG-Angaben zufolge die Generalsekretärin der DFG, Dr. Heide Ahrens, der Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Dr. Jens-Peter Gaul, ist weiteres Vorstandsmitglied.
"Die Gründung des Ombudsgremiums als Verein durch die Allianzorganisationen ist ein gemeinsames Bekenntnis der Wissenschaft zur Bedeutung der wissenschaftlichen Integrität und zur Arbeit einer unabhängigen Instanz, die allen Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und auch wissenschaftlichen Institutionen auf diesem zentralen Feld Beratung und Unterstützung anbietet", habe Ahrens dazu nun im Hauptausschuss der DFG unterstrichen. "Das Ombudswesen und damit die Selbstkontrolle der Wissenschaft erhalten damit einen wichtigen Impuls."
Auch die Finanzierung des Ombudsgremiums stehe künftig auf neuer Grundlage. Sie sei bislang befristet gewesen und über eine Bewilligung an die Hochschule der Sprecherin oder des Sprechers des Gremiums erfolgt. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages könne das Gremium nun von der DFG institutionelle Zuwendungsmittel erhalten. Dadurch werde, wie es im Beschluss des Ausschusses heißt, "der langfristigen Aufgabe des Ombudsgremiums für die Wissenschaft Rechnung getragen und damit der Stellenwert guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlicher Integrität als Voraussetzung für einen exzellenten Wissenschaftsstandort Deutschland deutlich hervorgehoben".
Auf dieser Grundlage habe der Hauptausschuss jetzt erstmalig einen Wirtschaftsplan zur Finanzierung des Ombudsgremiums verabschiedet. Das Ombudsgremium gehöre damit, wie etwa die "Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen – KoWi" oder die deutschen Forschungsschiffe, zu den sogenannten Hilfseinrichtungen der Forschung, die von der DFG institutionell gefördert werden.
Wie der frühere Ombudsman bestehe auch das Ombudsgremium aus mindestens vier auf dem Themenfeld guter wissenschaftlicher Praxis ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die Wissenschaftsbereiche der Lebens-, Natur-, Ingenieur- sowie Sozial- und Geisteswissenschaften repräsentierten und das Methodenspektrum wissenschaftlicher Arbeitsweisen abdeckten. Es wird laut DFG von einer inzwischen fest in Berlin angesiedelten Geschäftsstelle unterstützt und veröffentlicht einen jährlichen Arbeitsbericht.
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cva