Schiedrichter zieht eine Rote Karte und bläst in eine Pfeife.
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG rügt Ideendiebstahl

Ein Wissenschaftler hat Forschungsleistungen seines Mitarbeiters veröffentlicht, ohne diesen als Mitautor zu nennen. Dafür wird er schriftlich gerügt.

30.03.2026

Ein Wissenschaftler erhält eine schriftliche Rüge und eine zweijährige Antragssperre, weil er eine Publikation veröffentlicht hat, die Leistungen eines ehemaligen Mitarbeiters und Doktoranden enthielt. Das teilte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) am Montag mit. Die Publikation war aus einer DFG-Förderung hervorgegangen. Dem Wissenschaftler war vorgeworfen worden, die Forschungsinhalte ohne Zustimmung seines früheren Mitarbeiters verwendet zu haben. Dieser wurde nicht als Mitautor genannt, ihm sei lediglich in den "Acknowledgements" gedankt worden.

Das Strafmaß wurde dem Hauptausschuss der DFG vom Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Anschluss an die Gesamtwürdigung der schriftlichen Stellungnahme und der Anhörung des Wissenschaftlers vorgeschlagen. Demnach beinhalte die Veröffentlichung "in erheblichem Umfang" wissenschaftliche Leistungen des Mitarbeiters, der Mitautor hätte sein müssen. Somit handele es sich um "Ideendiebstahl".

Der Beschuldigte habe laut Mitteilung während des Verfahrens die Verwendung von wissenschaftlichen Inhalten seines früheren Mitarbeiters eingeräumt. Dieser hätte eine Mitautorschaft an zweiter Stelle abgelehnt und eine Erstautorschaft gefordert. Die Studie sei mit Blick auf weitere Kooperationspartner veröffentlicht worden. Der "Ausgang bereits angestoßener Vermittlungsbemühungen" hätte allerdings abgewartet werden müssen, so die DFG. Der Hauptausschuss folgte dem Vorschlag des Untersuchungsausschusses und sprach die schriftliche Rüge und einen zweijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG aus.

cpy