Wissenschaftler im Labor mit einem Tablet in der Hand
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Medizinische Forschung
Digitale Patientendaten für die Forschung nutzen

Die Forschung könnte von Daten aus der medizinischen Versorgung profitieren. Allerdings fehlt noch der erforderliche Rechtsrahmen der Datennutzung.

12.07.2019

Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollen die Interessen der Forschung stärker berücksichtigt werden. Die Deutsche Hochschulmedizin und die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) fordern in einer Mitteilung eine baldige Regelung der Datennutzung in der Forschung.

"Die Chancen der Nutzbarmachung von Versorgungsdaten für die Forschung sind enorm. Um die Chancen zu nutzen, bedarf es eines einheitlichen und vertrauenswürdigen Rechtsrahmens", so Sebastian C. Semler, Geschäftsführer der TMF. Noch fehle ein datenschutzkonformer Vorschlag zur elektronischen Patientenakte (ePA), bei dem auch die Forschung berücksichtigt wird.

Hintergrund der Forderungen ist ein Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat und der nach Beratung im Bundestag Anfang 2020 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung sieht darin unter anderem vor, die elektronische Patientenakte (ePA) bis zum Jahr 2025 so zu gestalten, dass die enthaltenen Informationen für die Forschung zugänglich sind. Davon erhofft sich das Kabinett wichtige Erkenntnisse, beispielsweise für die Behandlung von schweren Erkrankungen.

Die Deutsche Hochschulmedizin sowie die TMF kritisierten den Gesetzentwurf. Die darin vorgesehene Einbindung der gematik-Gesellschaft, die die elektronische Gesundheitskarte (eGK) koordiniert, sei nicht ausreichend. Insgesamt müsse die Koordination zwischen Medizininformatik-Initiative, gematik, Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verstärkt werden.

Auch erhebliche Investitionen in die IT seien erforderlich. Notwendig sei zumindest die Öffnung des Krankenhaus-Strukturfonds auch für die Uniklinika, die bislang keinen Zugang zu den IT-Fördergeldern hätten. Zudem würden Vorarbeiten der Medizininformatik-Initiative des BMBF im Gesetz nicht genutzt.

ckr