ERC Grants
ERC verschärft Regeln für Förderanträge 2027
Forschende, die sich für eine Förderung beim Europäischen Forschungsrat (ERC) bewerben möchten, sollten sich genau überlegen, ob ihr Projekt dafür bereits weit genug gediehen ist. Das riet der ERC möglichen Antragstellerinnen und Antragstellern am 16. April in einer Pressemeldung. Demnach sind die Bewerbungskriterien aufgrund der immens steigenden Antragszahlen, die das Auswahlverfahren belasten, angepasst worden. „Wir haben das Bewertungsverfahren so weit wie möglich gestrafft, ohne die Qualität des Prozesses zu beeinträchtigen, doch trotz dieser Maßnahmen bleibt die Belastung für die Gutachtenden hoch“, befand ERC-Präsidentin Professorin Maria Leptin die Maßnahmen in einem offenen Brief am selben Tag.
Ausweitung der grundsätzlichen Bewerbungsspanne
Konkret sehen die neuen Regelungen der Meldung zufolge eine Ausweitung der Zeitspanne vor, in der sich Forschende für die ERC Grants 2027 bewerben können. So darf die Verteidigung der Promotion für eine Starting Grant-Bewerbung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Vorher war eine Zeitspanne von zwei bis sieben Jahren Forschungserfahrung ausschlaggebend.
Für den Consolidator Grant können sich künftig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben, deren Verteidigung zwischen fünf und 15 Jahren vor dem Stichdatum stattgefunden hat. Vorher waren es sieben bis zwölf Jahre. Forschende haben somit insgesamt mehr Zeit, sich um ERC-Finanzierungen zu bewerben.
Die Ausweitung der Bewerbungsspannen erfolge aufgrund der unterschiedlichen Karrierewege und Voraussetzungen in den Disziplinen und Staaten, gab der ERC an.
Strengere Regeln für Arbeitsprogramm 2027
Für die einzelnen Auswahlphasen werden die Bewerbungskriterien hingegen beschränkt.
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürfen demnach zu jedem Zeitpunkt nur einen Projektvorschlag im Begutachtungsprozess haben. Eine Ausnahme bildet die Proof-of-Concept-Ausschreibung, mit dem das Ausloten von kommerziellem und sozialem Potential der Forschung gefördert wird.
- Forschende dürfen im Rahmen des ERC-Arbeitsprogramms 2027 nur einen Antrag einreichen. Sie können allerdings einen weiteren Vorschlag einreichen, wenn der erste für unzulässig befunden wurde.
- Antragstellende, die im Jahr 2026 förderfähige Vorschläge für den Advanced Grant und den Plus Grant eingereicht haben, können sich für den Synergy Grant 2027 nicht bewerben.
- Insgesamt können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach den neuen Regelungen im Laufe ihrer Karriere höchstens einen Starting und einen Consolidator Grant erhalten.
Auch die Bewertung früherer Anträge spielt künftig eine Rolle. Insbesondere Forschende, die in der ersten Evaluierungsstufe die Noten B („Das Projekt ist qualitativ gut, aber noch nicht förderfähig.“) oder C („Das Projekt hat nicht die Qualität, um gefördert zu werden.“) erreichen, können sich über bis zu drei Jahre nicht erneut bewerben.
- Forschende, die in den Ausschreibungen für den Synergy Grant 2024, 2025 und 2026 in Stufe 1 die Note C oder in den Ausschreibungen für den Synergy Grant 2025 und 2026 in Stufe 1 die Note B erhalten haben, können sich nicht für den Synergy Grant 2027 bewerben.
- Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht über Schritt 1 des ERC-Plus-Grant-Wettbewerbs 2026 hinausgekommen sind, können sich nicht für den ERC-Plus-Grant 2027 bewerben.
- Forschende, die in den anderen drei Hauptförderrunden 2024, 2025 und 2026 in Stufe 1 die Note C oder in den Förderrunden 2025 und 2026 in Stufe 1 die Note B erhalten haben, können sich für keine der ERC-Hauptförderrunden 2027 bewerben (einschließlich Synergy und ERC Plus).
- Bewerberinnen und Bewerber für den Advanced Grant 2026 können sich unabhängig von ihrem Ergebnis nicht für den Synergy Grant 2027 bewerben.
Appell an Forschende hatte keine Wirkung gezeigt
ERC-Präsidentin Maria Leptin begründete den Schritt des Forschungsrats in ihrem Brief damit, dass bisherige Maßnahmen und Versuche der Streckung des Verfahrens nicht den gewünschten Effekt erzielt hätten: „Wir haben uns bisher auf weiche Maßnahmen verlassen, indem wir den Bewerberinnen und Bewerbern vermittelt haben, dass sie sorgfältig über den richtigen Zeitpunkt ihrer Antragstellung und die Reife ihres wissenschaftlichen Vorschlags nachdenken müssen. Leider ist die Wirksamkeit dieses Ansatzes begrenzt.“
Sie hob hervor, dass die Auswahlpanels die steigende Zahl der Bewerbungen nicht mehr stemmen könnten. Während in einer Sitzungswoche früher zwischen 50 und 150 Anträge bearbeitet worden seien, müssten mittlerweile 250 Projekte begutachtet werden – Tendenz steigend. „Wir haben die Anzahl der Gremiumsmitglieder erhöht, doch gibt es eine Obergrenze, die durch praktische Einschränkungen und die Funktionsweise der Gremien als Gruppen bestimmt wird“, erklärte sie. Auch die Anzahl der Vorschläge, die in der Sitzung sinnvollerweise besprochen werden könnten, sei begrenzt.
Möglicherweise auch künftige Ausschreibungen betroffen
Die neuen Regelungen gelten zunächst für die Ausschreibung 2027. Leptin macht jedoch deutlich, dass sich Forschende nicht leichtfertig bewerben sollen. Es sei gut möglich, warnt die ERC-Präsidentin, dass die Beschränkungen auch für die Jahre 2028 und 2029 Gültigkeit hätten. „In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, die Bewerbung zu verschieben, damit das Projekt weiter ausreifen kann und die Chancen auf eine Förderzusage steigen“, betont sie.
hae