Eine Maus in den Händen eines Forschers
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Nordrhein-Westfalen
Gericht verbietet "Standard"-Tierversuche an Mäusen

Universitäten führen zu Ausbildungszwecken Tierversuche durch. Ein aktuelles Urteil verbietet dies, sofern bereits Lehrmaterial existiert.

23.08.2018

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Universität Bonn gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Die Klägerin habe laut Mitteilung bemängelt, dass der Universität Tierversuche an Mäusen untersagt worden seien. Bei den beabsichtigten Versuchen sollten den Mäusen – ganz überwiegend – Psychopharmaka oder Alkohol injiziert werden. Auch sollten die Mäuse "speziellen Herausforderungen" ausgesetzt werden. Sie wurden zum Beispiel in ein mit Wasser gefülltes Becherglas oder auf eine Wärmeplatte gesetzt.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass es sich um "Standardversuche" beziehungsweise "gebräuchliche Versuche" handele. Dem habe auch die Klägerin nicht widersprochen. Es sei laut Urteil davon auszugehen, dass es über diese Art von Versuchen bereits Videos gebe, die den Studierenden gezeigt werden könnten. Von der Klägerin sei dies nicht bestritten worden. Die Versuche müssten daher nicht nochmals durchgeführt werden.

Gehe es darum, Fertigkeiten für die Arbeit mit Mäusen zu erlernen könnten diese isoliert erlernt werden, ohne einen kompletten Tierversuch durchzuführen. Dazu gehöre zum Beispiel, Mäuse zu greifen, Injektionen zu setzen oder ihre Temperatur zu messen.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

kas