Ein Schreibtisch mit Tablet und Laptop sind zu sehen während ein Arm mit einem Stift in der Hand einen Prompt auf eine transparente Scheibe notiert.
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Digitale Transformation
KI in der Begutachtung von Forschung und in der Hochschulbildung

Die DFG ermöglicht die Nutzung von KI in der Begutachtung. Die Bundesregierung plant indes kein Nachfolgeprogramm für "KI in der Hochschulbildung".

19.12.2025

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ermöglicht unter bestimmten Rahmenbedingungen künftig die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Begutachtung von Förderanträgen. Das hat die DFG am 15. Dezember mitgeteilt. Eine "detaillierte Nutzungs- und Transparenzleitlinie" für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weitere am Bewertungs- und Entscheidungsprozess beteiligte Personen sollen die Bedingungen definieren. 

Bereits 2023 hatte die DFG festgelegt, dass KI bei der Ausarbeitung von Förderanträgen genutzt werden kann, solange dies offengelegt wird. Diese Regelung bleibt auch gemäß den neuesten Beschlüssen erhalten, wobei die Verantwortung nach wie vor bei den Antragstellenden verbleibt. 

KI in Begutachtung künftig unter Voraussetzungen möglich 

Vier Voraussetzungen müssen nach Angaben der DFG für den künftigen Einsatz der KI erfüllt sein. Erstens soll die Verarbeitung vertraulicher Antragsinhalte im Rahmen der Begutachtung nur zulässig sein, wenn die "Antragsinhalte von den Anbietern des KI-Systems nicht dauerhaft und über den konkreten Einsatzzweck hinaus gespeichert werden". Das müsse sichergestellt sein. Ob die formale Zusicherung des Anbieters hierfür ausreicht, wird nicht weiter erläutert. 

Als zweite Voraussetzung wird Transparenz genannt. Die Gutachterinnen und Gutachter seien verpflichtet, die Nutzung von KI unter Nennung der spezifischen Einsatzzwecke offenzulegen. Zudem wird Qualitätssicherung gefordert. "Eine kritische Prüfung aller KI-generierten Inhalte ist erforderlich und eine unreflektierte Übernahme von Inhalten verboten", heißt es hierzu von der DFG. Viertens soll, die inhaltliche Verantwortung für die Gutachten vollständig bei den Gutachterinnen und Gutachtern verbleiben. 

Die Leitlinie werde nun in die internen Prozesse implementiert und soll voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2026 veröffentlicht werden. Ein Einsatz von KI in der Begutachtung werde ab diesem Zeitpunkt zulässig sein. 

Bund-Länder-Initiative "KI in der Hochschulbildung" endet 

Etwa zeitgleich zur Initiative der DFG hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen geantwortet. Darin geht es um die Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und die Konsequenzen des Auslaufens der seit 2020 existierenden Bund-Länder-Förderinitiative "KI in der Hochschulbildung" zum Jahresende. 

"Es ist nun Aufgabe der Länder und Hochschulen, die Projektergebnisse in die Praxis zu transferieren und dadurch Mit- und Nachnutzungspotenziale zu heben. Ein Nachfolgeprogramm von Bund und Ländern ist nicht vorgesehen", heißt es seitens der Bundesregierung. Die Bundesregierung erkennt die Herausforderung der Hochschulen durch die digitale Transformation einschließlich der Anwendungen von KI an. Sie werde "diese im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Möglichkeiten weiterhin unterstützen". 

Ayse Asar, forschungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, äußert sich gegenüber Forschung & Lehre kritisch bezüglich der Entscheidung der Bundesregierung, das Förderprogramm nicht fortzuführen, und gleichzeitigMilliarden über die Hightech-Agenda in KI-Forschung zu investieren. Sie verweigere damit "die notwendigen Mittel für die systematische Qualifizierung von 2,9 Millionen Studierenden in der Breite der Hochschullehre. Forschung ohne Qualifizierung der nächsten Generation konterkariert die eigenen Ziele der Hightech-Agenda." 

Die Bundesregierung verstecke sich Asar zufolge hinter der föderalen Zuständigkeit und ignoriere dabei, dass sie selbst das auslaufende Programm über die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz nach Artikel 91b des Grundgesetzes als überregionale Gemeinschaftsaufgabe initiiert habe. Die Bundesregierung lehne zudem konkrete Vorschläge wie die Digitalisierungspauschale pro studierender Person der Expertenkommission Forschung und Innovation ab. Sie ignoriere damit auch die Expertenanalyse des Stifterverbands, die einen Finanzierungsbedarf von bis zu einer Milliarde Euro für strategische KI-Infrastrukturen und Qualifizierung in den kommenden Jahren beziffert habe, erläutert Asar. 

Sonstige KI-Fördermaßnahmen seitens der Bundesregierung 

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage weist die Bundesregierung auf ihre Maßnahmen zur digitalen Transformation und zur Integration von KI-Anwendungen hin: 

  • Der Ausbau des Hochschulforum Digitalisierung (HFD) zu einem transferorientierten Kompetenzzentrum HFD 4.0 mit einem Fördervolumen von rund 20 Millionen Euro. 
     
  • Das im Januar 2026 startende Förderprojekt „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ für die prototypische Entwicklung digitaler Lernangebote, Bildungsressourcen und Tools zur Stärkung von KI-Kompetenzen an Hochschulen (Volumen: rund 6,9 Millionen Euro).
     
  • Das Förderprojekt "KI-LOTSE – Leitstelle für Orientierung, Technologie, Service und Expertise zu Künstlicher Intelligenz an Hochschulen" bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Dieses diene der "Stärkung digitaler Souveränität der Hochschulen angesichts neuer struktureller, rechtlicher und organisatorischer Anforderungen im Zuge des zunehmenden Einsatzes von KI im Kontext von Studium und Lehre" (Volumen: rund 4,7 Millionen Euro). 

Darüber hinaus eröffnet der Bundesregierung zufolge die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) dauerhaft Möglichkeiten und Perspektiven, Fragen der Qualität und Innovation der Lehre auch im Bereich KI zu adressieren. Hier gebe es unterschiedliche Ausschreibungen zur strategisch-strukturellen Stärkung der Hochschulen, zu aktuellen, themenbezogenen Herausforderungen oder der themenoffenen Erprobung neuer Ideen in Studium und Lehre wie auch in den Bereichen Austausch und Vernetzung oder Wissenstransfer. 

Auch könnten Länder und Hochschulen die Mittel des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" für die Digitalisierung der Hochschullehre nutzen. "Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive hochschulischer Angebote zum Erwerb von KI-Kompetenzen liegt grundsätzlich allein in der Verantwortung der Hochschulen", betont die Bundesregierung.

cva