Cornelia Koppetsch bei einer Veranstaltung im Jahr 2019.
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
Koppetsch von Lehrtätigkeit entbunden

Die Soziologin Cornelia Koppetsch soll bis auf Weiteres nicht mehr an der TU Darmstadt lehren. Hintergrund ist die Rücknahme ihrer Habilitation.

15.01.2025

Die Technische Universität (TU) Darmstadt prüft, ob sie der Soziologin Cornelia Koppetsch die Professur entzieht. Dies hat die Hochschule am Freitag mitgeteilt. Bereits im Dezember hatte der Fakultätsrat der Fakultät Kulturwissenschaften der Leuphana Universität Lüneburg einstimmig entschieden, ihre im Jahr 2006 abgelegte Habilitation zurückzunehmen.

Den noch nicht rechtskräftigen Entzug begründete die Fakultät in einer Stellungnahme am Freitag mit "Verstößen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit" in der Habilitationsschrift "Das Ethos der Kreativen". Wörtliche Übernahmen aus Texten anderer Autorinnen und Autoren, die nicht als solche gekennzeichnet waren, seien festgestellt worden. Diese folgten einem "Muster der nicht fachgerechten Trennung zwischen eigenen und fremden Formulierungen und Gedanken". Die Verstöße prägten die Habilitationsschrift "insgesamt".

Durch die Rücknahme der Habilitation verliert Koppetsch die Lehrbefugnis für Soziologie. Seit 2009 ist sie Soziologieprofessorin an der TU Darmstadt. Ihre Habilitation sei damals im Berufungsverfahren als eine "wesentliche Qualifikation" angesehen worden. Die Hochschule prüft daher laut Mitteilung den Entzug der Professur. Zunächst sei Koppetsch von ihren Tätigkeiten in Lehre und Forschung an der TU Darmstadt entbunden.

Koppetsch fechtet Rücknahme der Habilitation an

Gegenüber dem Magazin "Der Spiegel" erläuterte Koppetsch, dass sie gegen die Entscheidung der Leuphana Universität juristisch vorgehen werde. Auch die Entbindung halte sie aufgrund des laufenden Verfahrens demnach für "rechtswidrig". Koppetschs Rechtsanwalt teilte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf Anfrage mit, dass seine Mandantin beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage eingereicht habe. Der Bescheid der Leuphana Universität weise ihmzufolge "schwerwiegende Rechtsfehler" auf. So sei die Habilitationsordnung nach den Plagiatsvorwürfen geändert worden.

Plagiatsvorwürfe gegen Koppetsch kursieren bereits seit 2019. Die TU Darmstadt hat wegen nachgewiesener Plagiate  in verschiedenen Werken bereits zwei Disziplinarverfahren gegen sie durchgeführt. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die Wissenschaftlerin 2023 schriftlich gerügt . Die Überprüfung der Habilitationsschrift hatte die Fakultät Kulturwissenschaften der Leuphana Universität im Jahr 2022 eingeleitet, nachdem eine Vorprüfung Anhaltspunkte für Verstöße ergeben hatte.

aktualisiert am 16.01.2025 um 10.30 Uhr mit der Aussage des Rechtsanwalts von Professorin Cornelia Koppetsch, zuerst veröffentlicht am 16.01.2025

cpy