Das Bild zeigt eine Maus auf der Hand eines Forschenden.
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Versuchstierverordnung
Mehr Rechts-Sicherheit beim Umgang mit überschüssigen Versuchstieren

Der Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes stieß auf Kritik. Nun plant das BMEL Konkretisierungen.

12.09.2024

Mit der geplanten Verschärfung des Strafmaßes im Tierschutzgesetz sorgte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anfang des Jahres in der Wissenschaftscommunity für Unruhe. Insbesondere durch die vorgesehene Erweiterung des Tatbestandes des Tötens "ohne vernünftigen Grund" in § 17 werde "die notwendige Rechtssicherheit für die Forscher*innen zusätzlich beeinträchtigt", urteilte etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Entsprechend äußerte sich auch der Deutsche Hochschulverband (DHV) im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zu den geplanten Verschärfungen und mahnte Klarheit an: Liege das rechtliche Risiko bei den in der Verantwortung stehenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, könne dies erhebliche Folgewirkungen für wichtige Forschungsbereiche haben. 

Rechtliche Absicherung der "Kaskadenregel"

Im Zentrum der Diskussion steht die sogenannte Kaskadenregel: Danach würden überschüssige Tiere, die während der Züchtung unvermeidbar entstünden, anderen Bestimmungen zugeführt. Nur sofern dies nicht möglich sei, komme eine "sachgerechte und schonende Tötung" infrage. Diese Praxis werde zwar als "lege artis" anerkannt, sie beruhe jedoch nicht auf klaren rechtlichen Vorgaben, so die DFG in ihrer damaligen Stellungnahme. 

Nun soll die Kaskadenregel in einem Entwurf der Tierschutz-Versuchstierverordnung Berücksichtigung finden. Dort soll der "vernünftige Grund" im Sinne des § 1 Tierschutzgesetz, der für die Tötung eines für den Versuch nicht verwendbaren Tieres vorliegen muss, näher definiert werden: Eine Tötung käme demnach nur dann in Betracht, wenn die Zucht sorgfältig geplant worden sei und alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung einer Tötung unternommen worden seien sowie eine Verwendung des Tiers außerhalb des Tierversuchs nicht möglich sei. Dies dürfte zur von der Wissenschaftscommunity erwarteten Rechtssicherheit beitragen.

Neben der rechtlich abgesicherten Durchführung von Tierversuchen soll auch die Entwicklung von Alternativmethoden weiter vorangetrieben werden. Das BMEL startet aktuell einen Beteiligungsprozess für eine Reduktionsstrategie. Die Auftaktveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Forschung, Politik, Wirtschaft und Tierschutzorganisationen fand Anfang dieser Woche in Berlin statt. 

hes