Das Bild zeigt moderne Isocages für Mäuse, Ratten oder Hamster.
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DFG
Neujustierung bei der Genehmigung von Tierversuchen gefordert

Die DFG bemängelt die Überregulierung bei der Genehmigung von Tierversuchen. Eine Pilotstudie zeigt den Handlungsbedarf.

02.10.2025

Die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert eine Neujustierung bei den Genehmigungsverfahren für Tierversuche. Die zuständigen Ministerien und Behörden auf Bundes- und Landesebene sollten Maßnahmen zur Beschleunigung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren, zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands und zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten ergreifen. Die Stellungnahme auf Basis einer aktuellen Pilotstudie wurde am 1. Oktober veröffentlicht. 

Wissenschaft brauche verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren gesellschaftlichen Forschungsauftrag zu erfüllen und zugleich der Verantwortung im Umgang mit Tieren für Forschungszwecke gerecht zu werden. "Die Genehmigungsverfahren, wie sie aktuell durchgeführt werden, sind ein besonders prägnantes Beispiel für ausufernde Bürokratisierung und Überregulierung", erklärte die Vorsitzende der Senatskommission, Professorin Brigitte Vollmar, den Handlungsbedarf. Änderungen seien nötig, um "die Innovationskraft unseres Landes bestmöglich" auszuschöpfen.

Pilotstudie benennt drei Problemfelder

Für die Stellungnahme der Senatskommission wurden Forschende und Tierschutzbeauftragte konsultiert sowie eine Datenerhebung im Rahmen einer Pilotstudie durchgeführt. Die Rundgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hätten ergeben, dass die gängige Verfahrenspraxis als erhebliche Beeinträchtigung der Forschungsarbeit wahrgenommen wird. Es gebe konkrete Sorge vor Strafverfolgung aufgrund von Fehlverhalten. Die Pilotstudie habe insbesondere drei Problemfelder identifiziert: die Dauer der Verfahren, das hohe Aufkommen von Rückfragen und die großen Verfahrensunterschiede zwischen den Genehmigungsbehörden.

Das Tierschutzgesetz sei im Zuge des EU-Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2021 geändert worden, um Verfahren zu vereinheitlichen und Wettbewerbsbedingungen anzugleichen, erläuterte DFG-Präsidentin Katja Becker in der Mitteilung. Tatsächlich zeige die Pilotstudie auf, dass sich die Situation für die Wissenschaft seitdem verschlechtert habe. Im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Pläne für die tierexperimentelle Forschung hoffe sie, "dass die Stellungnahme der Senatskommission den anstehenden Gesprächen und Debatten einen wichtigen Impuls gibt".

Mit der Pilotstudie wird nach eigenen Angaben erstmals ein umfassender Datensatz zum Verlauf von Genehmigungsverfahren für Tierversuche erhoben. Um die weitere Entwicklung verfolgen zu können, sei zukünftig eine regelmäßige Abfrage quantitativer Daten zu empfehlen.

hes