Das Gebäude des wegen seines Betriebs mit atomwaffenfähigem Uran umstrittenen Forschungsreaktors München 2 (FRM-II) der Technischen Universität München in Garching.
dpa - Fotoreport

Hochangereichertes Uran
Streit um Garchinger Forschungs-Reaktor

Die TU München betreibt in Garching einen Forschungsreaktor mit hochangereichertem Uran. Laut einem Gutachten müsste er längst umgerüstet werden.

10.07.2019

Ein Bündnis aus Umweltschützern, Juristen und Grünen-Politikern hält den Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München für illegal und fordert seine Abschaltung. Der Reaktor laufe entgegen der Betriebsgenehmigung von 2003 immer noch mit waffenfähigem hochangereichertem Uran, erläuterte das Bündnis am Mittwoch in München.

Das Bündnis beruft sich auf ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, wonach der Reaktor seit acht Jahren unrechtmäßig betrieben werde. Laut Genehmigung hätte er bis Ende 2010 umgerüstet werden müssen. 2018 wurde die Verwendung des hochangereicherten Brennstoffs zwar verlängert, diese Vereinbarung von Freistaat und Bund reiche aber rechtlich nicht aus.

Die Technische Universität München (TUM) müsse als Betreiberin des Reaktors ein Genehmigungsänderungsverfahren in Gang bringen oder endlich auf niedriger angereichertes Uran umsteigen, sagte Ziehm. In jetziger Form sei der Weiterbetrieb widerrechtlich.

Die TUM argumentiert, es gebe für Hochleistungsforschungsreaktoren bis heute keine qualifizierte Alternative. Eine Sprecherin der Hochschule sagte, aus ihrer Sicht könne der FRM II weiter betrieben werden. Allerdings steht er mangels neuer Brennelemente seit März still. Hintergrund sind Probleme mit Genehmigungen bei der Lieferung neuer Brennelemente aus Frankreich.

Der Reaktor FRM II gilt als eine der leistungsstärksten Neutronenquellen weltweit und wird von Wissenschaftlern und Industriekunden genutzt. Laut Technischer Universität München ist das hochangereicherte Uran unabdingbar für diverse medizinische Anwendungen, aber auch in der Forschung.

dpa