

Wissenschaftliches Fehlverhalten
Wissenschaftler erhält dreijährige Antragssperre
Der Untersuchungsausschuss der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Tatbestand des Plagiats festgestellt. Der beschuldigte Wissenschaftler muss mit einer schriftlichen Rüge und dem Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für drei Jahre rechnen, teilte die Forschungsförderorganisation am 2. April mit.
Vorausgehend sei dem Wissenschaftler vorgeworfen worden, in einem Förderantrag an die DFG umfängliche Textpassagen und mehrere Abbildungen aus einer fremden Publikation ohne korrekte Kennzeichnung übernommen zu haben.
Der DFG-Ausschuss zur Untersuchung solcher Vorwürfe beurteile dies als wissenschaftliches Fehlverhalten. In die Bewertung eingeflossen seien eine schriftliche Stellungnahme und die nachfolgende Anhörung des Betroffenen.
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Plagiat von Text und Bild festgestellt – Verteidigungsversuch gescheitert
Die fraglichen Textpassagen seien teils wörtlich und teils paraphrasiert übernommen worden, ohne dass ihre Quelle genannt worden sei. Bei den übernommenen Abbildungen seien trotz Abwandlungen die Ähnlichkeiten mit den Abbildungen der Ausgangspublikation deutlich erkennbar gewesen.
Die Einlassung des Wissenschaftlers, er habe der DFG versehentlich im Vorfeld seines Antrags zusammenkopiertes Material übermittelt, habe die Feststellungen des Ausschusses nicht ausräumen können, zumal der Betroffene auch nach Rückfragen der DFG-Geschäftsstelle keine anderen Unterlagen eingereicht hätte.
Nach Ansicht des für die Untersuchung zuständigen Unterausschusses habe damit ein erheblicher und auch vorsätzlicher Verstoß gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens vorgelegen. Deshalb habe er dem Hauptausschuss die Rüge und die Antragssperre als geeignete und angemessene Maßnahmen vorgeschlagen. Diesen habe der Hauptausschuss nun zugestimmt.
cva