Das Foto zeigt eine junge Frau vor Monitoren im Telemedizinzentrum der Charité, Berlin.
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Zeitverträge
Großteil der Charité-Ärzte hat befristete Verträge

Das Zeitvertragsgesetz für Wissenschaftler soll dem Erreichen wissenschaftlicher Ziele dienen. In der Berliner Charité geht man darüber hinaus.

18.03.2019

An der Berliner Charité sind 74 Prozent der Ärzte nur befristet angestellt. 2077 der 2812 Mediziner haben einen solchen Vertrag, darunter auch fast 80 Oberärzte, wie aus einer Antwort von Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Catherina Pieroth hervorgeht, über die der "Tagesspiegel" am Montag berichtete. Krachs Antwort beruht auf Angaben der Universitätsklinik.

Pieroth kritisierte, dass die Charité seit Ende 2017 auch 83 Verträge ohne konkreten Grund befristet abgeschlossen hat, obwohl das Land Berlin diese Verträge abschaffen will. Im November 2017 gab es einen Beschluss des Abgeordnetenhauses dazu. Laut Krach sind die Vertragsabschlüsse mit oft langfristigen Einstellungsverfahren zu erklären. Die Charité kündigte am Montag eine Reaktion an.

Die Charité ist in Berlin laut Ärztegewerkschaft Marburger Bund die einzige Klinik, die nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Stellen befristen kann. Dieses Gesetz gelte für Hochschulen und sei für das Erreichen wissenschaftlicher Ziele gedacht, etwa Habilitation oder Forschungsprojekte, sagte Geschäftsführer Reiner Felsberg der Deutschen Presse-Agentur. "Wir fordern die Charité auf, nur noch nach WissZeitVG zu befristen, wenn eindeutig wissenschaftliche Ziele zu erreichen sind", so Felsberg.

dpa