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Karrieren in der Wissenschaft
Neue Personalkategorien – Eine Bestandsaufnahme

Derzeit wird über neue Personalkategorien an Hochschulen und damit verbundene Dauerstellenkonzepte diskutiert. Ein Blick in die aktuelle Rechtslage.

Von Martin Hellfeier 30.01.2026

Spätestens seit dem Positionspapier "Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem" des Wissenschaftsrats (Juli 2025), das für eine tiefgreifende Neuordnung der Personalstrukturen plädiert, ist das Thema präsent. Bereits zuvor hatte die Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gemeinsam mit der Jungen Akademie Leitlinien veröffentlicht (Juni 2024). Sie zielen darauf ab, an Universitäten dauerhafte wissenschaftliche Karrierewege neben der Professur zu etablieren und schlagen drei Stellenprofile vor: Lecturer (Schwerpunkt Lehre), Researcher (Schwerpunkt Forschung) und Academic Manager (Schwerpunkt Wissenschafts- und Infra­strukturmanagement sowie Transfer).

"Personalkategorien außerhalb der Professur sind dann attraktiv, wenn sie sich von der Professur unterscheiden, Eigenständigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten bei attraktiver Vergütung bieten."

Der Deutsche Hochschulverband hat die Empfehlungen des Wissenschaftsrats begrüßt und betont die stärkere Trennung von Qualifikation und Daueraufgaben sowie frühe, qualitätsgeleitete Entscheidungen in der Postdoc-Phase. Personalkategorien außerhalb der Professur sind dann attraktiv, wenn sie sich von der Professur unterscheiden und zugleich den Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern größtmögliche Eigenständigkeit und hinreichende Entwicklungsmöglichkeiten bei attraktiver Vergütung bieten. Da die Bedarfe je nach Fach und Standort variieren, können die Vorschläge des Wissenschaftsrats als wichtige Grundlage für vertiefte Erörterungen dienen.  

Aktuelle Länderregelungen

In allen Ländern gibt es wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die – je nach Aufgabenprofil – auch unbefristet beschäftigt werden können. Unter dem Begriff der neuen Personalkategorien werden jedoch aktuell insbesondere inhaltlich selbstständig wahrgenommene Positionen diskutiert, die in der Regel nach einer qualitätsgesicherten Bewährungs- und Entwicklungsphase entfristet und/oder höhergestuft werden. Das Tenure-Track-Prinzip der Juniorprofessur würde damit prinzipiell und funktional auf Stellen neben der Professur übertragen. Für den diesbezüglichen rechtlichen Rahmen prägend ist dabei der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2025, der den Vorrang des wissenschaftlichen Befristungsrechts des Bundes gegenüber abweichenden landesrechtlichen Regelungen des Hochschulrechts betont. Aktuell werden damit die Spielräume der Länder für Entfristungszusagen in Form von Tenure-Track-Modellen aus befristeten Arbeitsverträgen wissenschaftlicher Mitarbeitender zur Qualifizierung heraus begrenzt.

Ein Überblick über die (wenigen) Länder, die Regelungen zu speziellen Personalkategorien im hier verstandenen Sinn vorsehen (oder vorsehen wollen), ergibt folgendes Bild:

Berlin sieht mit dem Dritten Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts eine neue Personalkategorie der Lektorin beziehungsweise des Lektors vor. Das Gesetz wurde am 15. Januar 2026 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Es berücksichtigt ausdrücklich die aktuelle Rechtsprechung zum Berliner Hochschulgesetz aus dem Jahr 2025. Die neue Kategorie ist auf Daueraufgaben in Forschung und Lehre zugeschnitten. Sie verknüpft Entwicklungsschritte mit Evaluationen und zielt auf eine Entfristungsperspektive nach einer definierten Bewährungszeit. Vorgesehen ist eine Differenzierung in Researcher mit Schwerpunkt in der Forschung und Lecturer mit Schwerpunkt in der Lehre.

Das Hochschulrecht in Brandenburg kennt Akademische Juniordozentinnen und Juniordozenten. Sie werden zunächst im Angestelltenverhältnis befristet beschäftigt, dann nach Maßgabe der Ausschreibung befristet oder unbefristet als Akademische Dozentinnen und Dozenten, ebenfalls im Angestelltenverhältnis. Daneben wurden Wissenschaftsmanagerinnen beziehungsweise Wissenschaftsmanager eingeführt, die in der Regel unbefristet beschäftigt werden sollen.

Bremen sieht Lektorinnen und Lektoren vor. Sie werden im Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis unbefristet oder befristet beschäftigt. Der Einstieg erfolgt befristet als Lecturer oder Researcher. Die Senior-Stufen (Senior Lecturer oder Senior Researcher) folgen nach Evaluation und münden in eine unbefristete Tätigkeit.  

In Hessen ist eine unbefristete Beschäftigung in der Personalkategorie wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der speziellen Bezeichnung Hochschullektorin oder Hochschullektor nach maximal dreijährigem Angestellten- oder Beamtenverhältnis möglich. Hochschullektorinnen und -lektoren werden nach Bewährung Aufgaben in Forschung und Lehre zur selbstständigen Wahrnehmung übertragen.  

In Sachsen erfolgt in der Regel die von Beginn an unbefristete Beschäftigung in der Kategorie Lektorin beziehungsweise Lektor mit der Möglichkeit des Aufstiegs zur Seniorlektorin beziehungsweise zum Seniorlektor. Das Modell legt die eigenständige, überwiegend lehr- oder forschungsbezogene Tätigkeit zugrunde und verbindet eine Höherstufung in die Senior-Stufe mit qualitätsgesicherten Bewertungsverfahren. Zudem gibt es Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager, die für Managementaufgaben in Verwaltung und Transfer zuständig sind.

Interessant: In Baden-Württemberg wurde erst 2024 die Kategorie der Dozentinnen und Dozenten im Landeshochschulgesetz, die bereits 2007 eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Die Gesetzesbegründung nennt als Hauptgründe, dass die Dozentur bei Hochschulen wie auch beim wissenschaftlichen Nachwuchs als wenig attraktiv galt und entsprechend selten nachgefragt wurde. Die Personalkategorie habe sich – nicht zuletzt wegen enger Besoldungsspielräume – in der Praxis daher nicht bewährt.

Ausblick auf 2026

Die Länder werden ihre bestehenden Regelungen präzisieren oder neue schaffen müssen. Maßgeblich bleiben dabei derzeit zwei Linien: erstens die Leitplanken der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung von 2025, die die Kompetenzordnung und die Grenzen landesrechtlicher Vorgaben im Befristungs- und Entfristungsrecht schärft; zweitens die Entwicklung auf Bundesebene, namentlich die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die allerdings momentan noch auf sich warten lässt.  

Führung – Schwerpunkt in "Forschung & Lehre"

Die Februar-Ausgabe von "Forschung & Lehre" widmet sich mit einem Themen-Schwerpunkt den verschiedenen Aspekten von Führung. Die Beiträge:

  • Im Gespräch mit Heike Bruch: Erschöpfung managen. Wie sollte sich Leadership in Krisenzeiten gestalten?
  • Dieter Frey/Theresa Morner/Tamara Weindl: Die professorale Rolle. Was macht verantwortungsvolle Führung in Hochschulen aus?
  • Claudia Peus: Zum Erfolg führen. Über die Bedeutung einer gemeinsamen Vision und spezifischer Spielregeln in wissenschaftlichen Teams
  • Im Gespräch mit Helge Braun: Mit Konsensualität. Worauf es bei der Führung von politischen und wissenschaftlichen Organisationen ankommt
  • Stefan Kühl/Judith Muster: Am Mischpult. Führung durch Organisationsstrukturen
  • Michael W. Busch: Dynamische Strukturen. Geeignete Führungsstile im Hochschulkontext
  • Im Gespräch mit Susanne Schmidt: Mehr Steuerung notwendig. Zur Führung interkultureller Teams

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe – Reinlesen lohnt sich!