Eine Hand wählt den Lebenslauf eines Bewerbers auf einem virtuellen Bildschirm aus.
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Chancengerechtigkeit
Neues Lebenslaufformat bei DFG-Bewerbungen

Ab März 2023 gilt bei Bewerbungen um DFG-Fördermittel eine neue Lebenslaufvorlage. Sie soll die Wissenschaftsbewertung gerechter gestalten.

02.09.2022

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) führt ab dem 1. März 2023 eine neue Lebenslaufvorlage als verpflichtend für alle Förderprogramme ein. In den Lebensläufen können die Antragstellenden dann narrative und tabellarische Angaben machen und etwa die Rahmenbedingungen ihrer Forschungssituation beschreiben, wie die DFG am Donnerstag mitteilte.

Mit der neuen Vorlage bemühe sich die Organisation, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aufgrund ihrer individuellen Leistung und ihrem akademischen Werdegang zu bewerten. Quantitative Bewertungskriterien seien künftig weniger stark gewichtet. So soll die Chancengerechtigkeit verbessert und "eine insgesamt qualitativ hochwertigere Begutachtungsgrundlage" erlangt werden, wie die Organisation mitteilte.

Neben obligatorisch abgefragten Informationen, anhand derer die DFG die Antragsberechtigung prüfe, können Bewerberinnen und Bewerber demnach etwa auch auf zusätzliche "Dienste an der Wissenschaft" wie Gremientätigkeiten oder besondere Lebensumstände wie "Karrierepausen" oder Zusatzbelastungen eingehen. So könne der jeweilige Lebens- und Karriereabschnitt der sich bewerbenden Person stärker berücksichtigt und die wissenschaftliche Leistung zu ihren Gunsten bewertet werden. Gutachterinnen und Gutachter seien angewiesen, diese Leistung im Kontext des individuellen Lebenslaufs und des Karrierestadiums des Antragstellers oder der Antragstellerin zu sehen.

Zur Aufwertung inhaltlich-qualitativer Kriterien gehört es laut DFG auch, alle wissenschaftlichen Publikationsformen gleichwertig zu würdigen. Neben Angaben in den klassischen Publikationsformaten (Fachaufsätze in Peer Review-Zeitschriften, Buchpublikationen und peer-reviewte Beiträge zu Konferenzen und Sammelbänden) könnten nun auch weitere Formen berücksichtigt werden, in denen Ergebnisse veröffentlicht wurden, beispielsweise Artikel auf Preprint-Servern, Datensätze oder Softwarepakete. Angaben zu quantitativen Metriken wie Impact-Faktoren und h-Indizes im Lebenslauf oder Antrag würden bei der Begutachtung nicht länger berücksichtigt.

Hintergründe der neuen Lebenslaufvorlage

Mit der neuen Lebenslaufvorlage knüpft die DFG an ihr Positionspapier zum wissenschaftlichen Publizieren und der Wissenschaftsbewertung vom Mai dieses Jahres an. Darin hatte sich die Organisation für einen Kulturwandel hin zu einer chancengerechteren und noch stärker inhaltlich orientierten wissenschaftlichen Bewertung ausgesprochen.

Die DFG ist mit diesem Bemühen nicht allein: Der Schweizerischer Nationalfonds (SNF) hatte im Juni dieses Jahres bekanntgegeben, dass bei Bewerbungen um seine Förderprogramme ab Oktober ebenfalls ein neues Lebenslaufformat gilt, das auch dort den Auswahlprozess fairer machen soll. Der SNF baut dabei neben ebenfalls narrativen Abschnitten auch auf die Berechnung des "akademischen Alters" von Bewerbenden. Dieses entspreche der Zahl der Jahre, in denen Antragstellende vollzeitäquivalent in der Wissenschaft gearbeitet haben, abzüglich von etwa Elternzeiten. So sollen wiederum die Leistungen der sich bewerbenden Person in Relation zu ihrem akademischen Werdegang und Karrierelevel betrachtet werden.

cpy