Universität Hamburg
Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf unberechtigt
Die gegen Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, erhobenen Plagiatsvorwürfe haben sich im Rahmen der Untersuchung durch die Universität Hamburg nicht bestätigt. Dies teilte die Hochschule am 27. Juli in einer Pressemeldung mit. Der Sachverhalt sei nach Eingang der Hinweise ordnungsgemäß untersucht worden. "Die zuständigen Gremien sahen den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an", heißt es in der Meldung. Das Verfahren sei abgeschlossen und die Betroffene über das Ergebnis informiert, so die Universität.
Weiterhin erklärte die Einrichtung, sie nehme Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis grundsätzlich ernst und lasse sie durch das Ombudskollegium und den Ständigen Expertenausschuss der Universität prüfen.
Hintergrund
Die Vorwürfe gegen die Juristin wurden im Zusammenhang mit ihrer Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Unionsfraktion hatte kurz vor der geplanten Wahl durch den Bundestag im Juli 2025 Äußerungen des österreichischen "Plagiatsprüfers" Dr. Stefan Weber aufgegriffen, der Brosius-Gersdorf aufgrund vermeintlicher Textübereinstimmungen zwischen ihrer Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes, Professor Hubertus Gersdorf, Ghostwriting vorgeworfen hatte.
Aus wissenschaftlichen Kreisen erfuhr die Professorin daraufhin große Unterstützung. In einer Stellungnahme, die von rund 360 Forschenden unterzeichnet wurde, hieß es etwa, in Fachkreisen sei völlig unstreitig, dass "Frauke Brosius-Gersdorf eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin" sei. Die Rechtswissenschaftlerin zog ihre Kandidatur schließlich Anfang August zurück, da ihr aus der Unionsfraktion deutlich signalisiert worden, dass eine Wahl ausgeschlossen sei.
hae