Illustration: Auswahl verschiedener Personen aus einer großen homogenen Gruppe
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akademische Karriere
Erfolgreich auf eine Professur bewerben

Der Wettbewerb an Hochschulen ist hart. Was gilt es für Bewerber auf eine Professur zu beachten? Tipps für die einzelnen Schritte des Verfah­rens.

Von Ulrike Preißler 22.09.2021

Universitäten wie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wählen in einem kompetitiven Auswahlverfahren die Bewerberinnen und Bewerber für eine Professur aus. Falls die Berufungskommission von den zunächst schriftlich eingereichten Bewerbungsunterlagen überzeugt ist, gilt es, in einem weiteren Schritt beim wissenschaftlichen Probevortrag und im Vorstellungsgespräch den Vorsprung zu sichern. Immer häufiger müssen die Bewerberinnen und Bewerber auch an den Universitäten Probe-Lehrveranstaltungen abhalten, an den Fachhochschulen ist dies ständige Praxis, da die Lehre hier eine zentrale Dienstaufgabe darstellt. In der Regel wird das Thema für die Lehrveranstaltung vorgegeben, damit die Studierenden und die Berufungskommission die Probe-Lehrveranstaltung der einzelnen Bewerber und Bewerberinnen gut vergleichen können.

An Fachhochschulen ist nach den Lehrverpflichtungsverordnungen der Länder ein Lehrdeputat von 18 Semesterwochenstunden zu absolvieren, an Universitäten je nach Land acht bis neun Semesterwochenstunden. Bereits bei der Durchsicht des Ausschreibungstextes wird in der Regel deutlich, dass die Lehre an der Fachhochschule einen entscheidenden Platz einnimmt. Daher ist es bei der Bewerbung an einer Fachhochschule – aber auch an einer Universität – besonders wichtig darzustellen, dass man über eine entsprechende Lehrerfahrung und didaktische Kenntnisse verfügt.

Forschungsaufgaben stehen an Universitäten im Vordergrund, wichtig sind hier Erfahrungen in der Drittmittelakquise, entsprechende Publikationen und Kooperationen. Aber auch an vielen Fachhochschulen ist die Forschung heute nicht mehr nur sekundäre Dienstaufgabe. Weiterhin ist bei einer Bewerbung und Berufung an eine Fachhochschule die bereits außerhalb der Hochschule erworbene Berufspraxis wegen der zu leistenden anwendungsorientierten Lehre relevant. Unter Rückgriff auf das Prinzip der Bestenauslese wird von diesem Einstellungserfordernis auch einmal abgesehen, wenn Bewerberinnen und Bewerber durch andere Qualifikationen überzeugen können. In einigen Ländern müssen sich die Hochschulen hier noch für diesen Fall das Einverständnis des Ministeriums einholen.

Anschreiben

Dem Anschreiben kommt im Bewerbungsverfahren eine besondere Bedeutung zu, da es in der Regel die erste, von der Berufungskommission wahrgenommene Information über die Bewerber und Bewerberinnen ist. Es sollte daher Auskunft darüber geben, welche praktischen Erfahrungen in Forschung und Lehre vorliegen, welche beruflichen Stationen absolviert wurden und insbesondere, welche Tätigkeit aktuell ausgeübt wird. Hier sollte deutlich gemacht werden, dass die jetzigen Aufgaben den Bewerber oder die Bewerberin dazu prädestinieren, die Professur auszufüllen. Des Weiteren sollte im Anschreiben die Lehrerfahrung und Forschungskompetenz – passend zur ausgeschriebenen Professur – skizziert werden. In der Regel sollte das Bewerbungsanschreiben zwei bis drei Seiten umfassen.  

Unterlagen

Im Ausschreibungstext wird häufig aufgezählt, welche weiteren Bewerbungsunterlagen dem Anschreiben beizufügen sind. Manchmal wird aber auch nur ein Bewerbungsanschreiben und die Übermittlung der "üblichen Unterlagen" gewünscht. Zu den "üblichen Unterlagen" gehören der tabellarische Lebenslauf, ein zwei- bis dreiseitiges Forschungskonzept, eine Publikations- und Vortragsliste, die Aufstellung der bisher eingeworbenen Drittmittel, ein circa ein- bis zweiseitiges Lehrkonzept, eine Lehrveranstaltungsliste und eine Aufstellung der betreuten Prüfungsarbeiten. Zum Beleg der Lehrerfolge sollten ein bis zwei Lehrevaluationen und schließlich noch die Urkunden von bisher erworbenen Abschlüssen sowie Arbeitszeugnisse und Weiterbildungsbelege beigefügt werden.

Im Lebenslauf sollte Folgendes gut gegliedert dargestellt werden: aktuelle und bisherige berufliche Tätigkeiten, akademische Abschlüsse, Auslandserfahrungen, Kooperationspartner aus der Wissenschaft/Wirtschaft, Selbstverwaltungsaufgaben/administrativer Service, Fortbildungen, Referenzen (zum Beispiel Listenplätze oder Rufe), Preise/Auszeichnungen, Mitgliedschaften, ggf. Sprachkenntnisse oder sonstige für die Professur relevante Kompetenzen.

Nicht alle Universitäten verlangen expressis verbis die Einreichung eines Forschungs- und/oder Lehrkonzepts. Derartige Konzepte könnten aber durchaus auch unaufgefordert vorgelegt werden, um deutlich zu machen, dass die eigenen Forschungs- und Lehrinhalte anschlussfähig sind.  

Ein circa zweiseitiges Forschungskonzept benennt zunächst kurz die einzelnen Forschungsschwerpunkte des Bewerbers oder der Bewerberin. Sodann sollten die einzelnen Forschungsschwerpunkte etwas näher beschrieben werden (Forschungsthema, Methode und erste Ergebnisse). Weiterhin sollte beim jeweiligen Forschungsschwerpunkt der jetzige und zukünftige Forschungsoutput skizziert werden (Publikationen, Drittmittelakquise, Kooperationen et cetera).

Ein Lehrkonzept bietet sich sowohl bei der Bewerbung auf eine Professur an der Universität als auch besonders bei einer Bewerbung an eine Fachhochschule an. In diesem sollte ein kurzer Überblick über die bereits erworbene Lehrerfahrung sowie ein Ausblick auf mögliche Lehrinhalte am neuen Standort gegeben werden. Es sollten die möglichen Lehrthemen benannt, die Lehrmethoden – sowohl in Präsenz als auch in Online-Formaten – beleuchtet, Prüfungserfahrung und gute Lehrevaluationsergebnisse sowie die didaktische Fortbildung beschrieben werden. Auch besonderes Engagement in der Lehre könnte erwähnt werden (Beteiligung an der Weiterentwicklung von Studiengängen, Mitarbeit an Studienreformen, Studienberatung, Lehrpreise, Veröffentlichungen zu Lehrthemen et cetera).

Auswahlverfahren

Bei jedem Bewerbungsverfahren wird ein mehrstufiges kompetitives Verfahren durchgeführt, in dem die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers beleuchtet werden. Nachdem die Bewerber und Bewerberinnen die Unterlagen bei der Berufungskommission fristgerecht per Post oder via E-Mail eingereicht haben, erhalten sie häufig eine Eingangsbestätigung. Dann beginnt das Auswahlverfahren durch die Berufungskommission. Diese sichtet alle Bewerbungsunterlagen, lädt die in die engere Auswahl gekommenen Bewerber und Bewerberinnen zur Vorstellung ein. Bei Fachhochschulen ist es häufig so, dass auch externe Berufungskommissionsmitglieder am Vorstellungstermin anwesend sind und so der externe Begutachtungsprozess entfällt. Einige wenige Universitäten operieren ebenso. Die meisten Universitäten holen sich aber, nachdem von den eingeladenen Bewerbern und Bewerberinnen einige in die engere Auswahl gekommen sind, externe Gutachten über deren wissenschaftliche Kompetenz ein. Wenn diese Gutachten der Berufungskommission vorliegen, entscheidet sie über die Listenreihung. Die Liste wird von der Berufungskommission an den Fachbereich weitergeleitet, der die Liste beschließt und an das Rektorat weitergibt.

Wichtig ist es, der Berufungskommission relevante Informationen, die sich erst nach dem Absenden der Bewerbung oder nach Wahrnehmung des Vorstellungstermins ergeben haben, noch zur Kenntnis zu bringen. Hat man also zum Beispiel die Bewilligung für einen großen Grant bekommen, eine hervorragende Publikation platziert oder einen Preis erhalten, so sollte die Berufungskommission darüber noch informiert werden. Dazu sollten sich die Bewerber und Bewerberinnen an den Berufungskommissionsvorsitz wenden mit der Bitte um Weitergabe dieser Information an die Berufungskommission.

Aktives Recruitment

Viele Berufungsordnungen sehen ein aktives Recruitment von Bewerbern und Bewerberinnen vor. In diesem Rahmen werden Frauen oft gebeten, sich zu bewerben, insbesondere wenn diese bei der Anzahl von Professuren im Fachbereich noch unterrepräsentiert sind. Das aktive Recruitment wird häufig so praktiziert, dass im Netz nach passenden Frauen gesucht wird. Daher gilt es für Frauen – aber natürlich auch für Männer auf dem Weg zur Professur –, einen aussagekräftigen und stets aktuellen Homepageauftritt zu haben. Darüber hinaus kann es für die Bewerber und Bewerberinnen aufschlussreich sein, sich im Rahmen des Bewerbungsprozesses die Berufungsordnung der Hochschule anzusehen, um die einzelnen Verfahrensschritte zu kennen. Und schließlich sei auf den Bewerbungsunterlagencheck des Deutschen Hochschulverbandes im Vorfeld einer Bewerbung hingewiesen, der dem Mitglied des Deutschen Hochschulverbandes zur Verfügung steht.