Ein Fragezeichen in Sand gemalt
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FAQ
Kann ein W2-Professor auf eine W3-Professur befördert werden?

Die Umwandlung einer W2- in eine W3-Professur ist nicht ohne weiteres möglich. In der Regel muss sie ausgeschrieben werden. Doch es gibt Ausnahmen.

Von Wiltrud Christine Radau 05.01.2018

Grundsätzlich ist jede Professur öffentlich auszuschreiben und im Rahmen eines Berufungsverfahrens zu besetzen. Ein W2-Professor beziehungsweise eine W2-Professorin kann daher bei der Hochschule nicht ohne weiteres den Antrag stellen, dass die Professur in ein W3-Professorenamt umgewandelt wird – es handelt sich nämlich um ein anderes Professorenamt, das eigentlich ausgeschrieben werden muss.

Manche Bundesländer lassen in ihren Hochschulgesetzen jedoch Ausnahmen vom Ausschreibungsgebot zu und ermöglichen es etwa, dass ein bei einer Universität bereits beschäftigter W2-Professor beziehungsweise eine W2-Professorin im Rahmen von Bleibeverhandlungen eine W3-Professur erhält ("Fast-Track"). So bestimmt etwa das Hochschulgesetz des Landes Hessen, dass eine Ausschreibung im begründeten Einzelfall entfallen und der Professor beziehungsweise die Professorin an der Hochschule eine höherwertige Professorenstelle (W3) erhalten kann, wenn nachgewiesen wird, dass ein Ruf von einer anderen Hochschule auf eine höherwertige Professur (W3) vorliegt.

In Niedersachen und Nordrhein-Westfalen beispielsweise kann eine W2-Professur im Rahmen von Bleibeverhandlungen bereits dann in eine W3-Professur umgewandelt werden, wenn nachgewiesen wird, dass ein Ruf von einer anderen Hochschule auf eine Professur vorliegt, die mindestens gleichwertig mit dem derzeitigen Professorenamt ist. In allen Fällen dient die Übertragung der W3-Professur dem Ziel, den Professor beziehungsweise die Professorin durch das Angebot einer höherwertigen Professur an der Hochschule zu halten.