Ein Kopf mit einem Fragezeichen
mauritius images/imageBROKER/gingerfinch

FAQ
Professur in Teilzeit

Werden Professuren auch als Teilzeitanstellung ausgeschrieben? Ein Überblick über die Praxis der Hochschulen und die zugrundeliegende Rechtslage.

Von Wiltrud Christine Radau 12.11.2018

In Deutschland werden Professuren in der Regel als Vollzeitprofessuren ausgeschrieben. Eine Teilzeitprofessur ist, jedenfalls soweit es sich nicht um eine nach Dienstantritt beantragte Teilzeitbeschäftigung (zum Beispiel aus familiären Gründen) handelt, eher als Ausnahmefall zu betrachten.

Etwas häufiger finden sich Ausschreibungen für Teilzeitprofessuren an Künstlerischen Hochschulen, zuweilen aber auch etwa in ingenieurwissenschaftlichen Fächern. In diesen Bereichen ist der enge Kontakt des Hochschullehrers zu seinem beruflich-künstlerisch beziehungsweise beruflich-praktischen Umfeld oftmals besonders erwünscht.

Die Hochschulgesetze einiger Bundesländer widmen der Teilzeitprofessur daher eigenständige Regelungen und lassen sie ausdrücklich zu, um die Verbindung des Hochschullehrers zur Berufs- oder Wirtschaftswelt aufrechtzuerhalten beziehungsweise zu knüpfen. Hintergrund einer solchen als Teilzeitprofessur konzipierten Position ist regelmäßig die Erwartung, dass die praktische Tätigkeit des Professors die Aktualität des Lehrangebotes oder den Wissenstransfer fördert.

Teilzeiteinstellung meist als Angestelltenverhältnis

Eine Teilzeitprofessur kann im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Sofern der Beamtenstatus übertragen werden soll, sind allerdings die Vorgaben des jeweiligen landesrechtlichen Beamtengesetzes zu beachten.

Die Landesbeamtengesetze sehen die Einstellung als Teilzeitbeamter in der Regel nicht vor,  sondern lassen lediglich die nachträgliche Reduktion einer Vollzeit- in eine Teilzeitposition zu.
Ist eine Professur als Teilzeitprofessur ausgeschrieben und soll unmittelbar ein Teilzeitverhältnis
geschlossen werden, wird man also grundsätzlich damit zu rechnen haben, dass die Teilzeiteinstellung nicht im Rahmen eines Beamtenverhältnisses erfolgt, sondern im Angestelltenverhältnis.

Der Karriere-Tipp von Forschung & Lehre 

Forschung & Lehre beantwortet Ihre Fragen zum wissenschaftlichen Berufsalltag:


Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in den Rubriken Karriere und Recht auf der Website von Forschung & Lehre.