Ein Fragezeichen, eine Glühbirne und ein Ausrufungszeichen mit Kreide auf eine Tafel gemalt
Gerhard Seybert/fotolia

FAQ
Was ist bei einem Ruf in das Ausland zu beachten?

Der Wechsel in das Ausland bedarf besonderer Vorbereitung. Dies gilt vor allem, wenn in Deutschland ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit besteht.

Von Martin Hellfeier 21.03.2018

Mit der Berufung in das Ausland geht ein sich auf viele Bereiche beziehender "Systemwechsel" einher. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass im Ausland in der Regel kein dem Beamtenverhältnis gleichstehender Status begründet wird. Häufig werden Berufungen auf der Grundlage von Angestelltenverhältnissen realisiert, die – anders als das deutsche Beamtenverhältnis – grundsätzlich kündbar sind. Im Hinblick auf die Bezahlung sollten nach Möglichkeit konkrete Einkommensvergleichsberechnungen vorgenommen werden. Dies geschieht im internationalen Berufungsgeschäft regelmäßig nicht nach Maßgabe des Devisenkurses.

Um die Bezüge, die im Ausland angeboten werden, mit einem potentiellen Einkommen in Deutschland vergleichen zu können, werden die ausländischen Angebote in der Regel nach Maßgabe der sogenannten Verbrauchergeldparität modifiziert. Wesentlicher Verhandlungsgegenstand ist zudem die Versorgungsfrage. Durch den Wechsel des Versorgungssystems muss darauf geachtet werden, dass keine Nachteile in der Altersversorgung zu verzeichnen sind. Insbesondere bei einem Wechsel aus dem deutschen Beamtenverhältnis muss berechnet werden, ob Versorgungslücken entstehen und wie diese im Ausland ausgeglichen werden können. Wichtig – und häufig vergessen – ist zudem die Absicherung anderer Versorgungsrisiken wie zum Beispiel der Dienstunfähigkeit sowie der Hinterbliebenenversorgung.