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FAQ
Was ist eine "gemeinsame Berufung"?

Für eine "gemeinsame Berufung" gibt es verschiedene Modelle. Die prägen auch die Vergütung.

Von Wiltrud Christine Radau 08.01.2018

Der Begriff "gemeinsame Berufung" umschreibt den Fall, dass eine Universität zusammen mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, zum Beispiel einem Institut der Fraunhofer-Gesellschaft, eine Professur besetzt, die zugleich mit einer Leitungsposition an der außeruniversitären Forschungseinrichtung verbunden ist. Die Lehrverpflichtung ist häufig reduziert.

Die Ausgestaltung der Professur ist in verschiedenen Modellen denkbar: Im Beurlaubungsmodell (Jülicher Modell) erfolgt zunächst die Berufung auf die Professur an der jeweiligen Universität im Beamten- oder Angestelltenverhältnis. Gleichzeitig wird der Professor beziehungsweise die Professorin jedoch zur Wahrnehmung der Leitungsaufgaben im Forschungsinstitut beurlaubt.

Im Hinblick auf diese Leitungsposition wird mit dem Forschungsinstitut ein eigenständiger Anstellungsvertrag abgeschlossen. Das Gehalt wird durch das Forschungsinstitut ausgezahlt.
Beim Zuweisungsmodell (Berliner Modell) werden Berufene dagegen aus der Universitätsprofessur nicht beurlaubt, sondern vielmehr der Forschungseinrichtung zur Wahrnehmung der Leitungsaufgaben zugewiesen. Die Leitungsposition wird daher im Rahmen des Hauptamtes als Professorin oder Professor wahrgenommen. Entsprechend erfolgt die Vergütung nicht durch das Forschungsinstitut, sondern durch die Universität beziehungsweise das Land. Mit der Forschungseinrichtung wird lediglich ein Vertrag über die Leitungsaufgaben abgeschlossen; eine eigenständige Vergütungsklausel enthält der Vertrag nicht.

Im Nebentätigkeitsmodell (Karlsruher Modell) schließlich wird die Leitungsposition im Forschungsinstitut "nur" im Rahmen einer Nebentätigkeit wahrgenommen, die neben die Universitätsprofessur tritt. Mit dem Forschungsinstitut wird ein entsprechender Dienstvertrag abgeschlossen, der die Aufgabenfelder und die hierfür vorgesehene Vergütung regelt.