Ein Fragezeichen, eine Glühbirne und ein Ausrufungszeichen mit Kreide auf eine Tafel gemalt
Gerhard Seybert/fotolia

FAQ
Was sind äquivalente Leistungen zur Habilitation?

Als Bewerbungsvoraussetzung werden in Ausschreibungen häufig habilitationsäquivalente Leistungen gefordert. Was ist gemeint?

Von Juliane Lorenz 24.01.2018

Es gibt keine allgemeingültige einheitliche Regelung, was unter habilitationsäquivalenten Leistungen als vergleichbare Leistung zur Habilitation zu verstehen ist. Es ist Sache der jeweiligen Hochschule, hier spezifische Regelungen vorzuhalten. Diese finden sich zumeist in Habilitationsordnungen und können je nach den Usancen in dem jeweiligen Fach divergieren. Bei einer habilitationsäquivalenten Leistung muss es sich jedoch immer um eine einer Habilitationsschrift gleichwertige Leistung handeln.

Diese kann zum Beispiel bei mehreren veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten vorliegen, die zusammen einer Habilitationsschrift gleichwertig sind (kumulative Habilitation). Ausgeschlossen wird jedoch zumeist die Dissertation. Hinsichtlich der Anzahl werden je nach Fach zwischen drei und sieben Publikationen gefordert. In jedem Fall muss es sich um herausragende Veröffentlichungen handeln. Teilweise wird gefordert, dass der Zeitpunkt der Publikationen in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen soll. Als Habilitationsschrift kann auch eine wissenschaftliche Arbeit gelten, die der Bewerber als Mitglied einer Forschergruppe unter wesentlicher eigener Beteiligung hervorgebracht hat. In diesem Fall werden zumeist weitere Anforderungen gestellt. So sind zum Beispiel die verfassten Teile als solche zu kennzeichnen.