Ein Kopf mit einem Fragezeichen
mauritius images/imageBROKER/gingerfinch

FAQ
Wer kann sich habilitieren?

Wer sich nach der Promotion habilitieren will, muss viele Dinge beachten. Dabei geht es nicht nur um das Fachliche, auch um Gesetze und Ordnungen.

Von Hubert Detmer 11.07.2018

Auch wenn die Habilitation heute in einigen Fächern nicht mehr den Stellenwert hat, der ihr noch vor 15 Jahren zukam, stellt sich die Frage, wer diese Qualifikation auf dem Weg zu einer Universitätsprofessur überhaupt anstreben kann.

Wichtig ist es, sich als zukünftiger Habilitand auch "normativ" zu wappnen. Hierzu gehört vor allem – neben einem Blick in das Landeshochschulgesetz – die Kenntnis der für die jeweilige Fakultät einschlägigen Habilitationsordnung. In jedem Fall sollte zweifelsfrei geklärt sein, dass das Fach, für das die Lehrbefähigung und –befugnis beantragt werden soll, an der Fakultät, an der dieses Ziel angestrebt wird, auch vertreten ist. In der Habilitationsordnung können auch spezielle Ausgestaltungen der einzelnen Habilitationsleistungen geregelt sein: So die vergleichsweise junge Spielart der schriftlichen Habilitationsleistung, die so genannte "kumulative Habilitation".

Zu den fachlichen Voraussetzungen, die man mitbringen muss, gehört ein wissenschaftliches Studium, eine qualifizierte Promotion, worunter üblicherweise eine Promotionsleistung verstanden wird, die zumindest mit "magna cum laude" bewertet worden ist. Ferner wird häufig eine normativ nicht weiter definierte Post-Doc-Phase vorausgesetzt, die bereits in weiten Teilen auch der Anfertigung der schriftlichen Habilitationsleistung dienen kann.

Schließlich kann nach Maßgabe der Landeshochschulgesetze bereits bei der förmlichen Eröffnung des Habilitationsverfahrens der Nachweis der pädagogischen Eignung verlangt werden. Weitere Voraussetzungen für die förmliche Eröffnung des Verfahrens können gemäß der jeweiligen Habilitationsordnung auch mehr oder minder persönliche Faktoren sein (zum Beispiel keine fachbezogenen oder sonst "einschlägigen" Straftaten, kein wissenschaftliches Fehlverhalten).

Die geforderte schriftliche Habilitationsleistung ist in vielen Fällen immer noch die größere Monographie – mithin das zweite monographische Werk nach der Dissertation. An dessen Stellen treten jedoch in den letzten Jahren vermehrt kumulative Habilitationsschriften (regelmäßig: eine Mehrzahl wissenschaftlicher Publikationen, die durch einen "Klammerbeitrag" inhaltlich miteinander verzahnt sind).

Da man regelmäßig auf dem Weg hin zur Habilitation aus den genannten Gründen in "Vorleistung" tritt, bevor das Habilitationsverfahren förmlich eröffnet wird, empfiehlt sich nicht nur der Blick in die einschlägige Habilitationsordnung, sondern auch der frühzeitige und persönliche Kontakt zu potentiellen Betreuern.

Last not least: Habilitationsverfahren und -kulturen unterschieden sich in Details ganz erheblich. Bei allen Zweifelsfragen rund um die Habilitation sollte man sich fachkundig beraten lassen.

Immer mittwochs

Der Karriere-Tipp von Forschung & Lehre 

Forschung & Lehre beantwortet Ihre Fragen zum wissenschaftlichen Berufsalltag – jede Woche, kompakt und auf den Punkt.


Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in den Rubriken Karriere und Recht auf der Website von Forschung & Lehre.

Haben Sie Fragen, die noch nicht beantwortet wurden? Dann schreiben Sie uns: kommentare(at)forschung-und-lehre.de.

Wir bemühen uns, Ihre Fragen in den kommenden FAQs zu berücksichtigen.