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FAQ
Was verdiene ich als Doktorand?

Es gibt verschiedene Anstellungsverhältnisse, die mit einer Promotion verbunden werden können. Eine Annäherung an die Höhe des Gehalts.

Von Sascha-Sven Noack 05.09.2018

Der überwiegende Teil der Doktorandinnen und Doktoranden ist nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) beschäftigt. Dabei werden Doktoranden regelmäßig in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert. In der ersten Erfahrungsstufe beträgt das monatliche Bruttogehalt 3.672 Euro.

Mit zunehmender Berufserfahrung erhöht sich dieses Gehalt. Bereits nach einem Jahr beläuft sich das Bruttogehalt auf 4.075 Euro. Nach fünfzehn Jahren würde man die höchste Erfahrungsstufe erreichen, die ein monatliches Gehalt von 5.378 Euro aufweist.

Bei einem Wechsel der Universität werden einschlägige Berufserfahrungen bei einer Neueinstellung grundsätzlich angerechnet – soweit es nicht zu einer Unterbrechung von mehr als zwölf Monaten gekommen ist.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kann auch im Bereich des TV-L eine Zulage oberhalb des Tarifentgelts gezahlt werden. Bei der Einstellung kann beispielsweise abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung der Beschäftigten zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.

In der Praxis wird von diesen Möglichkeiten nur sehr selten Gebrauch gemacht. Zudem wird das volle Tabellenentgelt nur sehr selten für Doktorandinnen und Doktoranden ausgeschüttet, da diese sehr oft nur 50-Prozent-Arbeitsverträge haben. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft schlägt als Untergrenze etwa 65-Prozent-Arbeitsverträge für Doktoranden der Geisteswissenschaften vor.

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