Ein Kopf mit einem Fragezeichen
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FAQ
Was versteht man unter der "Betreuung" einer Promotion?

Eine erfolgreiche Promotion fußt auch auf dem Austausch zwischen Promovierendem und Betreuendem. Den bestimmen gewisse Regeln.

Von Ulrike Preißler 22.01.2018

Bei einer Promotion werden zwei Ebenen unterschieden: Betreuungsverhältnis und Promotionsverhältnis. Zwischen dem Promovenden und dem Betreuer, dem Doktorvater oder der Doktormutter, wird ein Betreuungsverhältnis begründet. Es handelt sich hier um ein Vertrauensverhältnis, das wissenschaftliche und pädagogische Elemente in sich birgt.

Schriftliche Betreuungsvereinbarung soll Transparenz und Effizienz schaffen

Zunehmend gehen die Hochschulen dazu über, Muster für den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, zum Beispiel zwischen einem Doktorvater und einer Promovendin vorzuhalten. Mit einer Betreuungsvereinbarung, die aber etwaige Arbeits- oder Stipendienverträge unberührt lässt, soll die Kooperation zwischen dem Betreuenden und dem Promovierenden transparent und effizient so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität und eigenverantwortlich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an der Hochschule abgeschlossen werden kann.

Das Betreuungsverhältnis ist zwar dem öffentlichen Recht zuzuordnen, allerdings wird mit ihm – auch bei Abschluss einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung – entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung kein öffentlich-rechtlicher Vertrag und auch kein vertragsähnliches Verhältnis zwischen der Betreuerin und dem Promovenden begründet. Wegen des fehlenden Vertragscharakters können daher aus dem Betreuungsverhältnis auch keine vertragsbasierenden Schadensersatzpflichten erwachsen.

Im Promotionsverhältnis wird das Verhältnis des Promovenden zu der Fakultät und zu der Hochschule, die später die Prüfung abnehmen und ihm den Doktorgrad verleihen werden, beschrieben. Das Promotionsverhältnis wird durch die Promotionsordnung einer öffentlich-rechtlichen Regelung unterworfen. Verfahrensgestaltende Entscheidungen der Fakultät haben daher in der Regel Verwaltungsaktqualität.