Eine Frau in blauem Anzug und mit Brille sitzt auf einem Sessel in einer Talkshow und hebt gestikulierend-erläuternd die Hände: Es ist Professorin Frauke Brosius-Gersdorf.
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
Uni Hamburg prüft Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf

Die Universität Hamburg geht begründeten Hinweisen auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten nach. Nun gibt es Ghostwriting-Vorwürfe.

07.08.2025

Die Universität Hamburg untersucht Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Professorin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese ist von der SPD für die Wahl nominiert, wird aber von Teilen der Union abgelehnt. Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen, weil keine hinreichend begründeten Hinweise an sie herangetragen worden seien. 

Nun sagte ein Universitäts-Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), im Zuge der medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise eingegangen. Das Gremium sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen. Das betreffe auch den Ehemann der jetzt an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf. Gegen den Professor an der Universität Leipzig lägen ebenfalls Hinweise vor. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes an derselben Uni im Sommersemester 1998. 

Grundgedanken der Unschuldsvermutung 

Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. «Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen.» Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Fachexpertise zur Begutachtung der Hinweise hinzugezogen werden. Auf Grundlage dieses Gutachtens wiederum sowie aller weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen bewerte das Ombudsgremium dann den Gesamtsachverhalt. 

Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten zuvor selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet ist, wie die Rechtsanwälte in einem Begleitschreiben erklärten. Es wurde inzwischen seitens einer Expertin in seiner Aussagekraft angezweifelt.

Neue Ghostwriting-Vorwürfe

Seit dem 4. August sieht sich Brosius-Gersdorf mit neuen Vorwürfen des österreichischen Plagiatssuchers Dr. Stefan Weber konfrontiert: Wie die dpa meldet, hat Weber in einem 86 Seiten starken Papier, über das zuerst die Bild-Zeitung berichtete, den Vorwurf des "Ghostwriting" erhoben. Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf soll demnach als heimlicher Autor für die Dissertation der Professorin von 1997 tätig gewesen sein. 

In seinem neuen Papier verweise der "Plagiatsjäger" Weber auf "Textübereinstimmungen", die die These des Ghostwriting aus seiner Sicht "stark plausibilisieren". Als "Indizien" würden unter anderem "gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen" angeführt. Zudem fänden sich unter den Quellen der Textübereinstimmungen Texte, die Hubertus Gersdorf vor 1997 publiziert habe.

Brosius-Gersdorfs Anwalt Gernot Lehr hat die Vorwürfe laut dpa in einem sechsseitigen Schreiben zurückgewiesen. So ließen gemeinsame Zitierfehler nicht auf Ghostwriting schließen. "Daraus kann allenfalls abgeleitet werden, dass Brosius-Gersdorf in ihrer Dissertation und Gersdorf in seiner Habilitation beide den betreffenden Zitierfehler von Gersdorf in einer früheren Publikation wiederholt haben." Das Konsultieren früherer Publikationen Dritter – auch des Ehemanns – entspreche wissenschaftlichem Arbeiten. Rechtliche Schritte gegen den Kommunikationswissenschaftler seien bereits in Vorbereitung.

aktualisiert am 7.08.2025 [Neue Ghostwriting-Vorwürfe], zuerst veröffentlicht am 25.07.2025

Plagiatsvorwürfe gegen Saskia Ludwig 

Die FAZ berichtete am 20. Juli, dass mehrere Wissenschaftler nicht belegte Textübernahmen in der Dissertation der CDU-Bundestagsabgeordneten festgestellt haben. Unter anderem habe der Luxemburger Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer, der selbst CDU-Mitglied ist, bei der Prüfung der Dissertation zahlreiche Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis ausgemacht. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber sei zum gleichen Ergebnis wie Zenthöfer gekommen. 

Bei der zuständigen Universität Potsdam sei eine Verdachtsanzeige eingegangen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Saskia Ludwig hatte sich der dpa zufolge vehement gegen eine Wahl von Brosius-Gersdorf ausgesprochen.

dpa/cva/hes