Plagiatsvorwürfe
Uni will Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf vorerst nicht prüfen
Die Universität Hamburg wird die Doktorarbeit der Bundesrichter-Kandidatin Professorin Frauke Brosius-Gersdorf vorerst nicht überprüfen. Einen Anlass hierzu gebe es derzeit nicht. Das machte die Universität auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bereits kurz nach Aufkommen der Vorwürfe deutlich. Die Jura-Professorin soll auf Vorschlag der SPD neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden.
Der österreichische Plagiatssucher Dr. Stefan Weber hatte am 10. Juli auf Übereinstimmungen zwischen der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns hingewiesen. Der FAZ und der Zeit zufolge handelt es sich jedoch seitens Weber nicht um Plagiatsvorwürfe, wie es die CDU interpretiere, sondern um einen Verdacht auf nicht ausgewiesene Zusammenarbeit. Er selbst schreibt auf der Social-Media-Plattform X: "Die Sichtweise der #CDU, dass Plagiatsvorwürfe gegen Frau #FraukeGersdorf erhoben wurden, ist falsch."
Keine gültige Meldung von Vorwürfen im Sinne der Satzung
Die Universität Hamburg erklärte, erste Anlaufstelle für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten sei die Ombudsstelle der Hochschule. Oberstes Gebot der Ombudsarbeit sei die Vertraulichkeit. Die Ombudsstelle werde tätig, wenn hinreichend belegte Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis an sie herantragen würden.
Eine Veröffentlichung von Hinweisen auf einer externen Website stelle keine Meldung im Sinne der Satzung dar und stehe nicht im Einklang mit der satzungsgemäßen Vertraulichkeit, so die Hochschule. In der Union gibt es erhebliche Widerstände gegen die Wahl von Brosius-Gersdorf. Durch die Veröffentlichung Webers war eine neue Dynamik in die Debatte gekommen, die Union drohte der SPD bei der Richterwahl mit Enthaltung. Schließlich wurden die Abstimmungen im Bundestag abgesetzt.
Öffentliche Stellungnahme und Kritik aus der Wissenschaftsszene
Die kolportierten Vorwürfe hinsichtlich der wissenschaftlichen Arbeit von Brosius-Gersdorf ließen sich nicht substantiieren, erklärte der Potsdamer Universitätspräsident Professor Oliver Günther gegenüber Table.Briefings. Angesichts des Zeitpunkts, zu dem die Vorwürfe erhoben wurden, liege eine politische Motivation nahe. Die derzeit an der Universität Potsdam tätige Brosius-Gersdorf hat dort unter anderem habilitiert (2010) und zuvor als wissenschaftliche Assistentin gearbeitet (2005-2010), wie ihr dort hinterlegter Lebenslauf ausweist.
Etwa 360 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben eine Stellungnahme unterzeichnet, die am 14. Juli von der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht wurde, wo Brosius-Gersdorf seit 2017 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.V. ist. Viele der Unterzeichnenden haben einen rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt. Sie "protestieren (…) nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde", heißt es in der Stellungnahme. In Fachkreisen sei völlig unstreitig, dass "Frauke Brosius-Gersdorf eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin" sei.
"Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation in Frage stellen, sind daher schlicht unzutreffend und unsachlich", formulieren die Unterzeichnenden weiter. "Dass dann ausgesprochen unglaubhafte Plagiatsvorwürfe als Vorwand für eine Vertagung herhalten müssen und dadurch eine weitere Beschädigung der Kandidatin in Kauf genommen wird, ist ein Angriff auf das Ansehen der Wissenschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter", stellen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter fest. Hier habe eine Herabwürdigung stattgefunden, vor der Brosius-Gersdorf von Seiten der Politik nicht geschützt worden sei.
"Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation in Frage stellen, sind daher schlicht unzutreffend und unsachlich."
Öffentliche Stellungnahme aus der Wissenschaft
Dr. Johannes Freudenreich, Geschäftsführer der Potsdam Graduate School an der Universität Potsdam, verurteilte im Wiarda-Blog vom 15. Juli die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens seitens "Plagiatsjäger" Weber: "[I]st seine Veröffentlichung überhaupt selbst integer? Laut Leitlinie 18 des Kodex zur Wissenschaftlichen Integrität der Deutschen Forschungsgemeinschaft muss die Anzeige wissenschaftlichen Fehlverhaltens 'in gutem Glauben' erfolgen." Dass sein Blogbeitrag am Vorabend der geplanten Wahl als Plagiatsvorwurf verstanden und politisch instrumentalisiert werden könnte, müsse Weber bewusst gewesen sein. Bestünden Anhaltspunkte dafür, dass eine Anzeige politisch motiviert sei oder selbst nicht den Maßstäben wissenschaftlicher Redlichkeit genüge, sollte ihr keine öffentliche Beachtung geschenkt werden, weder aus der Politik noch aus der Wissenschaft, so urteilt Freudenreich.
Auch juristische Berufsverbände und Brosius-Gersdorf äußern sich
"Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, auf Grundlage von nichtbewiesenen Vorwürfen von der bisherigen Einigung abzuweichen", erklärten Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Neue Richter*innenvereinigung e.V. (NRV) und Deutscher Frauenrat e.V. (DF) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die von den vorschlagenden Fraktionen ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten würden bereits im Vorfeld gründlich auf ihre juristische Qualifikation und persönliche Eignung geprüft. Diese "ohne stichhaltige Belege in letzter Minute aus dem Verfahren" zu drängen, beschädige Demokratie und Rechtsstaat immens.
Brosius-Gersdorf selbst hat sich laut einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 15. Juli in einer Erklärung hauptsächlich gegen "unvollständige, unsachliche und intransparente Berichterstattung" gewehrt. Sie führte an, dass eine eingehende Befassung mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit zeige, dass ihre Positionen im Ganzen betrachtet der demokratischen Mitte zuzuordnen seien. Sie wehre sich damit gegen Vorwürfe, sie sei "ultralinks" oder "linksradikal", was sie als "diffamierend und realitätsfern" bezeichnete.
Gutachten entlastet Brosius-Gersdorf
Ein von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann Hubertus Gersdorf in Auftrag gegebenes Kurzgutachten entlastet die Juristin nun vom Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens. "Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben", erklärten die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben, wie die dpa am 15. Juli meldete.
Die Kanzlei habe Ähnlichkeiten bei Fußnoten, Überschriften und Textpassagen untersucht und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein Plagiatsvorwurf nicht begründen lasse: "Die hierzu erforderliche Schwelle wird sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht bei Weitem nicht erreicht", zitiert die dpa aus dem Gutachten. Berücksichtigt werden müsse außerdem, dass die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf vor der Habilitationsschrift ihres Mannes entstanden sei. Die Bewertung der Kanzlei sei vorläufig. Eine ausführliche rechtliche Bewertung solle demnach gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Brosius-Gersdorf hält laut dpa derzeit noch an ihrer Kandidatur fest. Einschränkend habe sie dem ZDF gegenüber jedoch betont, dass sie sofort verzichten würden, sollte dem Bundesverfassungsgericht durch die anhaltende Debatte um die geplatzte Richterwahl Schaden drohen.
Fachanwältin für Verwaltungsrecht zweifelt Kurzgutachten an
Jeanette Reisig-Emden, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, äußerte gemäß einem Bericht des Tagesspiegels vom 22. Juli Zweifel, dass das Kurzgutachten der Anwaltskanzlei Quaas und Partner Brosius-Gersdorf tatsächlich entlaste. Nur weil die Gesamtmenge von fraglichen Stellen in der Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf niedrig sei, seien nicht alle Fundstellen automatisch unproblematisch, urteilt die Anwältin.
Kritik äußert die Anwältin insbesondere an Textpassagen, die Schlussfolgerungen und Theorien enthalten würden und somit "den Kern des wissenschaftlichen Arbeitens" beträfen. Es gäbe nahezu wörtliche Übereinstimmungen ganzer Passagen.
Reisig-Emden gab gegenüber der Zeitung an, häufig mit Plagiatsfällen befasst zu sein. Sie empfiehlt Brosius-Gersdorf dem Tagespiegel zufolge eine unabhängige Einzelprüfung der Vorwürfe durch die Universität Hamburg.
aktualisiert am 22. Juli um 12:10 Uhr [Ergänzung Passagen Anwältin]; zuvor aktualisiert am 17. Juli [Ergänzung Gutachten] und am 15. Juli [Ergänzung Reaktionen], erstmals veröffentlicht am 14. Juli 2025
cva/dpa/hes